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Freiwilliger Wehrdienst und finanzielle Situation Wohnung

Begonnen von Warnefornia, 08. April 2015, 14:17:01

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Warnefornia

Hi,

je mehr ich aktuell mit dem Gedanken spiele mich bei der Bundeswehr zu engagieren desto besser und interessanter wird er. Ich würde mich aber zunächst erst einmal für den freiwilligen Part entscheiden ohne Verpflichtung.

Ich bin 22 Jahre jung, wohne alleine und habe weder Kind noch Frau. Mein duales Studium habe ich knapp vor einem halben Jahr beendet (eintönig langweilig stressig extrem schlecht bezahlt) und seitdem ist leider nicht viel passiert in Sachen Job. Aktuell lebe ich von ALG I und ALG II und die Situation kotzt mich jetzt langsam richtig an, dass ich etwas verändern möchte. Zunächst war der Plan im September ein BFD/FSJ zu machen, bis mich ein Kollege mal darauf angesprochen hatte warum nicht bei der Bundeswehr.

Nun sitze ich schon länger vor dem Rechner und betreibe Recherche und merke, dass die Bundeswehr ziemlich gut auf mich zutrifft und bevor ich ein persönliches Gespräch suche möchte ich nochmal den finanziellen Punkt abklären bzw. Erfahrungswerte sammeln.

Meine Wohnung kostet 370€ warm + 40€ Strom und hier lebe ich schon seit 1,5 Jahren. Ich habe gelesen, wenn ich länger als ein halbes Jahr eine Wohnung vor Dienstantritt besitze dann wird da etwas übernommen bin aber nicht wirklich dahintergekommen wie viel. Habe teilweise was von 100% gelesen.

Mich interessiert extrem der Werdegang bei der Marine, wenn ich da jetzt z.B. länger im Ausland bin gibt es da irgendwelche Zuschläge?

Danke für eure Unterstützung

Ach ja, ich will nicht nur wegen des Geldes hin, sondern auch der Erfahrung, nicht, dass das hier jemand falsch versteht  ;)  :D

KlausP

ZitatIch würde mich aber zunächst erst einmal für den freiwilligen Part entscheiden ohne Verpflichtung.

Sowas gibt es nicht. Auch als freiwillig Wehrdienst Leistender (FWDL) muss man sich verpflichten, ohne Verpflichtuing wird man nicht eingestellt.

ZitatMeine Wohnung kostet 370€ warm + 40€ Strom und hier lebe ich schon seit 1,5 Jahren. Ich habe gelesen, wenn ich länger als ein halbes Jahr eine Wohnung vor Dienstantritt besitze dann wird da etwas übernommen bin aber nicht wirklich dahintergekommen wie viel. Habe teilweise was von 100% gelesen.

Das steht im Unterhaltssicherungsgesetz und wird nicht von der Bundeswehr sondern der zuständigen Unterhaltssicherungsbehörde beim Landkreis/der Stadt auf Antrag gezahlt.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

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