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Tätigkeitsnachweis

Begonnen von Albertson, 20. Februar 2014, 13:38:58

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Albertson

Kurz und knapp. Muss ich im lückenlosen Tätigkeitsnachweis ein extra Schreiben erstellen oder reicht dazu mein Lebenslauf (da steht ja mein gesamter Werdegang und Zeugnisse und Arbeitsverträge habe ich auch schon kopiert)?

Wenn nicht: Muss da die Schullaufbahn rein oder die Ausbildung? Oder sowohl als auch? Ab welchem Zeitraum soll er beginnen?
Realschule abgeschlossen -> Ausbildung gemacht -> Abi gemacht -> jetzt Student

Hoffe ihr versteht was ich meine.   ;)
Danke im Vorraus.

schlammtreiber

Zitat von: Albertson am 20. Februar 2014, 13:38:58
Muss ich im lückenlosen Tätigkeitsnachweis ein extra Schreiben erstellen oder reicht dazu mein Lebenslauf (da steht ja mein gesamter Werdegang und Zeugnisse und Arbeitsverträge habe ich auch schon kopiert)?

Das reicht allemal.
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Albertson


7193

Ich hätte hier auch noch eine kurze Frage:
Ich war zwischen Ausbildung und Fachoberschule ein halbes Jahr in Australien unterwegs. Hab ich auch im Lebenslauf drin stehen, kann das aber jetzt ja nicht anhand von Zeugnissen oder ähnlichem nachweisen, reicht das wenn das im Lebenslauf aufgeführt ist oder muss ich das irgendwie bestätigen?

-TG-

In einem "lückenlosen" Tätigkeitsnachweis sollte das auf jeden Fall drin stehen. Sonst hättest du ja da eine Lücke.  ;)

Ein Nachweis wäre schon sehr nützlich, schließlich musst du das ja irgendwie beweisen können.

Hattest du für die Zit in Australien ein Work-n-Travel- oder ein Touristen-Visum? Vielleicht das alte Flugticket oder sonstige Rechnungen? Wäre immerhin besser als den Teil deines Lebenslauf komplett unkommentiert zu lassen.
Zwei Wahrheiten können sich nie widersprechen.

Galileo Galilei

7193

Ich hatte ein work-n-travel Visum. Da gab's aber halt nur eine Bestätigung das ich eins habe, aber kein genauer Zeitraum, weil man ja inberhalb eines Jahres  einreisen darf und dann ein Jahr bleiben darf.  Hätte sonst nur die stempel im Reisepass

Ralf

Du unterschreibst den Lebenslauf ja, bzw. auch im Bogen, dass alle Angaben wahrheitsgemaess sind. Das ist ausreichend.
Manche Dinge lassen sich nunmal schwer nachweisen, gerade, wenn man Urlaub etc gemacht hat. Flugticket etc ist nonsens.
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