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OffzMilFd und BUO

Begonnen von Dackellackierer, 08. April 2014, 20:13:17

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Dackellackierer

Hallo liebes Forum, ich habe da mal wieder ein bis zwei Fragen an Euch.

Für das BS Auswahlverfahren 2014 sind ja auch die Bewerber für 2013 zugelassen. Obwohl eine neue Beurteilung erstellt wurde werden die Bewerber aus 2013 quasi rückwirkend betrachtet, soll heißen das man dann theoretisch im Sommer 2014 zum BS werden kann, aber sozusagen rückwirkend. Ist das so richtig?
Das führt mich dann auch zu meiner weiteren Frage. Wenn man jetzt die nächsten Tage eine Zulassung OffzMilFd bekommt, kann man dann trotzdem Ende Juli noch BS werden, weil das wäre dann ja quasi der rückwirkende Fall, oder fällt man einfach hinten runter weil man ja dann schon eine Zusage zum BS in der Laugbahn OffzMilFD hat?

Meine letzte Frage bezieht sich auf das Verfahren um am Ende der Laufbahnaudbildung dann BS zu werden. Ist es richtig das vor der Beförderung zum Lt nochmals ein großer 90/5 gemacht wird (Bela EKG)?

Ralf

Man kann nicht rückwirkend für eine Laufbahn zugelassen werden. Frühestens mit Aushändigung der Verfügung. Merkt man auch daran, ab man OA ist ;-)

Ja, es wird vorher noch ein 90/5 gemacht. Ist vor jedem Statuswechsel Pflicht (vgl. ZDv 14/5).
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Dackellackierer

Mir geht es nicht um den rückwirkenden Laufbahnwechsel. Mir geht es darum ob ich trotz Zulassung zum Offz Ende des Jahres BS werden könnte, da ja meine Bewerbung für BS von 2013 nicht bearbeitet wurde.
Was ich meine ist, im utopischen Fall hätte ich ja 2013 BS werden können und hätte mich dann in 2014 für OffzMilFd beworben.

Ralf

Ja, darauf war auch meine Antwort gerichtet. Sie beantwortet deine Frage.
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Dackellackierer

Alles klar, dann versteh ich deine Antwort nicht.  :-[

Ralf

Du willst doch Offizier werden. Dann denk doch mal nach.
Du schaust dir die Ausschreibung in der GAIP an und wer dort aufgerufen ist bzw. wer dort ausgeschlossen ist.
Und dann wendest du das auf dich an.
Wenn ich dir schreibe, dass eine Laufbahnzulassung nicht rückwirkend erfolgen kann, dann heißt das was?
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Dackellackierer

Wenn ich die GAIP schon hätte lesen können, dann hätte ich ja nicht hier gefragt. Nichts desto trotz, danke für deine Antworten. Schönen Abend noch


Ralf

Na die GAIP ist doch schon seit Nov 2013 veröffentlicht. Dir auch nen schönen Abend.
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Rollo83

Also nach meiner Erinnerung kann man doch trotzdem BS werden auch wenn man die Zusage MilFD schon hat. Das geht 1. wenn man im gleichen Jahr MilFD und BS werden werdend das sollte auch funktionieren mit dem Antrag von 2013 der dann dieses Jahr entschieden wird.
Äbei mir ist ja der gleiche Fall. 2013 gestellt und MilFD geworden. BS 2013 ausgesetzt. BS wird aber dafür 2014 mit betrachtet und kann somit positiv entschieden werden und man könnte im Spätsommer dann in der Laufbahn MilFD BS werden.

Das Thema hatten wir hier doch auch schon mal und da wurd das doch genau so erläutert wenn ich mich recht entsinne.

Ralf

Rischtisch.

Und die GAIP legt fest, wer antragsberechtigt ist. Das hat erst einmal nicht mit dem Zulassungsdatum zu tun. Diese beiden Zeitpunkte sind zu unterscheiden.
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Rollo83

Ja das ist natürlich richtig.

Die Frage des TE kann man also ganz deutlich mit JA beantworten.

ZitatDas führt mich dann auch zu meiner weiteren Frage. Wenn man jetzt die nächsten Tage eine Zulassung OffzMilFd bekommt, kann man dann trotzdem Ende Juli noch BS werden/quote]

Ich weiss wie er das mit "rückwirkend" meint. Natürlich wird man nicht rückwirkend BS sondern an dem Tag an dem man die Ernennungsurkunde erhält. Es ist aber über das Rückwirkende Auswahlverfahren von 2013.


Ralf

ZitatIch weiss wie er das mit "rückwirkend" meint. Natürlich wird man nicht rückwirkend BS sondern an dem Tag an dem man die Ernennungsurkunde erhält. Es ist aber über das Rückwirkende Auswahlverfahren von 2013.
Es ist auch kein "rückwirkendes" Auswahlverfahren, da das Datum BS an nichts gebunden ist, sondern mit Aushändigung erfolgt.
Etwas anderes wäre es, wenn jemand im Jahr 2014 für die MilFD-Konferenz 2013 nachbetrachtet wird (weil er z.B. vergessen wurde mitzubetrachten o.ä.). Bekommt er dann eine Zulassungszusage aufgrund der 2013 Konferenzentscheidung, muss er mit der OA-Zulassung nicht bis zum 01.10. warten (vgl. 20/7) sondern wird sofort zugelassen und seine 36 Monate beginnen mit dem Tag der Aushändigung zu laufen. aber auch hier kann nicht "rückwirkend" zum 01.10.2013 zugelassen werden. Gleichwohl hat er dann trotzdem ein paar Monate im Vergleich zum 01.10.2014 gespart.
Für die BS-Auswahlkonferenz ist das aber "wunpe", hier gehts nur um eine Übertragung von Übernahmequoten.
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Rollo83

Auch das ist richtig, das ist hier grad einfach nur ein "wördingproblem"

Das Rückwirkend ist hier einfach unpassend.