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"Heimschläfer" während der Aga

Begonnen von Elch, 26. Mai 2014, 13:30:47

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Elch

Ich habe ab 1.7.14 die 6 Monate Grundausbildung für Offiziere in Munster.
Meine Freundin überlegt während der Zeit sich eine Wohnung in Munster zu nehmen.

a.) Wie sind die Dienstzeiten während der Aga?
b.) Darf man überhaupt in einer eigenen Wohnung während der Aga schlafen?
c.) Da ich über 25 Jahre alt bin, muss mir die BW keine Unterkunft in der Kaserne stellen.
     Ab wann gilt diese Regelung? (Ab der Aga oder erst wenn man auf seinem Dienstposten sitzt?)

Vielen Dank für die Hilfe.
 

mailman

Zitatb.) Darf man überhaupt in einer eigenen Wohnung während der Aga schlafen?

In der AGA ist man zumindest zum Wohnen in der Gemeinschaftsunterkunft "verpflichtet".

Wäre auch so schwer zu handeln.

Danach ist es im Prinzip egal ob man in der Kaserne schläft oder nicht. Die Ausgangsreglungen für die entsprechenden Dienstgradgruppen muss man halt beachten.

KlausP

Da die Grundausbildung ein Lehrgang und jeder Rekrut aus dienstlichem Grund zum Wohnen in der Gemeinschaftsunterkunft verpflichtet ist, wird Ihen auch die Unterkunft bereitgestellt. Danach sieht das anders aus.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

F_K

.. Offiziere im Heer machen keine "Grundausbildung" sondern beginnen mit dem Offizieranwärterlehrgang (der natürlich inhaltlich Teile der GA abbildet).
Ich halte es nicht für sinnvoll, für knapp 6 Monate eine Wohnung zu nehmen ...

BulleMölders

Nebenbei sollte man sich mal die Frage stellen, ob es sinnvoll ist sich beim ersten Lehrgang außerhalb der normalen Dienstzeit aus der Gruppe abzusondern.
Ich weiß es geht um Offiziere und in der Heutigen Zeit ist das "Einzelkämpfertum" das einzig was einen im "Beruf" voranbringt.

Trotzdem bin ich der Meinung, dass auch Offiziere lernen sollten, was Gruppenbildung und Kameradschaft in der Truppe bedeutet und wie so etwas von statten geht.
Test

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