Neuigkeiten:

ZUR INFORMATION:

Das Forum wurde auf die aktuelle Version 2.1.6 von SMF aktualisiert. Es sollte soweit alles laufen, bei Problemen bitten wir um Nachsicht und eine kurze Information.

Wer "vergeblich" auf Mails des Forums wartet (Registrierung bestätigen/Passwort zurücksetzen), sollte bitte in den Spam-Ordner seines Mailpostfachs schauen. Wenn eine Mail im Spam-Ordner liegt, bitte als "Kein Spam" markieren, damit wird allen geholfen.

AUS AKTUELLEM ANLASS:

In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen

Kindergeld

Begonnen von jeyp, 03. April 2014, 17:29:46

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

jeyp

Hallo,

ich habe eine Ausbildung begonnen und möchte nun meinen Hauptwohnsitz ändern, so dass ich auch nicht mehr auf dem Papier zu Hause wohne. Meine Mutter möchte das aber nicht.
Gibt es da irgendwelche Vor- oder Nachteile für Eltern, die bei der BW arbeiten und deren Kinder den Hauptwohnsitz ändern?

Muegge75

Wie alt bist Du denn?

Grundsätzlich gilt, dass nur leibliche oder Adoptivkinder mit Wohnsitz in D, der EU oder dem EWR berücksichtigt werden. Ausnahmen wären von amtswegen zu prüfen. Wenn Dein Wohnsitz also weiter in D ist kann weiterhin Anspruch bestehen. Dafür Vorraussetzung ist allerdings das es sich um die Erstausbildung (nicht die zweite Berufsausbildung) handelt und Du nicht älter als 25 Jahre bist (genau genommen das 25 Lebensjahr noch nicht vollendet hast).

Darüberhinaus wird bis zur Altergrenze (25 Jahre) Kindergeld gezahlt, wenn man nach der Erstausbildung oder dem Erststudium nur einer Erwerbstätigkeit bis 20 Wochenstunden Arbeitszeit, einer geringfügigen Beschäftigung oder einem Ausbildungsdienstverhältnis nachgeht.

Ansonsten sollte es eigentlich keine Nachteile für die Eltern haben, egal wo in D der Hauptwohnsitz des Kindes angemeldet ist.

Unterschied von der Gesetzeslage her besteht nur in der Geltendmachung des Anspruchs bzw. der Basis für die Auszahlung. Für unbeschränkt Steuerpflichtige greift halt das EStG und für beschränkt Steuerpflichtige das BKGG. Wobei die beiden Gesetze sehr mit einander verknüpft sind und auf den eigentlichen Anspruch auch, aus meiner Sicht, keinen Einfluss haben.

Dabei bin ich jetzt mal einfach davon ausgegangen, dass Deine Eltern nicht noch aus einem anderen Land Kindergeld oder ähnliche Leistungen beziehen.
"Der Richtschütze trifft genau, er ist sehr gut,
er ist sehr schnell und hat ruhig Blut.
Man kann ihm vertrauen, das wissen alle -
Aufregung gibt es in keinem Falle. "

5. /PzBtl. 24 -- der nötigen Transformation zum Opfer gefallen :-(

Andi

Kann ja auch Arbeitgeberzuschläge für im Haushalt lebende Kinder geben. Der Familienzuschlag des Bundes ist ja so konzipiert und existiert ja neben dem Kindergeld.

Gruß Andi
the rest is silence...

Bundeswehrforum.de - Seit 19 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleiben kann.

F_K

.. daneben mag es Nachteile für das Kind / die Familie geben bei "Mitversicherung" bei Privathaftpflicht und Rechtsschutzversicherungen und ähnliches - am Wohnsitz hängt schon "was dran".

Muegge75

Das stimmt natürlich und soll auch nicht unberücksicht bleiben. Da allerdings der Threadtitel auf Kindergeld hinweist, bin ich auch auf eine gezielte Fragestellung in dieser Richtung ausgegangen.

Anyway, ich hoffe der TE kann mit unseren Antworten was anfangen und ihm bzw. seinen Eltern ist damit geholfen.
"Der Richtschütze trifft genau, er ist sehr gut,
er ist sehr schnell und hat ruhig Blut.
Man kann ihm vertrauen, das wissen alle -
Aufregung gibt es in keinem Falle. "

5. /PzBtl. 24 -- der nötigen Transformation zum Opfer gefallen :-(

Schnellantwort

Achtung: In diesem Thema wurde seit 120 Tagen nichts mehr geschrieben.
Wenn du nicht absolut sicher bist, dass du hier antworten willst, starte ein neues Thema.

Name:
E-Mail:
Verifizierung:
Bitte lasse dieses Feld leer:
Gib die Buchstaben aus dem Bild ein
Buchstaben anhören / Neues Bild laden

Gib die Buchstaben aus dem Bild ein:
Wie heißen die "Land"streitkräfte Deutschlands?:
Wie heißen die "Luft"streitkräfte Deutschlands?:
Wie heisst der Verteidigungsminister mit Vornamen:
Shortcuts: mit Alt+S Beitrag schreiben oder Alt+P für Vorschau