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Arbeitsplatzschutzgesetz

Begonnen von denise1991, 30. Oktober 2014, 22:39:14

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denise1991

Hallo zusammen  :)
Ich habe eine frage zum Arbeitsplatzschutzgesetz und hoffe nun endlich eine richtige Antwort zu bekommen.

Folgendes
Ich habe mich als Soldat auf Zeit bei der Bundeswehr beworben ( Uffz SanDst). Dienstantritt ist im Januar 2015

Nun stecke ich in einem befristeten Arbeitsvertrag bei meinem jetzigen Arbeitgeber bis Juli 2015.

Meine Frage jetzt, gilt für mich das Arbeitsplatzschutzgesetz?

Meine Probezeit bezieht sich auf:

-Soldaten auf Zeit,deren Dienstzeit im Anschluss  an die zunächst festgesetzt Dienstzeit von 6 Monaten (Probezeit) auf nicht mehr als insgesamt 2 jahre festgesetzt wird.

Liebe grüße  :)

Ralf

Das kommt auf die Festsetzung deiner Dienstzeit an. Und wie das sein wird, steht in der von dir unterschriebenen Verpflichtungserklärung. Wenn da was von einer stufenweisen Festsetzung zuerst auf 6 Monate und dann 2 Jahre steht: ja. Wenn du das nicht rauslesen kannst, musst du deinen Einplaner fragen.
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denise1991

Ja habe ich ja geschrieben erst 6monate und dann auf 2 jahre.  Das Problem eigentlich ist, das ich überall angerufen habe und mir gesagt worden ist,  das dass Arbeitsplatzschutzgesetz damals nur für wehrpflichtige galt (auch der einplaner war der Meinung). Entweder wurde mir das gesagt oder weil ich einen befristeten Arbeitsvertrag habe würde das nicht auf mich zu treffen . Ich bin jetzt auch verunsichert,  weil eigentlich mein Chef ja dann auch ein Schreiben kriegen müsste?

KlausP

ZitatIch bin jetzt auch verunsichert,  weil eigentlich mein Chef ja dann auch ein Schreiben kriegen müsste?

Ja, von Ihnen. Wenn das Arbeitsplatzschutzgesetz greifen sollte (ich hab jetzt keine Lust genau nachzulesen wie sich das in Ihrem konkreten Fall verhält) beginn der Schutz ab dem Zeitpunkt, zu dem Sie Ihrem Arbeitgeber den Einberufungsbescheid/die Aufforderung zum Dienstantritt vorlegen.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Ralf

Ich verstehe dein Problem nicht.
Wenn du in das Gesetz reinschaust:
Zitat§ 16a Wehrdienst als Soldat auf Zeit
(1) Dieses Gesetz gilt auch im Falle des Wehrdienstes als Soldat auf Zeit
1. für die zunächst auf sechs Monate festgesetzte Dienstzeit,
2. für die endgültig auf insgesamt nicht mehr als zwei Jahre festgesetzte Dienstzeit
mit der Maßgabe, dass die für den Grundwehrdienst der Wehrpflichtigen geltenden Vorschriften anzuwenden
sind, ausgenommen § 9 Abs. 8 Satz 3, §§ 14a und § 14b.
Dann ist das doch klar beschrieben. Und darunter fällst du doch.

Und weiter heißt es:
Zitat(3) Der Arbeitnehmer hat den Einberufungsbescheid unverzüglich seinem Arbeitgeber vorzulegen.
Und zum Thema Befristung:
Zitat(4) Ein befristetes Arbeitsverhältnis wird durch Einberufung zum Grundwehrdienst oder zu einer Wehrübung nicht
verlängert; das Gleiche gilt, wenn ein Arbeitsverhältnis aus anderen Gründen während des Wehrdienstes geendet
hätte.
Das klärt eigentlich wirklich alles. Oder ich hab deine Frage falsch verstanden.
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denise1991

Nun ein Problem habe ich nicht, bin halt nur verunsichert wenn mir im karrierecenter gesagt wird das es nur für wehrpflichtige früher galt. Das habe ich auch so verstanden wie da steht. Habe vor drei Monaten im karrierecenter wegen der probezeit nachgefragt, weil es mich verwirrt hat und darauf dann die antwort bekommen das es früher für die wehrpflichtigen galt. Danke für die Bemühung

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