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Soldaten in der Öffentlichkeit

Begonnen von mantarochen, 25. Februar 2014, 17:31:18

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wolverine

Was ich mir gerne von wem erklären lasse? Dafür muss ich nichts wissen.
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AküWaBw

Zitat von: Tommie am 27. Februar 2014, 21:24:20
Das spricht aus Ihren juristisch fundierten Statements, Mann ;D !

Na dann, wollen wir das mal so stehen lassen  :D

Vielen Dank für die Belustigung!

wolverine

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Tommie

Noch besser ist er in der Beratung für Buslinien in "Bayrisch Kongo" ;D !

AküWaBw

Zitat von: Tommie am 27. Februar 2014, 21:28:01
Noch besser ist er in der Beratung für Buslinien in "Bayrisch Kongo" ;D !

Das ist doch mein Steckenpferd...   ;)

wolverine

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funker07

Zitat von: AküWaBw am 27. Februar 2014, 19:59:08
So einen Unsinn hab ich ja wirklich schon lange nicht mehr gehört.
Starke Behauptung, dafür, dass so wenig dahinter steht.

Hier mal ein Beispiel, wie dieser "Unsinn" in der Realität doch durchgesetzt wird.
OLG Hamm v. 05.11.99 (9 U 157/98):
Die Hinterbliebenen des getöteten Beleidigers forderten Schadenersatz und Schmerzensgeld. Das OLG stellte fest:
,,Selbst wenn es durch eine ... Körperverletzung (hier: Stoß gegen die Brust) zum Tod des Verletzten gekommen ist (hier: infolge eines bei Sturz ...), kann sich der Schädiger uU auf rechtfertigende Notwehr berufen, ... . Dieser Fall ist gegeben, wenn der Schädiger als Reaktion auf eine nachhaltige Verletzung seiner Ehre und der Ehre seiner Partnerin (hier: Bezeichnung als "Ausländerschlampe") versucht hat, weitere verbale Angriffe mit einer leichten Tätlichkeit zu unterbinden."


Aber wiederhole ruhig deine Behauptung, auch wenn dir diverse (rechtskundige) Poster widersprechen.
Kann ja nicht sein, dass dich hier jemand mit Fakten verwirrt, wo du deine Position so gut begründet hast.

MMG

Muss nicht zwischen körperlicher Gewalt und Tätlichkeit differenziert werden?



wolverine

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MMG

Das war jetzt keine Suggestivfrage von mir - das war eine Frage an den Experten.
Ich dachte das Rechtssystem macht da einen Unterschied.



wolverine

Gewalt wird eigentlich nur unterschieden, ob sie noch eine Willensentscheidung zulässt oder nicht. Körperliche Gewalt ist immer eine Tätlichkeit und eine Tätlichkeit immer auch körperliche Gewalt. Mir würde da auf Anhieb keine Differenzierung einfallen.
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itschie

Bleiben wir also doch einfach dabei, probiert es aus *ggg

Nein natürlich nicht! Prügelnde Soldaten kommen einfach in der Öffentlichkeit "Scheiße" an! Sollten es so massive nd dauerhafte Beleidungen von einer Person sein, wählt die Nummer gegen Kummer 110!  Die müssen und werden sich kümmern, am besten ist noch wenn diese Person beim Telefonat munter weiter macht! Bei vereinzelten einfachen Wort im Vorbei gehen, einfach überhören und mal nicht so dünnhäutig sein.

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