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Kinder gesetzlich familienversichern?

Begonnen von FrauZuhause, 04. November 2014, 19:17:16

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FrauZuhause

Halli Hallo,
Ich bin neu hier :)
Und hab natürlich gleich mal ein paar Fragen. Mein Mann wird ab 5.01. wieder zurück zum Bund gehen.
Bisher waren die Kinder und ich familienversichert über ihn, da ich selbstständig als Tagesmutter mit geringem einkommen arbeite.
Nun fällt die Familienversicherung ja weg, und die Beihilfe plus PKV käme. KÄME.....
Wenn ich nicht chronisch krank und eines meiner beiden Kinder leicht behindert wären.
Nach Monaten des Überlegens stellt mich nun die Familie meines Tageskindes in einem Midijob (also kanpp über 450 euro) an. Ich bin dann Angestellte und ganz normal GKV versichert. Wie ist das nun mit den Kindern, wie bekomme ich die da bei mir mit rein?

Ich hoffe ihr könnt mir da mit weiterhelfen?

Viele Grüße
Frau Zuhause :)

wolverine

So, wie ich das lese, geht das nach § 10 Abs. 3 SGB V nicht und die Kinder müssten über den Sodaten und die Beihilfe abgerechnet werden. Die Restkosten müssten dann privat versichert werden.
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FrauZuhause

Hmm, aber dieses zwölftel der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt doch bei ca 4000 euro im Monat? Mein Mann wird aber nur unter 3000 euro brutto verdienen...
Dann dürfte das doch kein Ausschlußkriterium sein?

Grüßle

wolverine

Ja, haber gerade ein Urteil dazu gefunden. Könnte tatsächlich funktionieren wenn er regelmäßig unter der Jahresentgeltgrenze bleibt.
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FranklinMV

Zitat von: FrauZuhause am 04. November 2014, 19:17:16
Nach Monaten des Überlegens stellt mich nun die Familie meines Tageskindes in einem Midijob (also kanpp über 450 euro) an. Ich bin dann Angestellte und ganz normal GKV versichert. Wie ist das nun mit den Kindern, wie bekomme ich die da bei mir mit rein?


Also ich sehe es folgendermaßen. (berichtigt mich bitte wenn ich falsch liege)
Sofern Sie in einen sozialversicherungspflichtigen Angestelltenverhältnis sind, können sie sich selber gesetzlich krankenversichern. Sie sind dann pflichtversichert.
Ihre Kinder können sie  dann über sich selber familienversichern ohne Gesundheitsprüfung.
Ihr Mann hat ab Eintritt in die BW dann freie Heilfürsorge.

Sprechen Sie mit einer gesetzlichen Krankenversicherung (Barmer, AOK, TK etc.).
Die werden Ihnen Ihre Möglichkeiten genau erklären.


Gruß
FranklinMV

KlausP

Zitat... Ihr Mann hat ab Eintritt in die BW dann freie Heilfürsorge. ...

... Anspruch auf kostenlose truppenärztliche Versorgung. Ein himmelweiter Unterschied! "Freie Heilfürsorge" haben Beamte.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

FrauZuhause

Danke für die Antworten!
Ich hab die AOK kontaktiert und es ist so, sobald ich über 450 euro verdiene bin ich gesetzlich versichert, und kann die Kinder kostenfrei mitversichern.
Nur wenn mein Mann mehr als diese Jahresentheldsgrenze verdient ( aktuell glaub ich liegt die bei ca 50000 euro im Jahr), dann müssten die Kinder über ihn, also beihilfe plus PKV, versichert werden.

Grüßle
FrauZuhause

wolverine

Regelmäßig ueber der Entgeldgrenze! D. H. Zweimal im Jahr darf er drüber. Den Betrag kann man googlen. Irgendetwas zwischen 4 und 5.
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FrauZuhause

Es ist so, es gilt entweder die Grenze monatlich, dann darf er pro Monat nicht mehr als 4050 euro brutto verdienen, oder die Jahresgrenze von 46.800 euro.
Da er in Stufe A4 eingruppiert wird liegt das Brutto wohl nichtmals bei 3000 euro, also muss ich mir da keine Gedanken mehr machen...

Grüßle

FranklinMV

Zitat von: KlausP am 08. November 2014, 21:20:07
Zitat... Ihr Mann hat ab Eintritt in die BW dann freie Heilfürsorge. ...

... Anspruch auf kostenlose truppenärztliche Versorgung. Ein himmelweiter Unterschied! "Freie Heilfürsorge" haben Beamte.

@KlausP
Danke für die Berichtigung


@FrauZuHause

aufgrund ihrer gesundheitlichen Vorbelastung und die Ihres Kindes, sollten sie mehrere Krankenkassen kontaktieren und speziell nach Behandlungen und Therapiemaßnahmen fragen, die für sie wichtig sind.
Da gibt es große Unterschiede zwischen den gesetzlichen.
Viele haben freiwillige Mehrleistungen drin.
Zumal sie nach einer Aufnahme erst mal für (ich glaube) 18 Monate gebunden sind und keinen Kassenwechsel durchführen können.

Gruß
FranklinMV

FrauZuhause

@franklinMV

Ich hab die Krankenkasse gewählt, bei der ich selbst seit Geburt versichert bin. erst über die Mama, dann selbst versichert und ab Geburt der Kinder familienversichert. Und jetzt eben wieder selbst versichert.
Alle Therapien, auch sehr teure Orthesen fürs Kind, die Insulinpumpe für mich.... sind bisher problemlos bezahlt worden.
Daher ist es für mich die richtige Entscheidung da zu bleiben.
Trotzdem danke für den Tip :)

Grüßle

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