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Verkürzungsantrag Sah 12

Begonnen von htoR85, 08. Mai 2014, 16:58:11

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htoR85

Guten Tag,
Mein Mann hat bei der BW studiert und hat sein Dienstzeit Ende 06/2017 erreicht.
Seine Interessen und Wertvorstellungen sind mittlerweile allerdings nicht mehr mit der Bundeswehr zu vereinbaren und sein Wunsch nach Unabhängigkeit mittlerweile sehr groß. Nun hat er eine Promotionsstelle außerhalb der Bundeswehr angeboten bekommen, für 06/2015 aber seinen Antrag auf Verkürzung auf Saz10 wurde leider abgekeht, da sein Studium zur Mangel ATN zählt und er dadurch nicht früher entlassen werden kann. Obwohl er nie auf einem Mangel-Atn Posten eingesetzt war und auch nur in seinem Studium mit der Materie zu tun hatte.
Wir möchten Beschwerde einlegen und benötigen ein paar Tipps, die uns evtl. helfen könnten.
Gibt es evtl. Auch du Möglichkeit sich aus den letzten 2 Jahren der BW freizukaufen?

Vielen Dank für du Hilfe!

Rollo83

Gegen was wollen sie denn Beschwerde ein legen?

Legen sie auch Beschwerde ein wenn sie ihren Handyvertrag einfach nach 12 Monate kündigen obwohl dieser 24 Monate läuft.

Die Möglichkeit sich frei zu kaufen gibt es nicht, er kann ja KDV stellen wenn er den Beruf Soldat nicht mehr mit sich selber vereinbaren kann.

Ralf

ZitatWir möchten Beschwerde einlegen und benötigen ein paar Tipps, die uns evtl. helfen könnten
Ich kann keine ungerechte Behandlung aus deiner Schilderung erkennen.
Die Möglichkeit der Dienstzeitverkürzung ist ausschließlich auf das dienstl. Interesse begrenzt. Ist das nicht vorhanden, erfolgt auch keine Verkürzung.
In welcher Verwendung ist er denn?
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KlausP

Ich finde es traurig und beschämend, dass ein Offizier im 10. Dienstjahr seine Rechte und Pflichten, die sich aus seinem Dienstverhältnis ergeben, nicht zu kennen scheint und seine Frau vorschicken muss, um sowas in einem öffentlichen, privaten Internet-Forum zu erfragen.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

htoR85

Man muss sich ja nicht alles gefallen lassen. Zudem möchte die BW ja Stellen abschaffen, also soll sie den Soldaten die freiwillig gehen möchten und im zivilen schon etwas in Aussicht haben auch die Möglichkeit geben. Wenn ein Handyanbieter seine Kunden los werden möchte und das an die große Glocke hängt, würde er ja auch nicht darauf bestehen das der Kunden bleiben?! Blöder Vergleich also  ;D  Und mein Mann hat sicher nicht so viele Entbehrungen und Jahre umsonst gedient um von den Übergangsgebühren nichts zu sehen wei er auf Kriegsdienstverweigerer 2 Jahre vor DZE plädiert... das wäre ja wohl sehr hirnrissig ::)
Momentan befindet er sich auf einer Auslands Dienst Verwendung . Er ist IT-Offz hatte aber nie solch einen Dienstposten.
Ich weis das man durch ungemütlich werden, bei def BW viel erreichen kann, man benötigt nur einen langen Atem.
Und auch erhoffte mur einfach ein paar Tipps für du richtigen Formulierungen.

Sehr geehrte Herr KlausP
Ist ja sehr lieb von Ihnen das sie das Gefühl haben, dass mich mein Mann vor schickt. Er befindet sich aktuell noch auf der Arbeit und hat keine Ahnung davon, das ich mich einfach mal aus rein eigener Interesse hier Angemeldet und erkundigt habe :-)
Mein Mann kennt seine dienstlichen Pflichten und Rechte sehr gut, was ihm hohe Anerkennung entgegenbringt und ich denke nicht das Sie das Recht haben über einen jungen Menschen den Sie nicht kennen so zu Urteilen.

Rollo83

Es ist doch eben falsch das die BW einfach nur Personal ab bauen will.
Es soll nur Personal abgebaut werden was nicht mehr benötigt wird.
Ihr Mann wird aber benötigt und deswegen die Ablehnung des Antrags auf Verkürzung. Ein Vertrag ist nun mal da und soll von beiden Seiten erfüllt werden. Ich versteh sogar ihr Anliegen so ist das nicht aber meiner Meinung ist da nichts zu machen und vor allem ist da nichts gegen das man sich Beschweren kann.

KlausP

Zitat...  ich denke nicht das Sie das Recht haben über einen jungen Menschen den Sie nicht kennen so zu Urteilen. ...

