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Private Ausrüstung OAL1

Begonnen von jdean1955, 05. April 2014, 13:20:43

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Marc

Zitat von: ulli76 am 09. April 2014, 22:07:29
Es würde schon einiges erleichtern, wenn es dienstliche Waschmaschinen gäbe.
Gerade auch an den Lehrgangsorten.
In Augustdorf wurde das letztes Jahr realisiert. Wenn ich mich recht erinnere, kam das aber eher durch eine Spende zustande, als dass sich explizit darum gekümmert wurde.

schlammtreiber

Zitat von: schlammtreiber am 09. April 2014, 10:16:21
Zitat von: miguhamburg1 am 08. April 2014, 17:03:45
Dann muss allerdings auch gewährleistet sein, dass die Bekleidung nur mit den dafür zugelassenen Waschmitteln gewaschen wird. Daran habe ich allerdings meine berechtigten Zweifel.

Ich werde die Verkäuferin im örtlichen Supermarkt heute Abend mal intensiv zur Vektorenschutzkompatibilität verschiedener dort angebotener Waschmittelmarken befragen.

Es ist leider festzustellen, dass die Fachkompetenz des Personals im lokalen Einzelhandel, Fragen zu den militärisch relevanten Qualitätsmerkmalen des feilgebotenen Sortiments betreffend, doch einiges zu wünschen übrig lässt. Auch der nachdrückliche Hinweis, dass im zunehmend harten Wettbewerb ein Mindestmaß an Service und Beratung unerlässlich sei, sowie vehement vorgetragener Protest, dass ich mich hier als behinderter, homosexueller, alleinerziehender Transgender-Vater nicht ernst genommen und geradezu diskriminiert fühle, hat nicht wirklich gefruchtet.   >:(
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miguhamburg1

Die Richtlinien für die Bekleidungswirtschaft und die daraus folgenden Algemeinen Umdrucke haben für die Bundeswehr Vorschriftencharakter, genauso wie die "Besonderen Anweisungen für XY (also z.B. die Versorgung im Heer  BesAnVH"). Sie sind demnach einzuhalten.

Wie gesagt, mir ist durchaus bekannt, dass es an manchen Orten zu Verzögerungen bei der Wäschreinigung einschließlich Abgabe/Rückempfang kommt. Deshalb werden natürlich vor allem von Soldaten, die den Feldanzug als allgemeinen Dienstanzug tragen, auch - verbotenerweise - privat gewaschen. Hieraus allerdings zu folgern, man müsse ja auf das private Waschen ausweichen, um saubere Bekleidung tragen zu können, ist allerdings genauso falsch, als wenn man sich privat Kampfstiefel beschafft, weil die LHBw angeblich die passende Größe nicht bereitstellen kann. Denn dieses Vorgehen schafft das bestehende Problem nur scheinbar aus der Welt, löst es allerdings nicht. Der Dienstherr hat schlicht dafür zu sorgen, dass seine Soldaten ihre Feldanzüge in einer angemessenen Zeit dienstlich waschen lassen können. Das bedeutet einerseits, dass entsprechend häufige Abgabe-/Empfangszeiten vor Ort angeboten werden und bedeutet andererseits, dass die zuständigen Vorgesetzten ihren Soldaten Gelegenheit einräumen müssen, diese Zeiten in Anspruch nehmen zu können.

Um u.a. normale Wasch-Umlaufzeiten kopensieren zu können, hat jeder Soldat, der den Feldanzug als allgemeinen Dienstanzug trägt, mindestens drei Feldblusen und -hosen sowie zwei Feldjacken. Damit sollte eine einwöchige Reinigungszeit durchaus zu kompensieren sein. Man hat ja immer noch mindestens zwei Feldblusen-/hosen, die man tragen kann. Insofern scheint mir manche "Begründung", man müsse seine Feldanzüge privat waschen, schlicht der persönlichen Bequemlichkeit geschuldet zu sein. Eben der Bewuemlichkeit, es einfach kommentarlos zu tun oder der Bequemlichkeit, einer bei unzureichendem Wäscheservice fälligen Beschwerde aus dem Weg zu gehen. Denn, wie gesagt, der Dienstherr hat seine Soldaten einmal mit der nötigen Anzahl der Bekleidungsstücke auzustatten, damit er in sauberer Bekleidung seinen Dienst versehen kann und er hat für einen reibungslosen Wäschereiservice zu sorgen. Übrigens: Eine Beschwerde in diesem Fall wirkt Wunder, alles schon mehrfach selbst erlebt/praktiziert.

