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Umzugsbeihilfe

Begonnen von nyde, 17. März 2014, 18:27:03

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nyde

Hey,
Ich bin 25 Jahre und wohne noch zu Hause in Leverkusen. Nun wurde mir die Umzugbeihilfe zugestanden und nun ist meine Frage wie nah ich an den Standort meiner zukünftigen Stammeinheit ziehen muss damit ich diese Leistung beziehen kann.
Für mich geht es nach büchel, würde es reichen wenn ich Beispielsweise nach Köln ziehen würde oder ist diese "Annäherung" an den Standort zu gering?
Ich hoffe der Inhalt meiner Frage ist verständlich.

Tommie

Sie sind ledig und wohnen zu Hause? Wenn ja, dann sind Ihre Umzugskosten mit der Dienstantrittsreise abgegolten! Von Wohnung brauchen Sie da nicht zu träumen, weder in Kölle noch näher an Büchel! Es sei denn, Sie finanzieren das selbst ...

nyde

In meiner Aufforderung zum Dienstantritt steht folgendes:
"Ihnen wird als unverheirateter ohne Wohnung im Sinne des § 10 Abs. 3 Bundesumzugskostengesetz (BUKG) gemäß § 4 Abs. 1 Nr. 1 BUKG die Umzugskostenvergütung zugesagt."
Damit soll nur der beiliegende Bahngutschein gemeint sein?

Flexscan

MkG Flex
Ich bin wirklich kein Zyniker, ich spreche bloß aus Erfahrung
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Helft mit, dass es so bleibt.

Tommie

Haben Sie sich denn überhaupt einmal die Mühe gemacht, den Paragraphen, den Sie da abgeschrieben haben, zu lesen?

nyde

Ja habe ich, aber für mich geht das daraus nicht direkt hervor das ich nur einen Bahngutschein erhalte.
Aber gut, dann weiss ich ja Bescheid.
Danke

Tommie

Haben Sie denn derzeit einen eigenen Hausstand, den man umziehen könnte? Wenn Sie bei den Eltern wohnen, haben Sie denn nämlich genau den NICHT!

funker07

Wie siehts denn mit den 80+x € aus, die man ohne Hausstand bei Versetzungen/Kommandierungen als Pauschale bekommt? Entfallen die, weils ne Dienstantrittsreise ist?

Tommie

Genau deswegen entfallen die! Und Dienstantritts- ebenso wie Entlassungsreisen werden nach Bundesreisekostengesetz bei einer Dauer von mehr als 2 Stunden in der 1. Klasse durchgeführt!

Widow

D.h. wenn ich von Köln nach Feldkirchen fahre setze ich mich in die 1. Klasse, weil 6 Stunden und xy Minuten Zugfahrt? Find ich gut!


Allerdings habe ich zu dem Thema auch eine Frage: Oktober 2014 werde ich in eine beliebige Stadt ziehen und mein Studium (Medizin) beginnen (nach der GA) und ich habe derzeit eine EIGENE Wohnung die ich SELBER bezahle. Wie sieht konkret die Hilfe aus bzw. kann mir bitte jemand eine Stelle nennen an der ich das etwas genauer nachlesen kann?

ulli76

SanOAs ziehen ja gemeinhin an ihren Studienort- da bekommst du keine Hilfen. Warum auch.
Ich hab damals den Umzug von meinem Kinderzimmer bei meinen Eltern zu meinem Studienort mit UKV gezahlt bekommen. Frag mich aber nicht wie das ging, weil ich ja keinen eigenen Hausstand hatte.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

Widow

UKV?
Tja, schade auch. Gut das ich schon genug gespart habe ;D

ulli76

Passt doch- wenn du einen eigenen Hausstand hast, wirst du vermutlich zur Versetzung in´s Studium die UKV zugesagt bekommen.
Ich hab schon gedacht, du meinst Hilfen für die Miete oder so.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

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