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DSA

Begonnen von ATP, 09. April 2014, 15:53:41

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ATP

Guten Tag,
ich hätte eine Frage bezüglich des Deutschen Sportabzeichens. Ich bin SanOA und momentan im Studium ich hab dieses Jahr für meine IGFs zivil bei einem Sportverein das DSA abgelegt und wollte mir das in meinem Leistungsnachweisblatt eintragen lassen. Jetzt stellt sich da das GeZi quer und sagt es wird nur eingetragen wenn es während des Dienstes von einem Prüfberechtigten abgenommen wurde. Jetzt hab ich bisschen gegoogelt und in den -Dürchführungsbestimmungen fürs den Bereich der Bundeswehr- Neufassung 2013 (http://www.deutsches-sportabzeichen.de/fileadmin/user_upload/sportabzeichen.de/downloads/Materialien/1_14/Durchfuehrungsbestimmungen_Bundeswehr_2013.pdf) unter Punkt 4.3 gefunden das Außerhalb der Bw abgelegte und beurkundete Leistungen anerkannt werden.

Gibt es da eine neuere Weisung/Vorschrift die dem was ich oben geschrieben habe widerspricht oder müssen die mir das gemäß den Durchführungsbestimmungen anrechnen?

MkG

Ralf

Der Erlass vom BMVg FüSK II 5 ist noch gültig.
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Helft mit, dass es so bleibt.

FmUffz

Vielleicht direkt zum KpTrpFhr gehen, die sind für solch Eintragungen direkt zuständig.
Wer anderen eine Grube gräbt, hat einen Grubengrabgerät.

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