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Wiedereinstellung OffzMilFd Hubschraubertechnik

Begonnen von Hillfighter, 14. Oktober 2014, 16:29:03

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Hillfighter

Guten Tag an das Forum,

ich kann mir vorstellen, dass das Thema Wiedereinstellung schon hunderte Male besprochen wurde, dennoch fand ich keine Antwort zu meinen Fragen.
Aber fangen wir mal klein an.
Ich war SaZ 8 bis 03.2010, Stuffz, Hubschraubermechaniker Triebwerk auf der CH53.
Durch den BFD habe ich meinen Maschinenbautechniker gemacht und bin Schweißtechniker.
Im Moment bin ich 32 Jahre alt.
Ein Termin im KC ist vereinbart, dennoch möchte ich mich hier im Forum vorab informieren.

Hier meine Fragen:

1) Ich kenne den Weg, um OffzMilFd aus der Truppe heraus zu werden.
Wie ist dieser, wenn ich aus dem zivilen Leben wieder in die Truppe komme. Ich bin kein Fw, kann aber als einer eingestellt werden. Folge ich da schon einer festgelegten Laufbahn?
Was hat es mit der Auswahlkonferenz auf sich, wenn man Wiedereinsteller ist?
Hier würde ich mir einige genauere Infos wünschen.

2) Wie wichtig ist das Arbeitszeugnis des zivilen Arbeitgebers, Qualifikationen, Ausbildungen? Oder zählt nur die Eignungsfeststellung in der OPZ?
Kurz gefragt: Wenn ich die OPZ-Prüfung verhauen sollte, hat das dortige Gremium, einen "Ermessensspielraum", um einen bestehen zu lassen?

3) Das liebe Geld !
Mir sind Besoldungsgruppe und Zulagen klar, was mir etwas undurchsichtig erscheint sind die Stufen. Wenn ich alles zusammenzähle, wie Dienstzeit und Ausbildung komme ich auf die Stufe 3 möglicherweise sogar Stufe 4. Wird die Einstufung zusammen mit mir vorgenommen, oder wird sie in einer dunklen Kammer errechnet?

Ich bedanke mich.




Ralf

1) Klar folgst du einer festgelegten Laufbahn, naemlich der der Feldwebel Fachdienst. Das ist deine Laufbahn. Du meinst sicherlich Verwendung. Auch der folgst du, denn du wirst berufsnah eingestellt auf einen dazugehoerigen Dienstposten. Das aendert nichts an der Auswahlkonferenz, der hast du dich ganz normal zu stellen. Also, welche "genaue" Info wuenscht du denn?

2) Du wirst nicht am ACFueKRBw (ehem. OPZ) getestet, sondern am Karrierecenter. Und auch dort zaehlt das Gesamtbild. Also es werden alle verfuegbaren Informationen verwertet. Wie halt in jedem anderen Einstellungsverfahren auch. Warum sollte man ein Arbeitszeugnis nicht als Teil des Bewerbers ansehen?

3) Die "dunkle Kammer" ist ein Gesetz. Und du bekommst einen Bescheid mit RB ::)

Ehrlich gesagt wundert mich, dass du als ehem. SaZ 08 soviel durcheinander bringst. Lies dir mal die Broschueren durch. Alleine deine letzte Frage sollte durch gesunden Menschenverstand und Erfahrung anders zu stellen sein. Denn aus deiner Vordienstzeit solltest du wissen, dass es wenig gibt, was nicht in ZDven, Erlassen, Weisungen oder Gesetzen geregelt ist.
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Helft mit, dass es so bleibt.

Hillfighter

Zitat von: Hillfighter am 14. Oktober 2014, 20:58:25
Zitat von: Ralf am 14. Oktober 2014, 19:11:29
1) Klar folgst du einer festgelegten Laufbahn, naemlich der der Feldwebel Fachdienst. Das ist deine Laufbahn. Du meinst sicherlich Verwendung. Auch der folgst du, denn du wirst berufsnah eingestellt auf einen dazugehoerigen Dienstposten. Das aendert nichts an der Auswahlkonferenz, der hast du dich ganz normal zu stellen. Also, welche "genaue" Info wuenscht du denn?

