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Zukünftig FWDL - jedoch (noch) keine Deutsche Staatsangehörigkeit.

Begonnen von Mauri19, 15. Oktober 2014, 13:43:35

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Mauri19

Hallo geliebtes Bundeswehrforum,

Ich Interessiere mich schon seit langem für den FWDL. Habe jetzt schon die ganzen Fomurlare, Bewerbung etc. ausgefüllt, Beratungstermin gabs auch schon.
Am 21. gibt's jetzt hier bei mir in Stuttgart ein Infoabend wo ich mich dann direkt Bewerben werde, bzw. möchte. Das einzige was mir bisschen Bauchschmerzen zubereitet, ist die Deutsche Staatsangehörigkeit die ich noch nicht besitze. Momentan besitze ich noch die Italienische. Ich hab halt echt Kummer, da jetzt noch ein halbes Jahr darauf warten zu müssen, denn ich will den FWDL nur zur Überbrückung bis zum nächsten Ausbildungstart nutzen. Ein guter Freund der jetzt SAZ4 bei der deutschen Marine ist, hatte selbst zur Musterung etc. noch keine deutsche Staatsangehörigkeit und meinte zu mir, dass wenn man unter Vertrag der deutschen Bundeswehr geht, dass die Antragsdauer beschleunigt wird. Ist da was dran, bzw. steht einem diese Option nur als SAZ zu?

MFG  ;D

BulleMölders

Das glaube ich mal nicht.
Ich würde sogar mal vermuten, solange Sie eine der Grundvoraussetzungen, nämlich die Staatsbürgerschaft, nicht besitzen, wird die Bewerbung gar nicht bearbeitet.

wolverine

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Mauri19

Ohje.  :(

Was ist, wenn die deutsche Staatsangehörigkeit bereits Betrangt worden ist, wird da zumindest meine Bewerbung bearbeitet?

wolverine

#4
Vermutlich erst wenn die Einstellungsvoraussetzungen vorliegen.
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F_K

ZitatInteressentinnen/Interessenten, die mindestens 17 Jahre alt sind (mit Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten), die Vollzeitschulpflicht beendet haben und Deutsche / Deutscher im Sinne des Grundgesetztes sind, haben die Möglichkeit sich für einen Freiwilligen Wehrdienst zu verpflichten. Daneben sind psychische und physische Eignung erforderlich. Näheres erklärt Ihnen Ihr/e Berater/in im Karrierebüro.

Ein Rechtsanspruch auf Ableistung eines Freiwilligen Wehrdienstes besteht nicht.

Aus meiner Sicht macht eine Bearbeitung einer Bewerbung, die nicht mal die Grundvoraussetzungen erfüllt, keinen Sinn.

Verbindliche Auskunft gibt es beim Berater.

schlammtreiber

Ich lehne mich jetzt mal etwas aus dem Fenster:

Zitat von: Mauri19 am 15. Oktober 2014, 13:43:35
Ein guter Freund der jetzt SAZ4 bei der deutschen Marine ist, hatte selbst zur Musterung etc. noch keine deutsche Staatsangehörigkeit...

Das stimmt nicht, niemand wird gemustert wenn er nicht mal Deutscher ist, weil nur deutsche Staatsbürger Soldaten der Bw werden können.

Zitat...und meinte zu mir, dass wenn man unter Vertrag der deutschen Bundeswehr geht, dass die Antragsdauer beschleunigt wird.

Und auch das stimmt nicht, denn man kann noch gar nicht Soldat bei der Bw sein, wenn der Antrag auf deutsche Staatsangehörigkeit läuft, dieser kann also nicht dadurch beschleunigt werden  ;)
Semper Communis
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Tommie

So isses auch ;) ! Ohne deutsche Staatsangehörigkeit wird die Bewerbung nicht bearbeitet und es erfolgt definitiv keine Musterung, geschweige denn eine Einstellung! Dazu fehlt schlicht und ergreifend eine Rechtsgrundlage.

KlausP

Manche Leute können komische "gute Freunde" als SaZ 4 bei der deutschen Marine haben ...
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

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