Nach insgesamt mehr als 35 Dienstjahren, in denen ich von verschiedensten Offizieren geführt wurde, nehme ich mir sehr wohl das Recht heraus, so zu urteilen. Und jetzt beende ich die Debatte mit Ihnen. Bringt sowieso nichts.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

wolverine

Zitat von: htoR85 am 08. Mai 2014, 17:35:15
Man muss sich ja nicht alles gefallen lassen.
Und die Bw muss nicht jedem sich ändernden Wunsch stattgeben. Vergleiche mit Verträgen sind in der Tat unpassend weil hier eine öffentlich-rechtliche Dienstverpflichtung vorliegt: das bedeutet Einseitigkeit im Über-Unterordnungsverhältnis. Wer eine solche Verpflichtung eingeht, sollte wissen was sie bedeutet.
Er hat seinen Antrag gestellt und einen Bescheid erhalten. Wahrscheinlich stand eine Rechtsmittelbelehrung darunter. Den Weg kann er beschreiten.
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Ralf

ZitatMan muss sich ja nicht alles gefallen lassen. Zudem möchte die BW ja Stellen abschaffen, also soll sie den Soldaten die freiwillig gehen möchten und im zivilen schon etwas in Aussicht haben auch die Möglichkeit geben. ...
Momentan befindet er sich auf einer Auslands Dienst Verwendung . Er ist IT-Offz hatte aber nie solch einen Dienstposten.
Ich weis das man durch ungemütlich werden, bei def BW viel erreichen kann, man benötigt nur einen langen Atem.

Hier herrscht sogar ein außerordentlicher Bedarf, ein dienstl. Interesse auf Verkürzung kann hier nicht erkennbar sein.
Zu dem Rest den du schreibst, enthalte ich mich lieber, denn deine Sichtweise ist weder rational aufgrund der darstellten Sachlage noch von Verständnis für andere Belange geprägt. Allenfalls emotional berührt unter Ausblendung aller Informationen kann man das nachvollziehen.

Falls du eine Bestätigung o.ä. wolltest, ob die Ablehnung sachgerecht war...ja, das war sie.
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miguhamburg1

... und im Übrigen stelle ich mir die Frage, wie ein Kamerad, der angeblich schon so lange als Offizier im Dienst ist, nicht weiß, wie man vorgehen kann, wenn man sich nicht richtig behandelt fühlt und deshalb seine Frau anfragt.

justice005

So sehe ich das auch. Als Offizier im 10. Dienstjahr sollten ihm die Rechtschutzmöglichkeiten bestens bekannt sein.

Gegen den abgelehnten Verkürzungsantrag kann man innerhalb eines Monats (!) Beschwerde einlegen. In der Begründung kann man ja mal vorbringen, dass das Argument mit der Mangel-ATN offenkundig nicht zieht, da der Soldat weder auf einem solchen Dienstposten tätig ist noch für einen solchen eingeplant ist. Sooo schlecht ist das Argument ja gar nicht.

Trotzdem hat man keinen Anspruch darauf, dass die Dienstzeit verkürzt wird, denn schließlich hat man sich ja für eine bestimmte Dienstzeit verpflichtet.

Also: Probieren kann man es, aber wenn es nicht klappt und dem Dienstherrn vielleicht noch eine bessere Begründung einfällt, dann ist das so.


Ralf

ZitatIn der Begründung kann man ja mal vorbringen, dass das Argument mit der Mangel-ATN offenkundig nicht zieht, da der Soldat weder auf einem solchen Dienstposten tätig ist noch für einen solchen eingeplant ist.
Es gibt sog. werdegangsungebundene Dienstposten, die aber strukturell einem Werdegang zugeordnet sind und somit duch diese auch zu besetzen sind. Als Beispiel hierzu JugendOffz oder Karriereberater und es gibt noch mehr.
Dann gibts Dienstposten, die diese Vorverwendung erfordern und man ist trotzdem nicht in dem bereich selber eingesetzt. Prägnantes Beispiel ist der Personalführer der IT-StOffz. Er ist als PersStOffz eingesetzt, jedoch ist die Vorverwendung IT Voraussetzung.
Also "offenkundig nicht zieht", halte ich für ziemlich weit hergeholt.
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justice005

einverstanden.

Wie gesagt, einen Versuch ist es wert. Aber letztendlich besteht kein Anspruch auf eine Verkürzung.


schlammtreiber

Zitat von: justice005 am 09. Mai 2014, 13:29:49
Wie gesagt, einen Versuch ist es wert. Aber letztendlich besteht kein Anspruch auf eine Verkürzung.

Und das fasst den ganzen Thread eigentlich gut zusammen.
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