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Auslandstrennungsgeld

Begonnen von 14Maverik8, 25. August 2014, 21:27:25

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14Maverik8

Guten Abend liebe Kameraden/innen,

Zur meiner Situation:
Bin zurzeit in Wunstorf Stationiert und habe eine annerkannte Wohnung (Diese hab ich aber erst seit dem 01.02.2014 und versetzt nach Wunstorf wurde ich am 20.04.2013) Steht mir eig. Trennungsgeld zu ?
Die Wohnung ist ca. 250 Km vom Standort entfernt also lebe ich zurzeit in der Kaserne !
Desweiteren werde ich dieses Jahr nach Eindhoven versetzt und werde mir dort eine Wohnung nehmen und werde meine in Deutschland ebenfalls behalten !
Würde mir nun Auslandstrennungsgeld zustehen ? Und wie hoch ist der Satz in Eindhoven ich habe gehört für die ersten 14 Tage 50 Euro und ab dem 15 Tag 10 % weniger.


Tommie

Was sagt denn Ihr BwDLZ bzw. der Rechnungsführer dort zu Ihrer Frage? Warum sollte die Bundeswehr Ihnen Trennungsgeld zahlen, wenn Sie so lange nach der Versetzung erst dorthin gezogen sind? Googeln Sie mal nach der Trennungsgeldverordnung (TGV) und den Durchführungsbestimmungen dazu ;) !

In Eindhoven werden Sie wohl eher Auslandsdienstbezüge erhalten als Auslands-TG ;) ! Ist meist auch besser so ...

14Maverik8

Vielen Dank erstmal für die schnelle Antwort!

Ja ich bin ja nicht nach Wunstorf gezogen die Wohnung ist immernoch 250 km entfernt.
Ich denke mal mir wird da nichts zustehen!

Und zu dem anderen...dazu sagte mein Rechnungsführer, dass mir da wohl Auslandstrennungsgeld zusteht!
Da ich ja eine Wohnung in Holland habe und eine in Deutschland und das wäre ja doppelte Haushaltsführung oder nicht ?
Ja Auslandsdienstbezüge erhalt man dort auch selbstverständlich

Wie gesagt mich würde wirklich interessieren, ob ich neben meinen Auslandsdienstbezügen auch noch Trennungsgeld erhalte.

Tommie

Wenn Sie Auslandsdienstbezüge erhalten, dann eben nicht ;) !

Und ... das mit dem TG fürs Inland haben Sie auch richtig erkannt ... Prospekt ;) ... oder wie das heißt ...

14Maverik8

Áber wenn ich mir die Seiten zum Auslandstrennungsgeld im Internet durchlese steht da doch, dass wenn ich eine Wohnung im Inland habe mir Auslandstrennungsgeld zusteht.

Alles etwas kompliziert...so ganz durchblicken tue ich da immoment auch nicht.
Der eine sagt das der andere das und im Internet steht das  ;D


14Maverik8

Vielen Dank,
hatte mir dies bereits durchgelesen und ich verstehe es so, dass es mir für die ersten 3 Monate zusteht oder etwas nicht ?

14Maverik8

Guten Tag,

also ich habe nochmal Rücksprache mit meinen Rechnungsführern gehalten und die haben mir bestätigt, dass mir Auslandstrennungsgeld zusteht!
Dazu hat er mir gleich die Sätze genannt: die ersten 14 Tage 50 pro Tag ab dem 15. Tag 10% weniger


LwPersFw

Wenn Sie ins Ausland versetzt werden, in der Regel für eine Tour of Duty von 3 Jahren,
wird Ihnen das BAPersBw die uneingeschränkte (Auslands-) Umzugskostenvergütung (UKV) zusagen.

Während der Auslandsverwendung erhalten Sie:
> Ihre regulären Inlandsbezüge
> den steuerfreien Auslandszuschlag (unterschiedlich nach Inlandsbrutto und Auslandsstandort)
> Mietzuschuss
> ggf. Kaufkraftausgleich

Sie werden aber kein Geld von der Bw für eine doppelte Haushaltsführung bekommen!

Zur Frage, was Ihnen alles im Rahmen des Umzuges ins Ausland zusteht,
wenn Sie sich an die zuständigen Fachleute:

LoNo > BAIUDBw KompZ TM Bw TM Umzüge Ausland/BMVg/BUND/DE

Und lesen Sie die Dokumente im LINK von Ralf bitte vollständig und nicht selektiv!

Dort steht u.a. zu ATG/AE :

"Andere Bedienstete (z.B. Ledige) haben keinen Anspruch auf die Gewährung von ATG/AE."

Da ich vermute das Sie zu den Ledigen zählen ... kein ATG/AE !

"Anspruch auf die Gewährung von ATG/AE hat nur der Berechtigte, der

 mit seinem Ehegatten oder Lebenspartner in häuslicher Gemeinschaft lebt oder
 mit einem Verwandten bis zum 4. Grad, einem Verschwägerten bis zum 2. Grad, einem Pflegekind oder Pflegeeltern in häuslicher Gemeinschaft lebt und ihnen aus gesetzlicher oder sittlicher Verpflichtung nicht nur vorübergehend Unterkunft und Unterhalt ganz oder überwiegend gewährt oder
 mit einer Person in häuslicher Gemeinschaft lebt, deren Hilfe er aus beruflichen oder nach ärztlichem, im Zweifel nach amtsärztlichem Zeugnis aus gesundheitlichen Gründen nicht nur vorüber-gehend bedarf."
aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

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