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Nach gezahlte Dienstbezüge im September und Versteuerung TG nach 6

Begonnen von Rollo83, 03. Oktober 2014, 16:54:00

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Rollo83

Servus zusammen.

Hab gestern endlich mal meine Bezügeabrechnung von September bekommen und hab jetzt heute mal drauf geschaut um den ganzen Wirrwarr überhaupt mal zu verstehen.

Im Endeffekt hab ich netto ca 60€ mehr bekommen weil von 2 Monaten die Versteuerung vom TG nach 6 dabei war. Soweit auch für mich in Ordnung und das hatte ich mir schon damals bei der Überweisung so gedacht.

Was ich nicht ganz verstehe ist der Steuersatz bei der Versteuerung.

Ich nehm jetzt einfach mal meine ca Zahlen ist ja kein Geheimniss was ein OFR verdient.

Dienstbezüge Brutto ca 2700€ macht netto 2200€ was bei mir ca 20% Abzüge sind und bei Steuerklasse 1 auch so passt. Das bekomm ich ca jeden Monat.

So jetzt hab ich für jeden Monat 86€ Brutto nach gezahlt bekommen und das waren netto 55€ waren und das ist definitiv ein anderer Steuersatz.

Genau so wie beim TG 487€ brutto waren 308€ netto das sind ja weit mehr als die ca 20% Abzüge die ich normal hab.

Blöde Frage, gibts beim TG einen anderen Satz zur Versteuerung? Das macht eigentlich überhaupt keinen Sinn.

Vielleicht könnte mal jemand kurz auf der Bezügeabrechnung von September prüfen ob da auch verschiedene Steuersätze angesetzt wurden.

Ich ruf natürlich Montag direkt beim BVA an und werd das prüfen lassen, bzw erklären lassen.
Das interessiert mich ja schon irgendwie.

StOPfr

Ohne einem Fachmann hier vorgreifen zu wollen: Ist das eventuell die Folge der kalten Progression? 
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BulleMölders

Der Arbeitgeber kann und darf nur nach einer Steuerklasse versteuern, egal um was für welche Bezüge es sich handelt.
Auch sollte auf der Abrechnung die angewandte Steuerklasse rauf stehen.
Das mit der kalten Progression kann gut möglich sein.
Wenn man mit dem normalen Gehalt schon an der Grenze des Steuersatzes ist und dann steuerbare Zuschläge erhält, dann kann man schon mal eine oder sogar zwei Stufen nach oben rutschen.

Einfach mal alle Bruttobezüge in einen Lohnsteuerrechner eingeben und sehen ob dann die gleichen Abzüge heraus kommen wie auf der Abrechnung.
Ansonsten muss man mit der Abrechnung zu einem Fachmann gehen un den das überprüfen lassen.
Oder man wartet einfach die Einkommensteuerveranlagung ab und bekommt dann eventuell zu viel gezahlte Steuer zurück.

Rollo83

Jetzt hat's bei mir mit der kalten Progression auch Klick gemacht.

Das schließe ich aus weil meine "normalen" Dienstbezüge so versteuert wurden wie immer und nur die Nachberechnung und das TG deutlich höher versteuert würde.

Wäre ich eine Stufe hoch gerutscht wäre ja das komplette Brutto nach der höheren Stufe berech er worden.

Fakt ist ich hab 2 verschiedene % Sätze bei den Abzügen mit drin.

Ich telefonier erstmal mit der Frau ... Ob die mir da etwas zu sagen kann.

Tommie

Zitat von: Rollo83 am 03. Oktober 2014, 18:07:38Wäre ich eine Stufe hoch gerutscht wäre ja das komplette Brutto nach der höheren Stufe berech er worden.

Und genau das ist der Trugschluss ;) ! Du musst den Prozentsatz von ursprünglicher Zahlung mit dem Prozentsatz der Bezüge inklusive der Nachzahlung vergleichen! Und da kann es durchaus sein, dass Du die eine oder andere Stufe nach oben gerutscht bist und daher der Differenzbetrag in Abzug gebracht wird!

Beispiel:

"Alte Abrechnung":

Brutto: € 2.700,--
Abzüge: € 540,-- ensprechen 20 %

Neue Abrechnung:

Altes Brutto: € 2.700,--
Nachzahlung: € 100,--
Neus Gesamtbrutto: € 2.800,--

Alte Abzüge: € 540,--
Neue Abzüge: € 76,--
Gesamtabzüge: € 616,-- entspricht 22%

daraus folgt ... gelitten ;) !


Tommie

Oder im Klartext: Du vergleichst den aktuellen Prozentsatz aus der alten Abrechnung mit dem Prozentsatz, den Du aus der neuen Abrechnung mit neuem Gesamtbrutto plus Trennungsgeld gegen gesamte Abzüge ermittelst! Und dann hast Du auch Werte genommen, die man miteinander vergleichen kann ;) 1

Rollo83

Und das passt auch nicht zusammen immerhin ist der Prozentsatz von knapp unter 20% auf ca 40% gestiegen und das halte ich für ein ganz klein wenig zu hoch.

Tommie

Pass mal auf ;) : Bisher hattest Du € 2.700,-- brutto und ca. 2.200,-- netto, richtig ;) ?

Jetzt neu:

altes Brutto: € 2.700,--
Differenz zum neuen Brutto: € 86,--
Trennungsgeld: € 487,--

Macht bei mir zusammen: € 3.273,--

Neues Netto:

Altes Netto: € 2.200,--
Differenz zum neuen Netto: € 55,--
Trennungsgeld: € 308,--

Macht zusammen: € 2.563,--

Daraus folgt: Differenz brutto-netto: € 3.273,-- - € 2.563,-- = € 710,--
was einem Prozentsatz von 21,69 % vom neuen Gesamtbrutto von € 3.273,-- entspricht!

Und diese Anhebung ist beim Vergleich von bisher € 2.700,-- auf neu (mit TG!) € 3.273,-- schon mal drin ;) ! Capisce, Nasenbärchen ;) ?

Rollo83

Jap so verstanden. Das könnte durchaus so sein.
Ist dann bissel blöd auf der Bezügeabrechnung geschrieben.

Tommie

Da muss ich Dir definitiv recht geben, zumal das TG ja auch als schon ausgezahlt im Netto in Abzug gebracht wird, um das ganze noch zu komplizieren ;) !

BulleMölders

Die Aufschlüsselung der einzelnen Bruttobeiträge mit den darauf entfallenden Steuern ist in den meisten Abrechnungen die ich kenne ein wenig irreführend.
Da wird dann immer das normale Gehalt aufgeschlüsselt und die darauf entfallenden Steuern, die dann dem niedrigerem Steuersatz entsprechen.
Kommen dann noch zusätzliche Zahlungen hinzu, die dann den Steuersatz erhöhen, dann sind die darauf entfallenden Steuern allein genommen prozentual viel zu hoch.
Man darf nur auf das Gesamt-Brutto den prozentualen Steuersatz ausrechnen und diesen dann mit einem anderem Zeitraum vergleichen, dann sollte es hinkommen.
Betrachtet man nur die Einzelverträge wird es nie hin kommen.

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