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Dienstantritt und Teilstreitkraftwechsel zur Wiedereinstellung als FWDL

Begonnen von Marnie, 17. November 2014, 07:17:29

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Marnie

Einen schönen guten Morgen.

Ich habe Anfang des Jahres einen achtmonatigen FWD im zentralen Sanitätsdienst abgeleistet. Im September habe ich dann eine Ausbildung begonnen. Nun habe ich gemerkt, dass diese nicht so recht das Richtige für mich ist.
Ich würde gerne noch einmal einen FWD ableisten, aber in einer anderen TSK.
Wenn ich das tue müsste ich dann die AGA wiederholen? Oder würde ich direkt in die Stammeinheit versetzt werden?

BulleMölders

Das wird man so pauschal und auch speziell nicht beantworten können.

Wie Sie wahrscheinlich schon aus den gefühlt 1.000 Beiträgen zu dem Thema gelesen haben ist das eine individuelle Entscheidung.

Wenn Sie z. B. zur Marine gehen und dort nicht in den Sanitätsdienst sondern in eine andere Verwendung, werden sie die GA mit zu 99% Sicherheit wiederholen.
Weil in den Marine GA's eine großer Teil Fachlicher Inhalte vermittelt werden, die Ihnen sonst in der weiteren Verwendung fehlen würden.

KlausP

Sie könnten noch bis zu 15 Monate FWDL ableisten. Bei Einstellung in einer anderen TSK werden Sie vermutlich die GA wiederholen (oder zumindest Teile davon), weil die San-GA ja einen Monat San-spezifische Inhalte enthält, diese Zeit nutzt Ihnen aber z.B. beim Heer nicht wirklich viel - so wäre jedenfalls meine Begründung.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Marnie

Vielen Dank für die Antworten.  Dass diese Entscheidung vom Einzelfall abhängig ist, habe ich mir so schon etwa gedacht. Wann bzw. Wo wird denn entschieden ob und was wiederholt werden muss?
Wenn die komplette GA wiederholt werden muss, kann ja prinzipiell erst zu Quartalsbeginn eingestellt werden, richtig?

Ich hätte dann noch eine Frage, die mir die Suche leider nicht beantworten konnte. Ist es denn möglich parallel zur Bewerbung für den FWD, auch eine Bewerbung für die Offizierslaufbahn einzureichen?

Ralf

Das entscheidet der Einplaner ggf. mit Ruecksprache mit der zukueftigen Einheit.

Ja, dann waere Quartalsbeginn richtig.

Warum sollte man einen OA Antrag parallel zum FWDL Antrag stellen? Wenn du die OA-Eignung nicht bekommst sagst du dann dort direkt, dass du stattdessen FWDL machen willst. Es wird i.d.R. der "hoeherwertige" Antrag angenommen. Und es soll auch einen dazu zwingen, dass man sich Gedanken macht, was man machen will und nicht "egal, Haptsache irgendwas".
Bundeswehrforum.de - Seit 23 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleibt.

Marnie

Ok, Dankesehr.

Der Grund für mich das parallel zu machen wäre, dass ich dann bis zum Dienstantritt zum Offizier den FWDL machen könnte. Wenn ich jetzt aber nur den Antrag als Offz stelle und erst nach März in das ACFüKrBw eingeladen würde und es dann nicht schaffen sollte, ich ja erst im Juli wiedereintreten könnte.
Es ist nicht so, dass es mir egal wäre, was ich dann mache. Ich bin mir nur bewusst, dass die Konkurrenz groß und die Stellen nicht unbegrenzt sind.

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