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Gibt es Kindkrankheitstage?

Begonnen von StuffzSAZ8, 07. März 2014, 09:41:19

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KlausP

Zitat von: StuffzSAZ8 am 09. März 2014, 20:14:58
Also hat der DV das zu entscheiden wenn ich das jetzt richtig raus lese

... wie Alles, was mit (Sonder)Urlaub zu tun hat. Und wie viel das sein kann und unter welchen Voraussetzungen steht in der 14/5. Wurde aber schon mehrfach geschrieben.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

StuffzSAZ8


KlausP

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StuffzSAZ8

also ich habe jetzt unter Punkt 80 nur rausgelsen das es 4 Tage gibt und in Sonderfällen kann mehr gestattet werden aber es steht nicht wieviel, sonst muss ich mir mal einfach alle Punkte durchlsesen

F_K

Zitatnur rausgelsen das es 4 Tage gibt

SOFERN dienstliche Gründe nicht entgegenstehen, KANN der Disziplinarvorgesetzte bis zu 4 Tagen Sonderurlaub gewähren.

Welcher "Sonderfall" soll hier denn vorliegen?

KlausP

Zitat von: StuffzSAZ8 am 10. März 2014, 11:47:43
also ich habe jetzt unter Punkt 80 nur rausgelsen das es 4 Tage gibt und in Sonderfällen kann mehr gestattet werden aber es steht nicht wieviel, sonst muss ich mir mal einfach alle Punkte durchlsesen

Ja, Sie sollten ALLES lesen und dann auch noch verstehen.  ::)
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