Neuigkeiten:

ZUR INFORMATION:

Das Forum ist auf einen neuen Server umgezogen, um den Betrieb langfristig sicherzustellen. Zugleich wurde das Board auf die aktuelle Version 2.1.4 von SMF aktualisiert. Es sollte soweit alles laufen, bei Problemen bitten wir um Nachsicht und eine kurze Information.
Offene Punkte siehe https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,75228.0.html

Wer "vergeblich" auf Mails des Forums wartet (Registrierung bestätigen/Passwort zurücksetzen), sollte bitte in den Spam-Ordner seines Mailpostfachs schauen. Die Zustellprobleme, die der alte Server hatte, bestehen nicht mehr. Auch Mails an Google oder 1und1-Konten werden erfolgreich zugestellt. Wenn eine Mail im Spam-Ordner liegt, bitte als "Kein Spam" markieren, damit wird allen geholfen.

AUS AKTUELLEM ANLASS:

In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen

Wiedereinstellug nach Entlassung §55 abs. 5

Begonnen von Sandyrain, 08. August 2014, 02:56:48

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

Becker79

Zitat von: F_K am 08. August 2014, 09:49:56
(...)
Ein Berater möchte natürlich die "Bewerbung" - er mag ein anderes Meinungsbild haben bzw. "verkaufen".
(...)
Dazu sage ich jetzt besser nichts! >:(
Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten! ;)
www.wirdienendeutschland.de

F_K

@ Becker79:

Mein flapsiger Kommentar / Meinung war nicht böse gemeint.

Der Berater hat als Soldat einen Auftrag - den muss er umsetzen.

Wenn ein Kandidat eine (erneute) Freiheitsstrafe von 10 Monaten wegen EA "kassiert"  hat, MUSS die Antwort des KB lauten: "(Formal)juristisch ist dies kein absolutes Einstellungshindernis - ein Plan B kann ggf. nicht schaden".

Ein User hier darf sich mit "dass wird nichts werden" äußern.

Becker79

OK, darauf lass ich mich ein!  ;)

Mal davon abgehen das ich so einem Bewerber auch sage:" Versuchen Sie es, aber gehn Sie davon aus das es zu 90% nix wird."

Aber er kann es nur sicher wissen wenn er es versucht hat.

So long! Schönes Wochenende zusammen. 8)
Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten! ;)
www.wirdienendeutschland.de

wolverine

Eigentlich waren wir schon nach wenigen Beiträgen genauso weit ::)
Zitat von: Tommie am 08. August 2014, 07:27:37
Es steht zwar nicht explizit im Gesetz drinnen, aber die Bundeswehr wird Sie mit der Vorgeschichte nicht einmal mehr mit der Kohlenschaufel anfassen! Sie haben eindeutig gezeigt, dass Sie als Soldat nicht geeignet sind, deswegen hat man Sie aus dem Dienstverhältnis entlassen. Sie können sich gerne bewerben, aber Sie werden niemals mehr als ein höfliches Absageschreiben erhalten! Sorry, dass ich nichts besseres für Sie habe, aber ... ISSO ;) !
Bundeswehrforum.de-Seit 20 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleiben kann

Sandyrain

Hallo Liebe Forenmitglieder,

ich bedanke mich für die teils sachlichen Argumentationen.

Meine angesprochene "Familienplannung" ist mit 3 Kindern und Verlobten (eingetragene Lebenspartnerschaft)abgeschlossen.
Somit ist meine PFG höher und liegt bei 1879,99 Euro Netto.

Jedenfall werde ich meinen Meister abschließen und werde dann das Gespräch mit dem WDB suchen, kann der WDB gleich vorne weg sagen:" Nein sie bekommen kein Termin!"?

Warum möchte ich die Mannschaftslaufbahn einschlagen? (als Meister), mein gelernter Beruf und die somit verbunde Aufstiegsfortbildung ist nicht verwertbar bei der Bundeswehr. Feldwebel im Truppendienst möchte ich dann nur als Feldjäger machen. Wenn dies nicht möglich ist dann Mannschaftslaufbahn, aber aufgrund meiner negativen Vorgeschichte wollte ich die Ziele nicht zu hoch stecken.


mfg Sandyrain


Rollo83

Da der Karriereberater nicht über ihre Bewerbung zu entscheiden hat muss er ihnen einen Termin geben und mit ihnen die Bewerbung fertig machen.

Iceman81

3 Kinder, ne Privatinsolvenz am laufen und Luftschlösser baun, naja in DE wundert mich nix mehr.

Auf jedenfall schonmal viel Erfolg, man kann es im Interesse deiner Kinder nur wünschen.

Tommie

Zitat von: Rollo83 am 08. August 2014, 19:21:50Da der Karriereberater nicht über ihre Bewerbung zu entscheiden hat muss er ihnen einen Termin geben und mit ihnen die Bewerbung fertig machen.

Genau! Und nur wenige Wochen später kommt das von mir bereits beschriebene und von "wolverine" zitierte Verfahren zum tragen und der Bewerber erhält eine höfliche Absage ;) ! Oder welchen Teil von "die Bundeswehr wird Sie mit der Vorgeschichte nicht einmal mehr mit der Kohlenschaufel anfassen" soll ich Ihnen nochmal erklären ;) ?

Altrec

Bundeswehrforum.de - Seit 15 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleiben kann.

Schnellantwort

Achtung: In diesem Thema wurde seit 120 Tagen nichts mehr geschrieben.
Wenn du nicht absolut sicher bist, dass du hier antworten willst, starte ein neues Thema.

Name:
E-Mail:
Verifizierung:
Bitte lasse dieses Feld leer:
Gib die Buchstaben aus dem Bild ein
Buchstaben anhören / Neues Bild laden

Gib die Buchstaben aus dem Bild ein:
Wie heisst der Verteidigungsminister mit Vornamen:
Wie heißen die "Luft"streitkräfte Deutschlands?:
Wie heißen die "Land"streitkräfte Deutschlands?:
Shortcuts: mit Alt+S Beitrag schreiben oder Alt+P für Vorschau