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Verfahren während ZAW

Begonnen von Ruhrpott, 02. Juli 2014, 16:22:22

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Ruhrpott

Servus Kameraden.


Undzwa geht es um folgendes :

Bin zurzeit auf ZAW seit ein paar Monaten.
Habe letzte Woche einen Brief erhalten wo ich Beschuldigt werde eine einfache Körperverletzung begangen zuhaben.
Habe meine Aussage geschrieben und abgeschickt sowie es meinem Chef gemeldet.
Meine Frage nun : Werde ich vom Lehrgang und somit von der Bundeswehr abgelöst?
Ist meine erste Anzeige überhaupt meine akte bei der Polizei wa bis zu diesem Zeitpunkt unbeschrieben.


Vielen Dank im Vorraus :)

wolverine

Das wird auf das Ergebnis des Verfahrens ankommen. Aber eine Entlassung scheint erst einmal unwahrscheinlich.
Bundeswehrforum.de-Seit 20 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleiben kann

dunstig

ZitatMeine Frage nun : Werde ich vom Lehrgang und somit von der Bundeswehr abgelöst?

Warum haben Sie das nicht gleich Ihren Chef gefragt, als Sie ihm das gemeldet haben?

Nunja, solange das Verfahren nicht beendet ist, wird in der Regel auch von Seiten der Bundeswehr nichts geschehen.
"Ich stehe vor der Bundeswehr, zu der ich seit 22 Jahren auch "meine Armee" sagen kann. Und bin froh, weil ich zu dieser Armee und zu den Menschen, die hier dienen, aus vollem Herzen sagen kann: Diese Bundeswehr ist keine Begrenzung der Freiheit, sie ist eine Stütze unserer Freiheit." Joachim Gauck

Ruhrpott

Ja aber das ding ist das ein Kamerad gesagt hat sobald man ein Verfahren am Laufen hat sofort von einem Förderung slehrgang abgelöst wird , ist das so?


Vielen Dank!

Fw1993

Nein, noch bist Du unschuldig. Hatten wir auf meiner ZAW auch. Der Kamerad ist nachher mit einer Geldstrafe bestraft worden und konnte bleiben.
Also bleib mal ganz ruhig.

KlausP

Zitat... Habe letzte Woche einen Brief erhalten wo ich Beschuldigt werde eine einfache Körperverletzung begangen zuhaben. ...

Und, haben Sie eine begangen?
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

BulleMölders

Zitat von: Ruhrpott am 02. Juli 2014, 16:22:22
Ist meine erste Anzeige überhaupt meine akte bei der Polizei wa bis zu diesem Zeitpunkt unbeschrieben.
Wenn Sie zuvor noch nie eine Anzeige hatten, dann hatten Sie garantiert auch keine Akte bei der Polizei.
Oder sind Sie der Meinung, dass jede Polizeibehörde in Deutschland über jeden Bürger eine Akte führt, auch wenn sie leer ist?
Test

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