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Berücksichtigung der Wohnung, UKV zur Einstellung

Begonnen von Neuling08, 02. August 2014, 13:21:00

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Neuling08

Guten Tag liebe Bundeswehrforum - Community.

Folgende Situation:

Einstellungsverfahren erfolgreich durchlaufen und vorläufig zum 01.07.15 eingeplant, so weit so gut.

Ich habe im Karrierecenter eine Bestätigung bekommen das meine Wohnung gem. §10 Abs. 3 BUKG aus Anlass der Einstellung/Wiedereinstellung berücksichtigungsfähig ist.

Des Weiteren heißt es: Im Fall der Einstellung Wiedereinstellung in die Bundeswehr kommt es auf die Lage der Wohnung zum Dienstort nicht an. Die Wohnung kann daher anlässlich einer Einstellung/Wiedereinstellung in die Bundeswehr umzugskostenrechtlich berücksichtigt werden.

Der Einplaner hat mir weiterhin gesagt das ich aufgrund meines Alters keinen Anspruch habe in der Kaserne untergebracht zu werden.

Laut seiner Meinung müsste ich dann halt umziehen, da die Unterbringungssituation in den Kasernen eher schlecht sei.


Ich möchte jedoch nicht umziehen, da sich mein Lebensmittelpunkt weiterhin an meinem jetzigen Wohnort befindet. Kann ich die UKV bzw einen Umzug ablehnen ?!

Bekomme ich dann nicht einen Mietkostenzuschuss wenn ich mir am Dienstort eine Wohnung suchen muss (doppelte Haushaltsführung) bzw, habe dann Anspruch auf Trennungsgeld ?!

Vielen Dank für eure Hilfe


Rollo83

So siehts aus. Sie lehnen UKV ab und werden dann TG Empfänger. Diesen ist Unterkunft zu gewähren. Ist dies am Standort nicht möglich da zu viele Kameraden U 25 vorhanden sind bekommen sie Trennungsübernachtungsgeld bis zu einem bestimmten Satz und können sich davon ausserhalb eine Wohnung mieten.

Es war allerdings mal so das TG nur bis zu einer bestimmten Zeit gewährt wird da zu Beginn noch viele Lehrgänge an stehen und da ein Umzug noch keinen Sinn macht.

Sobald die Verwendung dann länger (leider weiss ich keine genaue Zeit) am Dienstort ist, ist irgendwann vorbei mit TG und dann muss man umziehen oder bekommt halt kein TG mehr.

Es gibt wohl allerdings auch ein Erlass der das ganze wohl noch ausser Kraft setzt und man dauerhaft TG Empfänger bleiben kann.

Ralf

Hier gibts ein wenig Lektüre dazu: http://www.bravors.brandenburg.de/sixcms/detail.php?gsid=land_bb_bravors_01.c.13602.de

Es ist auch nicht unbedingt gesagt, dass die UKV nicht zugesagt wird. Hier findet eine Günstigerrechnung statt und das Ergebnis fließt auch in diese Ermessensentscheidung ein.
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