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dienstzeitverkürzung

Begonnen von Toni-Mahony, 03. März 2014, 14:37:03

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Toni-Mahony

Guten Tag Kameraden,

ich bin SAZ 4 und mein DZE wäre der 31.3.14.
Nun kann ich ab 1.4.14 in die Laufbahn der Unteroffizier m.P. wechseln und wäre dann SAZ 17.
Meine ZAW würde erst im Jahr 2015 beginnen.

Nun zu meiner Frage,  wo viele verschiedene Meinungen zu haben.

Gesetz den Fall ich hätte zum 1.9.14 eine Anstellung in einer öffentlichen Behörde, würde dann eine Dienstzeitverkürzung durchgehen?

BFD sagt ganz klar ja, wiederum spieß und Chef sagen nein.

Danke schon mal im voraus.

MfG Toni

Ralf

Beide habe Recht/Unrecht. Denn die Entscheidung trifft die PersBearbSt nach Einzelfallbetrachtung.
Eine Dienstzeitverkürzung kann nur erfolgen, wenn ein dienstl. Interesse daran vorliegt. Wenn man dich nun in als Regenerant für einen Dienstposten ausguckt, ist dort also Bedarf. Von daher wird man hier wohl kein dienstl. Interesse daran haben, zumal du auch noch deinen gesamten BFD-Anspruch als SaZ 12 behalten würdest.
Ob du im öD oder zivil anfängst, ist ohne Belang. Der dienstl. Bedarf ist ausschlaggebend.
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Helft mit, dass es so bleibt.

BulleMölders

Ich würde vorab auch mal klären, was die Behörde zu einer möglichen Einstellung sagt, wenn Sie einen "Zeitvertrag" bei der Bundeswehr unterschrieben haben.
Es soll Behörden geben, die dann keine Einstellung vornehmen.
Test