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Dienstzeugnis BW - pro/contra ?

Begonnen von S.Sch, 28. März 2014, 23:44:54

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SpitFire

Versuchen wir es mal so herum: Ein Arbeitszeugnis muss in erster Linie der Wahrheit entsprechen, in zweiter Linie wohlwollend sein. Die Vorschrift sagt ebenfalls, dass ein Dienstzeugnis wohlwollend formuliert sein soll; es verbietet nicht, dass das Zeugnis wahr ist, wenn der Zeugnisempfänger weniger gute Leistung gezeigt hat. Für Aussagen zur Leistung eines Mitarbeiters gelten also im Prinzip die selben Grundsätze - sie müssen wohlwollend sein, ich darf also nicht schreiben "Der Mitarbeiter war unzuverlässig und faul."
Codes im Sinne von uneindeutigen Formulierungen in Dienstzeugnissen sind freilich verboten, das sind sie im Arbeitszeugnis aber auch. Du rennst diesbezüglich also offene Türen ein.

Ich weiß jetzt als Vorgesetzter und Ersteller eines Dienstzeugnisses, dass es Konventionen gibt, nach denen Personalentscheider Aussagen lesen, die die Leistung betreffen, Beispiel: "x erledigte seine Aufgaben stets zu unserer vollsten Zufriedenheit / stets zu unserer vollen Zufriedenheit / zu unserer vollen Zufriedenheit/ zu unserer Zufriedenheit."

Was verbietet mir, diesen Satz so in einem Dienstzeugnis zu formulieren, dass der Rezipient die Aussage so auffasst, wie es meiner Intention entspricht?
Wer lacht, hat Reserven.

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