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BFD Maßnahmen für Fitnesstrainer B-Lizenz FWDL

Begonnen von sporti, 08. November 2014, 13:07:27

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sporti

Moin,

ich habe mal eine frage bezüglich der BFD Maßnahmen. Ich habe erst in 12 Monaten DZE und wollte deshalb nicht direkt zum Beratungsgespräch laufen, sonder hier nach Infos suchen :)

Ich bin FWDL 23 und würde gerne nach meinen DZE den Fitnesstrainer B-Lizenz mit hilfe des BFD absolvieren. Nun habe ich im Internet nur Stellenangebote bekommen für min. SAZ 4.

Mir stehen ja also FWDL 23 ;2300€ für externe BFD Maßnahmen zu.. könnte ich also zu irgenteiner privaten Firma gehen und dort die Fitnesstrainer B-Lizenz vom BFD bezahlen lassen?

Gruß

Ralf

Da die Massnahme ja von deinem oertlichen BFD genehmigt werden muss, fuerchte ich, dass du nicht drumherum kommst, ihn selbst zu fragen.
Bundeswehrforum.de - Seit 23 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleibt.

Verteidiger

Wenn Sie 23 FWDler sind dann hätten Sie sofort nach der Grundausbildung zum BFD gehen sollen, dafür sind die schließlich da! Wenn Sie jetzt noch 12 monaten haben, dann sofort am Montag  Termin machen. Die können Ihnen dann ihren Anspruch erklären. Dafür werden die schließlich bezahlt!

VC93

Guck mal im Katalog für interne Maßnahmen beim BFD Köln/ Hannover, irgendwas in der Ecke war es.
DIe haben den dort auch im Angebot.

F_K


KlausP

ZitatIch bin FWDL 23 und würde gerne nach meinen DZE den Fitnesstrainer B-Lizenz mit hilfe des BFD absolvieren.

Das wird wohl nichts, weil das Soldatenversorgungsgesetz für FWDL nur eine dienstzeitbegleitende Förderung vorsieht (§ 3(3), § 4, § 7(1) SVG).
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

sporti

Alles klar, danke für die Antworten, werde morgen dann einen Termin machen.

Schönen Sonntag noch :)

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