Neuigkeiten:

ZUR INFORMATION:

Das Forum wurde auf die aktuelle Version 2.1.6 von SMF aktualisiert. Es sollte soweit alles laufen, bei Problemen bitten wir um Nachsicht und eine kurze Information.

Wer "vergeblich" auf Mails des Forums wartet (Registrierung bestätigen/Passwort zurücksetzen), sollte bitte in den Spam-Ordner seines Mailpostfachs schauen. Wenn eine Mail im Spam-Ordner liegt, bitte als "Kein Spam" markieren, damit wird allen geholfen.

AUS AKTUELLEM ANLASS:

In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen

Dispoüberzug vor Dienstantritt melden?

Begonnen von zetroc, 12. August 2014, 10:49:01

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

zetroc

Hallo Zusammen,

ich habe meine Eignung und Einplanung bereits hinter mir.
Jedoch werde ich meinen Dienst erst im nächsten Jahr antreten.
Zwischenzeitlich habe ich mein Dispokonto überzogen, ich erinnere mich daran, dass man Angaben dazu machen musste, ob man Schulden hat etc. (War zu dem Zeitpunkt ja noch nicht der Fall).
Muss ich diese Änderung jetzt melden? Wenn ja, wo?

Danke

Ralf

Bundeswehrforum.de - Seit 23 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleibt.

zetroc

Allerspätestens mit dem ersten Wehrsold ist das wieder ausgeglichen.
Für mich ist es also in "absehbarer Zeit".


Flexscan

denke nicht das das hier von Intresse ist und der TE die Angaben auf den Cent öffentlich macht.
Desweiteren hat er angegeben das es mit dem ersten Sold ausgeglichen ist in sofern hat sich die Frage nach der Höhe schon erledigt.
MkG Flex
Ich bin wirklich kein Zyniker, ich spreche bloß aus Erfahrung
Bundeswehrforum.de - Seit 20 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleibt.

Iceman81

Mal davon ab vergeben wenn die Bank schlau ist, eh keine Dispo der höher ist als der monatliche Nettoverdienst von daher sollte es sowieso egal sein.

Mal davon abgesehn ist ausgeglichen nur ausgeglichen und man ist dann auch nur wieder auf 0 und nicht im +. So hängt man halt immer irgendwo drin und die Bank freut sich über die hohen Zinsen.

F_K

.. ich verstehe die Welt ja nur begrenzt, daher habe ich viele Fragen:

ZitatDispokonto

.. was ist denn das? (nicht mal Google hat eine Antwort)?

.. wovon lebt der TE bis zum ersten Wehrsold?

ZitatMal davon ab vergeben wenn die Bank schlau ist, eh keine Dispo der höher ist als der monatliche Nettoverdienst von daher sollte es sowieso egal sein.

Hä? Meine Bank ist also "nicht schlau", weil meine Bank mir einen höheren Dispo einräumt?


Iceman81

Es gibt auch banken die räumen einen bis zum 3 fachen des Netto verdienstes ein oder sogar noch mehr, aber in der Regel wollen die dann ne Verdienstbescheinigung sehen und deine Schufa sollte nicht schon voll mit anderen Krediten sein.

Für die Bank ist es sowieso nen lohnendes Geschäft da die Zinsen höher sind als bei "normalen" Verbraucherkrediten.

Ist doch am Ende auch egal, die Bedingungen legt die Bank fest, denn die trägt erstmal das Risiko. Und der Kunde muss selber wissen was er unterschreibt oder sich einräumen lässt.

zetroc

Lieber F_K,
dass ich mich hier etwas falsch ausgedrückt habe, ist mir im Nachgang auch aufgefallen.
Leider gibt es in diesem Forum keine Editierfunktion.
Ich glaube zwar nicht, dass das hier eine Rolle spielt oder beim Beantworten der Frage hilfreich ist, aber ich lebe von einem normalen Gehalt.

Ich habe soeben im Karrierecenter angerufen, indem ich meine Eignungsfeststellung hatte, und habe mich dort informiert.
Dort bekam ich die Auskunft, dass "nur" jeder Kredit, mit dem man monatlich über 200€ belastet ist, gemeldet werden muss.
In meinem Fall soll ich also nichts melden.

F_K

Ich sage es dann mal mit Wiki:

ZitatVon Kontoinhabern wird erwartet, dass sie die Kreditinanspruchnahme möglichst innerhalb von zwei bis drei Monaten problemlos zurückzahlen können, damit eine dauerhafte und wachsende Verschuldung vermieden wird und ein ,,Einfrieren" des Dispokredits verhindert werden kann. ,,Einfrieren" bedeutet in diesem Zusammenhang, dass der Sollsaldo für einen Zeitraum von mehr als sechs Monaten auf einem bestimmten Niveau verharrt und nicht durch Kontogutschriften wesentlich und nachhaltig vermindert wird. Weiterhin ist der Kontoinhaber verpflichtet, innerhalb des vereinbarten Rahmens zu disponieren

Insoweit solltest Du nicht bis zum ersten Wehrsold warten, sondern die Tilgung zügig angehen.

Schnellantwort

Achtung: In diesem Thema wurde seit 120 Tagen nichts mehr geschrieben.
Wenn du nicht absolut sicher bist, dass du hier antworten willst, starte ein neues Thema.

Name:
E-Mail:
Verifizierung:
Bitte lasse dieses Feld leer:
Gib die Buchstaben aus dem Bild ein
Buchstaben anhören / Neues Bild laden

Gib die Buchstaben aus dem Bild ein:
Wie heißen die "Luft"streitkräfte Deutschlands?:
Wie heißen die "Land"streitkräfte Deutschlands?:
Wie heisst der Verteidigungsminister mit Vornamen:
Shortcuts: mit Alt+S Beitrag schreiben oder Alt+P für Vorschau