Neuigkeiten:

ZUR INFORMATION:

Bei einer internen Anpassung hat sich die Forensoftware die interne Datenbank so "zerschossen", dass mir leider nur der Restore eines Backups übrig geblieben ist. Zum Glück war das letzte Backup nur knapp 5 Stunden alt (06.10., 13:25), so dass nicht allzuviele Posts verloren gegangen sein sollten. Sorry für den kurzen Ausfall.

REGISTRIERUNGSMAILS:

Wer "vergeblich" auf Mails des Forums wartet (Registrierung bestätigen/Passwort zurücksetzen), sollte bitte in den Spam-Ordner seines Mailpostfachs schauen. Wenn eine Mail im Spam-Ordner liegt, bitte als "Kein Spam" markieren, damit wird allen geholfen.

AUS AKTUELLEM ANLASS:

In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen. Auch die Nutzung der Bundeswehr-Personalnummer ist nicht die beste Idee....

Kindergeldantrag

Begonnen von Ines, 01. Oktober 2014, 18:09:18

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

Ines

Hallo - kann mir jemand weiterhelfen? Sicher so simpel und dochkompliziert:Mein Sohn ist seit 1.7. als Offiziersanwärter bei der Marineschule angestellt.
Die Kindergeldkasse benötigt darüber einen Nachweis. Bisher habe ich ein Schreiben der Marineschule eingereicht. Betreff dieses Schreibens: "Nachweis der Ausbildung zum Marineoffizier" - Name, Einstellungstermin und Studienbeginn.
Die Kindergeldkasse akzeptiert dieses Schreiben nicht. Auf Nachfrage sagte man mir, ich benötige eine Ernennungsurkunde als Offiziersanwärter. Gemeint ist nicht der Einstellungsbescheid. Wer kann mir weiterhelfen und sagen, wie dieses Schreiben aussieht und ob jeder Offiziersanwärter automatisch so eines bekommt? Vielen Dank vorab.

KlausP

Das ist die "Urkunde über die Berufung in das Dienstverhältnis eines Soldaten auf Zeit". Die müsste er seit spätestens Ende erster Juliwoche haben, diese Berufung ist in den ersten 4 ider 5 Arbeitstagen nach Dienstantritt auszuhändigen.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Schnellantwort

Achtung: In diesem Thema wurde seit 120 Tagen nichts mehr geschrieben.
Wenn du nicht absolut sicher bist, dass du hier antworten willst, starte ein neues Thema.

Name:
E-Mail:
Verifizierung:
Bitte lasse dieses Feld leer:
Gib die Buchstaben aus dem Bild ein
Buchstaben anhören / Neues Bild laden

Gib die Buchstaben aus dem Bild ein:
Wie heißen die "Land"streitkräfte Deutschlands?:
Wie heißen die "Luft"streitkräfte Deutschlands?:
Wie heisst der Verteidigungsminister mit Vornamen:
Shortcuts: mit Alt+S Beitrag schreiben oder Alt+P für Vorschau