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Ausbildung von Reserveoffizieren nach Para.40WPfl

Begonnen von Jaegerstuffz, 08. Januar 2004, 19:05:27

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Jaegerstuffz

Hallo Kameraden,
in der Anweisung zur Ausbildung der Reservisten im Heer (auf www.vdrbw.de zu finden) steht, dass Reservisten,die mit einem vorlaeufigen hoeheren Dienstgrad als Offizier eingeplant sind, eventuell zusaetzliche Ausbildungen durchlaufen muessen, um den Dienstgrad endgueltig zu erhalten. Weiss jemand, was das fuer Lehrgaenge oder Ausbildungen  sind? (evtl AAP??)
Laut dem o.a. Dokument DUERFEN solche Personen nicht an Laufbahnlehrgaengen un -pruefungen teilnehmen.
mkg
"Jaegerstuffz"
Hpt d.R. (vorl)
------------------------------------
You can't polish bull-shit

F_K

Ohne jetzt das Dokument gefunden zu haben:

- Klar ist, das eine Teilnahme an einer Offzprüfung KEINEN Sinn macht, die OffzATN wird wohl zuerkannt werden, außerdem könnte man durchfallen und was dann ?

- Wahrscheinlich benötigst Du für Deinen Dienstposten nicht die Fähigkeiten, für die die Laufbahnlehrgänge sind

Falls Dich aber reine "grüne" Offzfähigkeiten interessieren, würde ich mir einfach die Vorschriften besorgen und die Weiterbildungslehrgänge machen, da kriegt man auch ne Menge mit (VdRBw bietet z. B. Taktik Grundseminare an ...).

PzGren

Also, man nehmen die ZDv 20/7, da steht nahezu alles drin. Enschuldigung, soll nicht arrogant sein. :-[

Der §40 benötigt keine Laufbahnprüfung, kommt allerdings auch nicht in den Truppendienst.

Welche Lehrgänge er allerdings NACH endgültiger Verleihung seines Dienstgrads angetragen bekommt, weiß ich nicht.

Horido
Es gibt keinen Frieden für die Furchtsamen und Uneinigen. (Charles de Gaulle)

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