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vor dienstantritt anzeige am hals.

Begonnen von nikitaman, 21. Dezember 2014, 16:47:59

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nikitaman

Hallo liebes forum,
Ich habe ein problem und zwar ich habe letzte woche etwas mit alkohol übertrieben und hab jemand die nase gebrochen ich wusste von dem abend nichts mehr und ich bin auch kein aggresiver mensch deshalb wundert mich das dass ich jemanden die nase gebrochen habe.. ich wollte jetzt wissen kann das bei der bundeswehr nachfolgen haben wenn er mich jetzt anzeigt also könnte ich aus der aga fliegen? Mein dienstantritt ist am 5.01.2014
vielen dank im vorraus

justice005

WENN tatsächlich eine Anzeige erfolgt, dann kann man weiter sehen. Bis dahin sollte man auf alle Fälle abwarten, denn Sie wissen ja noch nicht, ob überhaupt ein Strafverfahren gegen Sie läuft oder nicht.

Tun Sie daher bloß nichts voreiliges. Lesen Sie sich lieber ganz genau die Bewerbungsunterlagen durch. Sind Sie dort belehrt worden, anhängige Strafverfahren, die vor Dienstantritt entstehen, zu melden?

Falls ja, dann müssen Sie dies melden, aber erst, wenn Sie es tatsächlich offiziell wissen. Das ist üblicherweise dann der Fall, wenn man ein Schreiben von der Polizei bekommt.

Solange Sie nichts von der Polizei hören, können Sie auch nichts von einem Strafverfahren wissen.

NACH dem Dienstantritt müssen Sie es nicht mehr melden, sofern Sie von einem Strafverfahren erst nach dem 05.01.2015 erfahren.


Zusammenfassung:

1. Abwarten, ob wirklich ein Strafverfahren läuft.
2. Falls Sie bis zum 05.01.2015 Kenntnis über ein Strafverfahren haben, dann melden.
3. Falls Sie bis dahin keine Kenntnis von einem Strafverfahren haben, brauchen Sie nichts mehr machen.


nikitaman

Okey vielen dank für die schnelle antwort habe mir schon die ganze zeit ein kopf drüber gemacht also Dankeschön :)

Pofi


BulleMölders

Wenn der TE nichts davon weiß das er jemandem die Nase gebrochen hat, weiß er wohl auch nicht wer den Streit angefangen hat.


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