@ schwarzbunt: FWDLer können/müssen sämtliche, dienstlich bereitgestellte Wäsche vom Dienstherrn kostenfrei waschen/reinigen (lassen). SaZ/BS nur die Arbeitsschutzbekleidung, also den Feldanzug nebst seinen Ergänzungsteilen oder Sanitätspersonal das Weißzeug, Panzre-/Fliegerkombi, Blaumann etc. Leibwäsche und Strümpfe müssen sie hingegen selbst und auf eigene Kosten waschen (lassen).




schwarzbunt

Danke für die umfangreiche Antwort, wieder was gelernt. Bin direkt neugierig geworden, wie das in meiner Beorderungseinheit umgesetzt wird, werde bei meiner nächsten RDL prüfen.




turbotyp

Wow. Wieder was gelernt.

Vor allem wenn ich darüber nachdenke, dass auf einigen Lehrgängen der UvD den Schlüssel zum Waschmaschinenraum hatte und man pro Wäsche 2€ bezahlen musste. Und wie oft bin ich mit Säcken voller Schmutzwäsche durch die Republik getingelt :(

Das wäre auch billiger gegangen.

mailman

ZitatWie soll das mit nem Wäscheservice gehen, der 2x/Woche abholt?

Das funktioniert schon im zivilen nicht gut.
Entweder kommt der Service öfter oder man hat mehr Kleidung.
Alles schon miterlebt in einem Lebensmittelbetrieb. Ist sehr schön wenn man Donnerstag nihts mehr  hat und Dienstag der Laster kommt, und man aber bis dahin arbeiten muss.

miguhamburg1

Alles schön und gut, lieber Mailmann. Allerdings kein Grund dafür, dass der Dienstherr nicht dazu gebracht wird, seine eigenen Vorgaben durch entsprechende Bereitstellung von Dienstleistungen einzhalten und erst Recht kein Anlass dafür, dass Soldaten ihre Schutzbekleidung verbotswidrig selbst waschen. Dann muss der Dienstherr eben andere Dienstleistungsverträge abschließen und/oder andere organisatorische Maßnahmen treffen, damit dies klappt!

HCRenegade

Kurze Frage:

Wann das Selbstwaschen angeblich vorschriftswidrig ist, wieso habe ich dann in meiner aktiven Zeit noch nie davon gehört? Genausowenig habe es andere Kameraden in Anspruch genommen (u.a. mangels Kenntnis der Möglichkeit).

Auch jetzt noch kenne ich noch genug Leute, die aus verschiedenen Gründen privat waschen.

Nächster Einwand - Thema Res: Als ich "damals" auf einem 3wöchigen LG war und ein LT mal nach dieser Möglichkeit fragte, wurde uns mitgeteilt, dass zwischen Wäscheabgabe und Rückerhalt 2 Wochen vergehen können - bei einem 3wöchigen LG also sehr suboptimal, bei noch kürzeren LG also unmöglich nutzbar. Weiterhin frage ich mich, wie ich einen Feldanzug, den ich am Ende einer WÜ trage, dann reinigen soll - soll ich den dann bis zur nächsten WÜ stinkend in meinen Schrank hängen?  ::)

Pericranium

Zitat von: HCRenegade am 10. April 2014, 22:00:32
Kurze Frage:

Wann das Selbstwaschen angeblich vorschriftswidrig ist, wieso habe ich dann in meiner aktiven Zeit noch nie davon gehört? Genausowenig habe es andere Kameraden in Anspruch genommen (u.a. mangels Kenntnis der Möglichkeit).


Das liegt wohl einfach daran, dass dies kaum jemand weiß.
Ich wusste das, bis ich diesen Thread hier gelesen habe, auch nicht.

kman

Dachte saz/bs zahlen für den wäscheservice?

Gesendet von meinem GT-I9100 mit Tapatalk


miguhamburg1

Zählen sie ja auch - für alles, was sie außer Schütz- und Sonderkleidung waschen lassen.

TheScientist

@HCRenegade

Deswegen bekommen wir Reservisten Wäschegeld bzw. einen Pauschalbetrag überwiesen, (natürlich) mehrere Wochen nach dem Lehrgang. Ja, die Bw kümmert sich um ihre Schäfchen(Reservisten).... ;)

Z.b. hier ReinigKo­sten WUe 10.-15.­11.13 (SanAk Modul2), <5 Euro.

Gilt aber nicht für jede RDL. Am BWZK werden für uns die weissen Klamotten gestellt, dann werden keine ReinigKo­sten überwiesen.

Gruss

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