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Dienstantritt 1.10 Frage :)

Begonnen von liebl-86@web.de, 12. August 2014, 09:56:46

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liebl-86@web.de

Hallo ich habe Dienstantritt zum 1.10.2014
Jetzt wollte ich fragen da ich momentan arbeitslos gemeldet bin,
Und die Langeweile immer größer wird.
Könnte ich zb von 1.9 bis 30.9 eine wehrübung machen ?
Oder gibts ne Möglichkeit das ich zum 1.9 schon Dienstantritt
machen kann ?

Danke für eure Hilfe

KlausP

ZitatKönnte ich zb von 1.9 bis 30.9 eine wehrübung machen ?

- Sind Sie Reservist der Bundeswehr?
- Liegt für eine Wehrübung Resevedienstleistung (RDL) ein dienstliches Interesse vor?

ZitatOder gibts ne Möglichkeit das ich zum 1.9 schon Dienstantritt
machen kann ?

Nein, jedenfalls nicht für Ungediente.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

liebl-86@web.de

Ich hab vergessen zu erwähnen das ich Wiedereinsteller bin  ;D

KlausP

Zitat von: liebl-86@web.de am 12. August 2014, 10:11:59
Ich hab vergessen zu erwähnen das ich Wiedereinsteller bin  ;D

Okay, dann noch mal:

ZitatKönnte ich zb von 1.9 bis 30.9 eine wehrübung machen ?

Liegt für eine Wehrübung Resevedienstleistung (RDL) ein dienstliches Interesse vor? fragen Sie in Ihrer zukünftigen Einheit nach ob Bedarf besteht und kurzfristg etwas möglich ist.

ZitatOder gibts ne Möglichkeit das ich zum 1.9 schon Dienstantritt
machen kann ?

Ihr Dienstantritt ist ja nicht aus Jux und Dollerei der 01.10.14 da wird der Dienstposten vermutlich auch zu diesem Zeitpunkt erst nachzubesetzen sein.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

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