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GWD mehr als 8 Stunden Tag ?

Begonnen von GabbaDschin, 27. November 2014, 01:00:55

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GabbaDschin

Man sagt ja immer,bei der AgA hat man von morgens bis abends voll zu tun, aber dann hat man doch eigentlich keine normale 40 Stunden woche mehr, also man würde ja fast doppelt soviel arbeiten im gegensatz zu einem normalen arbeitnehmer mit 8 stunden pro tag

müsste das nicht irgendwie entschädigt werden? in form von deutlich mehr lohn oder sonderurlaub ?

Kiepenkerl

Als Soldat hast du sowieso keine 40 Std Woche sondern i.d.R. eine Rahmendienstzeit von 46 Std. Über die musst du generell ersteinmal in der Woche kommen um iwelchen Ausgleich dafür zu bekommen.
Weiß grade nicht wie es nach Aussetzung der Wehrpflicht nun genau ist aber bei mir wurde gerade auf 6 Monate runtergesetzt und das hieß dann konkret Ansprüche auf Dienstausgleich gabs erst ab dem 7. Dienstmonat.

Was die GA angeht, da gibts überhaupt gar nix. Da fängt dein Tag um 5 Uhr an und endet (zumindest meine Erfahrung) gegen 21/22 Uhr. Dazwischen vllt mal eine Dienstunterbrechung. Wenns rausgeht , also BIWAK etc bist du sowieso Tage lang unterwegs oder kommst halt wieder rein wenn du reinkommst. Dein Ausgleich ist endlich in dein Bett kriechen zu dürfen ums mal dramatisch zu formulieren ;P

Wie oben erwähnt gabs bei uns dann ab dem siebten Dienstmonat DAs, die Zeit vorher wurden wir aber auch in der Stammeinheit ordentlich "benutzt" und zwar ein paar Wochen insgesamt im GÜZ als Wachsoldaten. Da haste eine oder zwei Wochen am Stück Wachdienste gemacht , natürlich mit ner wachfreien Zeit drin, nur was bringt einem das am Arsch der Welt? Während die Wachhabenden etc. ja als schon länger Dienende alle Ansprüche bis zum Abwinken aufbauten  gabs für uns keine DAs. Wobei ich mir nich sicher bin obs nich ein paar Euro gab aber definitiv keinen Freizeitausgleich und auch bei weitem nicht das was ein "dienstälterer" als finanziellen Ausgleich bekam.

Is halt einfach so. Wenn sich was geändert hat durch Wegfall von GWDL wird mich hier schon jemand berichtigen.  ;D
Das flücht'ge Lob, des Tages Ruhm
Magst du dem Eitlen gönnen;
Das aber sei dein Heiligtum:
Vor dir bestehen können.

-Theodor Fontane

GabbaDschin

danke erstmal

ja hab von kollegen gehört der macht ausbildung zum falschirmjäger ist jetzt in im 7. monat und hatte schon 4 wochen urlaub und krieht jez zu weihnachten wieder 4 wochen das alles wegen irgendwelche wachdiensten ist das freiwllig ? weil dann würde ich die ganze zeit wachdienst machen ( fang am 1.1 an )

Ralf

Naja, dein Auftrag waere es ja da nicht, "Wache" zu schieben, sondern deiner Taetigkeit nachzukommen. Wache ist nur ein ganz kleiner Teil davon.
Ich glaube, du hast ziemlich falsche Vorstellungen. Lass dich mal von einem Karriereberater beraten und dir das alles mal erklaeren.
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Helft mit, dass es so bleibt.

funker07

Wachdienst kannst/musst du machen, wenn deine (Teil)Einheit den Auftrag bekommt, Wache zu stellen, du keinen wichtigeren dienstlichen Auftrag hast und bei der Wachverteilung (oft gemeinsames "Aussuchen" unter Leitung der VP) den Dienst zugeteilt bekommst.

Dabei kann es sein, dass du erstmal Lehrgänge hast und keine Wache machst, es kann sein, dass du aus anderen Gründen unabkömmlich bist oder dass sich schon jemand für die Wache eingetragen hat.
Es kann aber auch sein, dass für Weihnachten und Silvester noch Wache gestellt werden muss und du ggf gegen deinen Willen eingetragen wirst.

KlausP

Es gibt einen sogenannten "Dienstzeiterlass", in dem geregelt ist, ab wieviel Stunden in der Woche (aktuell mehr als 46) dem Soldaten ein zeitlicher oder finanzieller Ausgleich zu gewähren ist. Diesen Ausgleich gibt es aber erst ab dem 4. Dienstmonat.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Kiepenkerl

ZitatDiesen Ausgleich gibt es aber erst ab dem 4. Dienstmonat.

Danke Klaus! Dann passe ich meine Aussgage natürlich an,die war wie gesagt sowieso noch Stand 01/11.

Wie schauts denn eigtl aus mit GA oder OAL ? Gibts da genrell eine Regelung dass keine DAs aufgebaut werden auf diesen Lehrgängen? Sonst könnt ich mir ja als Wiedereinsteller ohne Ende aufschreiben.

mkG,
Max


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dunstig

"Ich stehe vor der Bundeswehr, zu der ich seit 22 Jahren auch "meine Armee" sagen kann. Und bin froh, weil ich zu dieser Armee und zu den Menschen, die hier dienen, aus vollem Herzen sagen kann: Diese Bundeswehr ist keine Begrenzung der Freiheit, sie ist eine Stütze unserer Freiheit." Joachim Gauck

KlausP

Zitat von: dunstig am 27. November 2014, 11:19:43
Als Wiedereinsteller kannste vom ersten Tag an schreiben.

So ist es. Die 3 Dienstmonate aus der GA haben Sie ja schon mal erfüllt. Das mit dem 4. Dienstmonat war aber auch 2011 schon so (und schon viel weiter davor), genauso, dass es zwischen 4. und 7. Dienstmonat nur finanziellen Ausgleich gibt.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Kiepenkerl

Hmm ok , hatte ja oben geschrieben dass ich mir nicht mehr sicher bin , ob es fürs GÜZ nicht ein wenig Geld gab. Kann aber nicht viel gewesen sein.

Wahrscheinlich liegts auch dadran dass ich auf unseren Anträgen später immer nur "ab 7. Dienstmonat" angekreuzt hab und sowieso nur Freizeitausgleich wollte :P
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