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Eintrag im Bundeszentralregister/ Aufhebung des Dienstantritt

Begonnen von TamaraN, 30. September 2014, 00:47:43

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ulli76

Kann doch nicht so schwer sein, das Ganze auseinanderzudröseln:
Es muss doch drin stehen, was du "verbrochen" haben und zu was du verknackt sein sollst. Genauso muss es ja irgendein Aktenzeichen dazu geben. Und so verfolgt man die ganze Sache nach und nach weiter, bis man entweder was findet, was man vergessen hatte oder bis man den Fehler findet.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

F_K

@ Ulli76:

Üblicherweise ist es nicht schwer.

Zitat(Ich will einen Fehler bei der Zuordnung des BZR Auszuges bei der BW auch nicht kategorisch ausschließen - ich war an dem Vorgang ja überhaupt nicht beteiligt - aber Verwechselungen sind aufgrund des Abgleiches Namen, Vornamen, Wohnort und Geburtsdatum halt extrem selten - und wir haben hier öfter mal Bewerber, die die Angaben im Bewerbungsbogen unrichtig machen, weil ein Anwalt / Richter / whoever gesagt hat, dies wäre nicht bzw. nicht mehr anzugeben ...)

Personenverwechselungen kommen vor (siehe oben), ist allerdings unwahrscheinlich, da ja dann "eine andere Person" die Strafe bekommen hat - und die "wehren sich ja auch" gegen die Verwechselung.

(Ein Kollege meiner Frau hat bei einem Haftbefehl / Vorführung mal einen Beschuldigten mit einem Zeugen "verwechselt" (gleicher Name) - und die Polizei führt dann auch erst mal vor - klärt sich dann aber schnell auf ... )

StOPfr

Zitat von: F_K am 02. Oktober 2014, 13:29:47
(Ein Kollege meiner Frau hat bei einem Haftbefehl / Vorführung mal einen Beschuldigten mit einem Zeugen "verwechselt" (gleicher Name) - und die Polizei führt dann auch erst mal vor - klärt sich dann aber schnell auf ... )

Das sollte "bei uns" eigentlich der Fall sein. In anderen Ländern hatten Verwechselungen angeblich schon tragische Folgen.
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wolverine

Das SEK Köln hat einmal die falsche Wohnung gestürmt und einen harmlosen Rentner festgesetzt.... ::)
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BulleMölders


MarcoCosta

ich habe vor etwa 5 Jahren genau das selbe mitgemacht....

Einstellungstest absolviert, Uffz eigung erhalten, 14 Tage vor Dienstantritt ein Schreiben mit der Aufhebung bekommen inc. 1 Jahr Sperre. Das witzige war damals ich erhielt gleichzeitig den Bescheid Antritt zum Grundwehrdienst....

Nun ja, Mitte 2014 erneut beworben FW Eignung bekommen und nun Antritt per 05.01.15.

Also es ist alles Möglich, die Bundeswehr verzeiht Fehler... Einfach in ein paar Jahren bzw. nach Ablauf der Sperrfrist nochmal versuchen.

Grüße

F_K

ZitatDas witzige war damals ich erhielt gleichzeitig den Bescheid Antritt zum Grundwehrdienst....

Wo ist da der Witz?

(Auflösung: Eher ein Witz über dass mangelnde Verständnis der Sachlage ...)

Traveltheworld

MarcoCosta

Ja scheinbar lag der Fehler ja bei dir, du siehst das ein, aber die TE ist der Überzeugung, nix gemacht zu haben. Ist also ne andere Sachlage, ich an ihrer Stelle würde auch nicht sagen "Joo dann warten wir einfach die Sperre ab" (die ja auch über 1 Jahr liegen kann, glaub ich), wenn ich mir absolut sicher bin, nichts verbrochen zu haben.
Eines Tages, wenn die Erde stirbt,
Und der letzte Mensch mit ihr,
Dann bleibt nichts zurück,
Als die öde Wüste
Einer unstillbaren Gier.

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