Nein, ich meine den Offizier des militärfachlichen Dienstes. Dieser geht über die Fw-Laufbahn wenn man in der Truppe ist.
Meine Frage war: Ich bekomme die Eignung als Wiedereinsteiger in die Laufbahn, des Offizier des militärfachlichen Dienstes -> Ich gehe in die Truppe zurück mit dem Dienstgrad Feldwebel und warte auf meinen Offzierslehrgang ? -> Bin ich Lt. werde ich als Offizier des militärfachlichen Dienstes automatisch BS auf einem Dienstposten zum Bsp. in einer LfzTAbt.?


2) Du wirst nicht am ACFueKRBw (ehem. OPZ) getestet, sondern am Karrierecenter. Und auch dort zaehlt das Gesamtbild. Also es werden alle verfuegbaren Informationen verwertet. Wie halt in jedem anderen Einstellungsverfahren auch. Warum sollte man ein Arbeitszeugnis nicht als Teil des Bewerbers ansehen?


Ok, danke. Dachte ich muss zu OPZ für eine Offz Einstellungstest.

3) Die "dunkle Kammer" ist ein Gesetz. Und du bekommst einen Bescheid mit RB

Ehrlich gesagt wundert mich, dass du als ehem. SaZ 08 soviel durcheinander bringst. Lies dir mal die Broschueren durch. Alleine deine letzte Frage sollte durch gesunden Menschenverstand und Erfahrung anders zu stellen sein. Denn aus deiner Vordienstzeit solltest du wissen, dass es wenig gibt, was nicht in ZDven, Erlassen, Weisungen oder Gesetzen geregelt ist.

Das neue Besoldungssystem, wurde nach Ende meiner Dienstzeit eingeführt ! Deshalb kann ich es nicht wissen, wie genau das Stufensystem funktioniert.

Ralf

#3
ZitatNein, ich meine den Offizier des militärfachlichen Dienstes. Dieser geht über die Fw-Laufbahn wenn man in der Truppe ist.
Meine Frage war: Ich bekomme die Eignung als Wiedereinsteiger in die Laufbahn, des Offizier des militärfachlichen Dienstes -> Ich gehe in die Truppe zurück mit dem Dienstgrad Feldwebel und warte auf meinen Offzierslehrgang ? -> Bin ich Lt. werde ich als Offizier des militärfachlichen Dienstes automatisch BS auf einem Dienstposten zum Bsp. in einer LfzTAbt.?
Nein, du bekommst die Fw-Eignung und wirst dann auch als solcher eingestellt. Dann musst du dich wie jeder andere für die Übernahme in die Lfb OffzMilFd bewerben und wirst ggf. aufgrund deiner Beurteilungen als Fw übernommen. Sollte das der Fall sein, wirst du nach Beendigung deiner Ausbildung, jedoch frühestens 3 Jahre nach Zulassung zur Lfb OffzMilFD zum Lt ernannt und BS. Da fließt aber noch viel Wasser den Rhein hinab, ein Schritt nach dem anderen. Du wirst also nicht direkt als OffzMilFD eingestellt, wie kommst du denn darauf?

ZitatDas neue Besoldungssystem, wurde nach Ende meiner Dienstzeit eingeführt ! Deshalb kann ich es nicht wissen, wie genau das Stufensystem funktioniert.
Mir ging es auch nicht daraum, dass du das neue Besoldungssystem noch nicht kennst, sondern alleine der Gedanke mit dieser "dunklen Kammer" sollte eigentlich jemanden nach 8 Jahren Dienstzeit nicht kommen. Deswegen auch mein Hinweis auf die durchaus gängige Praxis der Bundeswehr, überall und für fast alles gesetzl. Regelungen zu schaffen. Wenns um Geld geht, erst recht.
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