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Einstellungsuntersuchung/Zahnärztliche Untersuchung

Begonnen von TomTom23, 27. Februar 2014, 18:23:37

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TomTom23

Guten Abend liebe Forengemeinde :)

Zunächst möchte ich anmerken das ich mir zu diesem Thema schon mehrere Beiträge angesehen habe.
Ich weiß auch das mir hier niemand sagen kann, ob ich die Eingangsuntersuchung am 1. Juli bzw. in folgenden Tagen bestehe oder nicht etc.
Folgendes:
Gegen Anfang November 2013 durchlief ich die ehemalige OPZ (neuerdings Assffkdb, was weiß ich ;-) ) in Köln, wobei mir bei der Musterung T2 bescheinigt wurde mit kleinen Einschränkungen (Keine Pilotenlaufbahn z.B.)
Ansonsten bin ich, soweit ich das beurteilen kann, kerngesund. Ein kleiner Makel ist ein fehlender Backenzahn. Die Ärztin meinte das sei auch nicht weiter tragisch. Ich könne mir vor der Einstellung ein Implantat setzen lassen oder auch nicht. Die Behandlung muss aber abgeschlossen sein. Keine Rückstellung oder Einzug auf Vorbehalt oder sonstiges, sondern am Ende beim Einplaner Sofortzusage. Alles okay soweit.
Heute war ich zur halbjährlichen Kontrolle beim Zahnarzt und der sprach mich auf den fehlenden Zahn an. Ich hab ihm alles soweit geschildert und der meinte dann ich sollte mir doch das Implantat jetzt setzen lassen, bis Juli sei es weitestgehend verheilt (die Krone muss halt später noch aufgesetzt werden). Ich soll mich noch genauer informieren, weil er mir von einer Brücke abrät, da sonst die 2 gesunden Nachbarzähne angeschliffen werden müssen. Nun, jetz zum eigentlichen Thema. Der nicht vorhandene Zahn wird ja eh, falls ich eingestellt werde, vom "Versicherungsschutz" ausgeschlossen? Theoretisch könnte ich mir auch eine Brücke setzen lassen? Falls jetz während der langjährigen Dienstzeit die Nachbarzähne Hops gehen, sind die dann versichert, wenn es direkt auf die Brücke zu schließen ist?
Und vorallem, wann gäbe es denn zeitlich die Möglichkeit ein Implantat, natürlich auf eigene Kosten, während meiner Offiziersausbildung bzw. Studium zu machen?  Grundsätzlich stört mich die Lücke auch optisch nicht wirklich, selbst bei weit aufgerissenem Lachen muss man mir schon genau in den Rachen gucken ;)
Und noch was: Soweit er heute erkannt hat, müsste auch noch ein anderer Zahn überkront werden, was an sich kein Problem darstellt. Das ist aber dennoch eine Änderung des Gesundheitszustandes, das ich dem Einplanen melden muss?

Gibt es denn eine Möglichkeit offiziell mit einem Bundeswehrzahnarzt zu telefonieren, dem ich die ganze Sachlage mit der Zahnlücke schilderte?

Ich hoffe, ich hab mich einigermaßen verständlich ausgedrückt und bitte über moralische Antworten zur Zahnpflege abzusehen ;) Es gibt nämlich mehr wie eine Möglichkeit einen Zahn zu verlieren.

Liebe Grüße

Tommie

Der aktuelle Zustand Ihres Gebisses ist doch jetzt dokumentiert, oder? Und wenn Sie diesen verbessern, dadurch, dass erstens die Lücke geschlossen wird und Sie zweitens einen weiteren Zahn überkronen lassen und damit zahnerhaltende Maßnahmen durchführen lassen, ist das doch positiv zu werten und wird bei der Erstuntersuchung beim Bw-Zahnarzt sicher auffallen! Melden müssen Sie das nicht, zumindest nicht sofort ...

ulli76

An sich ist es ganz einfach: Bei der Musterung schaut nur der Musterungsarzt in den Mund und schaut grob rein, ob die Beisserchen völlig desolat sind oder ob das so grob passt. Gleichzeitig gibt es die Auflage, das Gebiss bis zum Dienstantritt in einen Zustand zu versetzen, dass keine Behandlung zwingend erforderlich ist.

Nun zu dem fehlenden Backenzahn: Das Fehlen eines solchen Zahnes ist an sich kein Problem für die Einstellung: Man sieht es kaum und behandlungsbedürftig ist er nicht. Sollte der Zahn während der Dienstzeit ersetzt werden (auf Bundeswehrkosten) so muss das beantragt werden und es kann sein, dass die Kostenübernahme mit dem Hinweis, dass das Problem vorher hätte behoben werden können, abgelehnt wird.
Das setzen des Implantates wird dabei weniger das Problem darstellen, da dies über die MKG-Abteilungen der BWKs durchgeführt werden kann und nicht übermäßig teuer ist. Wie bezüglich der Krone entschieden wird, wird man sehen müssen. Es muss aber auch nicht zwingend eine Krone auf die künstliche Wurzel. Das kann man zuheilen lassen oder es gibt eine Kappe drauf, die das Zuheilen verhindert. Der Einbau der Krone ist auch nicht das Problem.

Es macht durchaus Sinn, noch vor der Bundeswehrzeit das Implantat setzen zu lassen. Für die Versorgung mit der Krone wird es wahrscheinlich zu spät, da das Implantat erst einheilen muss. Du kannst ja deinen Zahnarzt mal fragen wie viel die Krone kostet und dann ggf. drauf sparen.

Was die Überkronung des anderen Zahnes angeht, sollte das kein Problem darstellen. Machen lassen, dann ist der Zahn ja versorgt und gut ist. Das wird sich bei abgeschlossener Behandlung nicht negativ auf deine Tauglichkeit auswirken.

•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

TomTom23

Vielen Danke für die zügigen und aufschlussreichen Antworten. Also habe ich Recht in der Annahme, wenn ich am 1.7. mit einem Implantat im Gebiss auftauche, dies nicht unter "unabgeschlossene Behandlungen" fällt, sofern das Implantat gut eingeteilt ist? Die Kosten der Krone sind kein Thema, da ich bereits ein paar Jahre in der freien Wirtschaft gearbeitet habe.
Dann könnte ich, angenommen ich werde eingestellt, nach der Grundausbildung während des Offz-Lehrgang Teil 1 an einem anscheinend doch rar-gesäten Urlaubstag bei meinem privaten Zahnarzt ohne Probleme die Krone machen lassen?

ulli76

Genau-da das Implantat nicht zwingend eine Krone braucht,sollte das kein Problem für die Tauglichkeit darstellen. Was die  Kone auf dem Implantat angeht, solltest du dann einfach deinen Truppenzahnarzt fragen.

Die Krone auf dem anderen Zahn solltest du wie gesagt vorher machen lassen. Da es sich dabei anscheinend um eine erforderliche Behandlung handelt.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

einalem1987

Wenn Sie sich die Lücke mit einer Brücke versorgen lassen sind die Nachbarzähne natürlich auch versichert. Das könnte man mit einem Zahn vergleichen, der eine Füllung hat.

ulli76

Hä? Was soll warum wie versichert sein? Und was hat das mit der Fragestellung zu tun?
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
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