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Winterstein-Fraktur

Begonnen von goal1595, 05. Mai 2014, 14:32:02

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goal1595

Hallo zusammen,

Ich habe mir vor 3 Wochen den linken Daumen gebrochen ( Winterstein-Fraktur), dies habe ich jedoch erst letzten Freitag untersuchen lassen. Das Problem an der Sache ist, der Daumen ist schief/schräg wieder zusammen gewachsen. Eine OP ist nicht möglich, da der Knochen noch zu weich ist und Drähte bzw. Titanschrauben nicht halten würden.
Die Heilungsdauer beträgt, laut Arzt, 4-6 Wochen. D.h. der Daumen wäre so bis zu meinem Dienstantritt(1.7.14) wieder okay. Aufgrund der Schiefstellung sind Folgeschäden, laut Arzt, nicht auszuschließen.
In wie weit muss ich das der Bundeswehr jetzt melden, da das ganze ja eigl. bis 1.7 wieder verheilt. Muss ich das aufgrund der möglichen Folgeschäden sofort melden oder reicht es, wenn ich das bei der ärztlichen Untersuchung vor Ort angebe. Kann so eine Fraktur  mit Schiefstellung zur direkten Ausmusterung führen ?

Vielen Dank für Antworten :)

Flexscan

Das wird verbindlich  nur der Musterungsarzt beantworten können.
MkG Flex
Ich bin wirklich kein Zyniker, ich spreche bloß aus Erfahrung
Bundeswehrforum.de - Seit 20 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleibt.

F_K

Ja, SOFORT melden, da Du derzeit vermutlich dadurch untauglich geworden bist und dies eine wesentliche Änderung Deines Gesundheitsstatus darstellt.

Ja, kann schon sein, wird der Musterungsarzt beurteilen ...

goal1595


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