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Reserve nach DU

Begonnen von nowayout, 12. Oktober 2014, 15:00:26

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nowayout

Sehr geehrte Kameraden,

Ich würde gerne wissen, welche Reservisten-Tätigkeiten man nach einem DU-Verfahren noch verfolgen kann.
Mir wurde soweit gesagt, dass freiwillige Reservistenarbeit möglich ist ( Werbung, Feiern etc. )

Nach wie viel Jahren "könnte" man denn einen erneuten Antrag stellen um Wehrübungen durchzuführen?
Müsste ja natürlich eine erneute medizinische Musterung durchgeführt werden.
Gibt es da einen bestimmt Zeitansatz der in Vorschriften geregelt ist?

Mit freundlichen Grüssen

HCRenegade

Wenn irgendwann der Grund für die DU entfallen sollte, dann einfach erneut mustern lassen und schon ist wieder eine Beorderung mit Wehrübungsmöglichkeiten möglich.

Dafür gibt es keine Mindestzeit zwischen DZE und erneuter Reservetätigkeit - aber der Grund für die DU darf eben nicht mehr vorliegen.

nowayout


ulli76

Normalerweise wird ein DU-Verfahren nur eingeleitet, wenn eine Gesundheitsstörung voraussichtlich dauerhaft bestehen wird. Dabei geht man davon aus, dass ein Soldat dienstunfähig ist, wenn er nach regelrechter Behandlung nach einem Jahr noch nicht einmal teilweise dienstfähig ist.

Es muss sich also erst einmal ein Musterungsarzt finden, der dich tauglich schreibt.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

Tommie

Es gibt eine interne Weisung in den KarrCBw, dass Anträge auf eine erneute Musterung von ehemaligen Soldaten, die mit einem DU-Verfahren entlassen wurden, erstens nur dann zu bearbeiten sind, wenn tatsächlich eine Änderung der gesundheitlichen Voraussetzungen eingetreten ist, und zweitens sind diese Kandidaten vor der Musterung, die durchaus genehmigt werden kann, zur Begutachtung bei dem BwK vorzustellen, das auch im Falle des DU-Verfahrens die Begutachtung vorgenommen hat! Wenn von dort aus dann "grünes Licht" kommt, gibt es auch eine Musterung!

Leider muss ich sagen, dass ich dieses "grüne Licht" in der Zeit, in der ich in einem KarrCBw war, nie miterlebt habe ;) ! Keiner der damaligen Gutachter widerlegt gerne seine damalige Prognose bzw. Diagnose, es sei denn, es ist tatsächlich eine signifikante Besserung eingetreten! Wahrscheinlich sind Sie mit "T 5" entlassen worden, somit ist für Sie aktuell und auf die nächste Zeit auch in der FrwResArb nichts zu holen!

Nowayout-gast


Altrec

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ulli76

Wahrscheinlich meint er eher VIer-Gradation und damit T5.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
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Altrec

Mein erster Gedanke war, das er eigebtlich "Tauglichkeitsgrad" meinte, wobei T6 ja Wehrdienstfähig als Reservist wäre. Damit wäre er dann ja nicht raus.

Ich denke, du hast recht und er meinte die VIer-Gradiation.
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Tommie

Ich denke auch, dass es hier um eine Gradation VI und damit um "T 5" geht! Und damit gilt das bereits von mir gesagte:

Zitat von: Tommie am 12. Oktober 2014, 16:09:55... Wahrscheinlich sind Sie mit "T 5" entlassen worden, somit ist für Sie aktuell und auf die nächste Zeit auch in der FrwResArb nichts zu holen!

Und mit "T 5" ist für Sie "finito la musica", da geht definitiv nichts, nicht einmal die Teilnahme an Veranstaltungen der FrwResArb!

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