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Soldatenabsicherung

Begonnen von Dimitrov, 08. Juli 2014, 02:44:02

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Dimitrov

Moin Moin,
ich bin neu hier im Forum und muss vorneweg schon mal sagen, dass diese Plattform allerhand Informationen über den Dienst bei der Bundeswehr liefert. Zum eigentlichen Betreff "der Soldatenabsicherung" wurden schon einige Threads eröffnet, dennoch konnte ich meine Problematik nicht klären. Zu meiner Ausgangssituation: Ich bin seit 01.07. diesen Jahres  Feldwebelanwärter beim Heer und vor einer Woche kam ein Versicherungsvertreter des Rahmenvertrages zu uns in die Kaserne und hat einen Vortrag über Soldatenabsicherung gehalten. In den Tagen darauf haben viele meiner Kameraden diesen Rahmenvertrag abgeschlossen, da ich etwas skeptisch war, habe ich einen Versicherungsmakler aufgesucht. Dieser Makler hat mich echt positiv überrascht, denn er kannte sich meines Erachtens bestens über die Absicherung von Soldaten aus, was wohl darin liegt, dass er nur Soldaten berät. Er sagte zu mir das der Rahmenvertrag mehr als schlecht ist, weil er eine sogenannte Klausel der " abstrakten Verweisung" enthält, was bedeutet das man im schlechtesten Fall, bei Berufsunfähigkeit, keinen Cent von der Versicherung bekommt, falls man sich nicht bereiterklärt in anderen Berufen zu arbeiten. Nun ist meine Frage ist dieser Rahmenvertrag wirklich so schlecht? denn eigentlich, wird ja damit geworben, dass dieser "Vertrag" für Soldaten gemacht wurde. Weiterhin würde mich interessieren, ob ihr Fälle kennt, wo der Rahmenvertrag die Zahlung von einer Berufsunfähigkeitsrente verweigert hat? Danke im voraus schon für eure Meinungen!

FranklinMV

"Abstrakte Verweisung" bedeutet, das wenn du in dem Beruf als "Soldat" nicht mehr arbeiten gehen kannst von der Versicherung in einen anderen Beruf verwiesen wirst.
Kannst du also in irgend einen anderen Beruf (Bürokaufmann, Kassierer im Supermarkt etc.) zu mehr als 50%  arbeiten so bist du nach den Versicherungsbedingungen nicht berufsunfähig und bekommst kein Geld von der Versicherung.

Deshalb sollte jeder Vertrag für eine Berufsunfähigkeit (BU)  heute die abstrakte Verweisung ausschließen.

Aufpassen solltet Ihr auch, wenn einige Versicherer euch eine Dienstunfähigkeit (DU) vorschlagen.
Dort wird es sehr oft problematisch wenn ihr die BW wieder verlasst nach Ablauf der Verpflichtungszeit.
Denn es kann vorkommen, das dann eine Umstellung von DU auf BU nicht möglich ist.
Wollt ihr dann aber weiter eure "zivile" Arbeitskraft absichern, bleibt nur der Abschluss einer neuen BU mit dann höheren Eintrittsalter und damit höheren Beitrag und bei evtl. gesundheitlicher Vorbelastung ist es möglich, das ihr gar keine Absicherung mehr bekommt.

Die wichtigsten Absicherungen für einen Soldaten sind aus meiner Sicht

- Absicherung der Arbeitskraft durch eine BU
- private Haftpflicht
- Hinterbliebenenversorgung/Kreditabsicherung durch eine Risikolebensversicherung
- Unfallversicherung
- Pflegeversicherung
- kleine bzw. große Anwartschaft

alles andere wie Hausrat etc. kann man nach persönlichen Bedarf abschließen ist aber vmtl. nicht existenzbedrohend.


wolverine

Der Rahmenvertrag ist eine Versicherung und Versicherungen sind kommerzielle Unternehmen, die Gewinne machen möchten! Das ist auch für Soldaten nichts anderes und auch Soldaten wird nichts geschenkt.
Wer ein Risiko absichern möchte, soll das für sich entscheiden, die einzelnen Bedingungen vergleichen, sich evtl. beraten lassen (und dabei immer bedenken, dass der Berater davon lebt, dass man etwas abschließt!) und sich dann meinethalben versichern.
Je mehr man absichert und je höher das Risiko ist, dass der versicherte Fall eintritt, umso teurer wird es.

Ich persönlich fände es z. B. nicht so schlimm im Fall einer "Berufsunfähigkeit" in einem anderen Beruf noch arbeiten zu können. Mir wäre hier ein Ausschluss keine zusätzlichen Prämien wert weil eben das "existenzbedrohende Risiko" (KEIN Job) nicht gegeben ist.
Auch eine Unfall- oder Anwartschaftsversicherung habe ich immer für verzichtbar gehalten. Kreditabsicherung brauchte ich mangels Kredit nicht.
Aber wie gesagt: Das soll jeder für sich entscheiden. Wenn man Familie hat und deren Versorger ist, mag das individuell anders aussehen.
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Andi

Zudem gilt die abstrakte Verweisung nur eingeschränkt. Der Rahmenvertrag leistet im Leistungsfall erst mal ohne weitere Sachverhaltsprüfung (es muss nur die Entlassung wegen Dienstunfähigkeit nachgewiesen werden) pauschal mit der sofortigen Überweisung der Leistung der ersten zwei Jahre. Erst nach diesen zwei Jahren findet eine Betrachtung des Falles - auch unter dem Aspekt der abstrakten Verweisung - statt. Und auch wer in diesen zwei Jahren wieder berufstätig wird muss nichts zurückzahlen.

Versicherungsvertreter kennen in ihren Gesprächen natürlich nur schwarz und weiß - sie wollen ja etwas verkaufen. ;)

Gruß Andi
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