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Wiedereinsteller

Begonnen von schulle, 12. Dezember 2014, 22:54:56

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schulle

Hallo und guten Abend. Mal in die Runde gefragt habe heute die Broschüren der Laufbahnen durch geschaut. Gibts da keine Alters Beschränkungen mehr für Uffze mit und ohne P. ? Oder haben sie das nur nicht mit rein geschrieben ? Mkg Andre

Ralf

Doch, wenn man ohne verwertbaren Zivilberuf eingestellt wird, muss man unter 30 sein. Sonst gibt es keine Beschraenkung.
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schulle

Guten Morgen vielen dank erstmal. Gilt dieses auch für Interne z.B. Laufbahnwechsler ? Gibt es hierzu auch eine zdv ? Mkg Andre

Ralf

SLV und dann detaillierter in der ZDv 20/7 Kapitel 4.
Und die Antwort auf deine Frage findest du da unter 403.
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schulle

Vielen Dank erstmal noch. Werde das mal morgen prüfen. Einen schönen Abend noch. Mkg Andre

Carracho

Serwas!!
Ich spiel auch grad mit dem Gedanken Wiedereinscheider :)
Wegen dem Alter hab ich 2 Infos.Einmal vom KarrBer und dann nochmal direkt vom KarrCent der BW.Also offizieller Chat!
Der erste meinte grundsätzlich keine Beschränkung bei Fachpersonal(also nix mit TrpD) wenn,jetzt kommts,man beim Ausscheiden nicht äler als 40 is.
Folglich dürften also keine Bewerber ab 37 Jahren mehr genommen werden weil laut seiner Aussage die BW auch noch kein SAZ unter 4 Jahren hat!
Die Frau vom Karrierecenter Mainz meinte daraufin(also nachdem ich es hier so erklärt habe)"wie sollen sich dann 38 jährige verpflichten können (also als Wiedereinsteller) um als Fach Uffz mit verwertbarem Beruf einzusteigen!" und dass ich da wohl etwas falsch verstanden habe.
Naja..kein Plan wer da jetzt richtig steht.Bewerbung is mal raus und ich werds sehen wenn das Licht an geht :)
Werde updaten!
Greetz,
Carracho

Ralf

ZitatWiedereinscheider
Was ist denn das???

ZitatDie Frau vom Karrierecenter Mainz meinte daraufin(also nachdem ich es hier so erklärt habe)"wie sollen sich dann 38 jährige verpflichten können (also als Wiedereinsteller) um als Fach Uffz mit verwertbarem Beruf einzusteigen!" und dass ich da wohl etwas falsch verstanden habe.
Und da hat sie vollkommen Recht.

ZitatDer erste meinte grundsätzlich keine Beschränkung bei Fachpersonal(also nix mit TrpD) wenn,jetzt kommts,man beim Ausscheiden nicht äler als 40 is.
Das war fruher mal so, ist aber schon ne ganze Zeit lang (einige Jahre) aufgehoben.
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Carracho

Wiedereinscheider is nur nen Wortspiel  ;D
Also hat die gute vom Karrierecenter doch recht!
Dachte ich mir fast schon ;)
Firma dankt!

schulle

Guten Abend. Ja es gibt die Altersgrenze noch für alle die keine verwertbare Ausbildung haben. Da ist tatsächlich mit 30 Jahren Schluß. Schade.
Sind da noch Änderungen geplant? Und ist dieses nicht schon wieder Altersdiskriminierung ? Nur mal so gefragt . Danke auf jedefall schon mal an Ralf. Mkg Andre

KlausP

ZitatUnd ist dieses nicht schon wieder Altersdiskriminierung ?

Irgendwo in den Tiefen des Forums gibt es dazu schon Aussagen. Suchen müssen Sie aber schon selber. Oder klagen ...  ::)
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

churchner

Hi, ich bin 44. Geprüfter IT-Entwickler mit über 10 Jahren Berufserfahrung (inkl. Auslandserfahrung) Ich möchte als Wiedereinsteller (IT-Fw) ab kommenden April zurück zur Bw. Hab im August vom BAPersBw (innerhalb von 1,5 Wochen) das grüne Licht (aufgrund meiner Ausbildung und Berufserfahrung) erhalten, mich wieder bewerben zu können. Anfang Oktober (wg Urlaub) habe ich meine Bewerbung abgegeben. Innerhalb von 6 Wochen hatte ich meine Einladung für das KC Mainz im Januar 2015.  So schnell kann das gehen, ich dachte ich lass Euch mal die Info da.
Grüße Churchner

wolverine

Naja, "Schulle" verfügt aber wohl gerade nicht über eine verwertbare Qualifikation und dann ist tatsächlich außerhalb der Mannschaftslaufbahn mit 30 Schluss. Aber trotzdem herzlichen Glückwunsch.
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schulle

Guten Abend ja mein Beruf ist nicht verwertbar. Doch laut der Aussage aus Köln kann auch hier abgewichen werden . Da es wohl einige Querverweise dank der Attraktivitätsagenda gibt. Es steht zwar noch in der 20/7 die Altersbegrenzung drinnen doch hierzu gibt es auch diese Änderungen. War sehr positiv überrascht. Ob das auch für extern gilt habe ich aber nicht erfragt. Es handelt sich ja hier um einen Laufbahnwechsel. Ob das eine Gewichtung hat ? Einen schönen Abend aufjedenfall noch. Mkg Andre

Ralf

ZitatEs steht zwar noch in der 20/7 die Altersbegrenzung drinnen doch hierzu gibt es auch diese Änderungen.
Diese kryptische Pauschalaussage verstehe ich nicht. Es gibt keine Änderung, dass man über 30 ohne Beruf/Studium in die Uffz/Fw oder Offz eingestellt werden kann.
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schulle

Werde wenn es gewünscht ist nächstes Jahr den Herrn nochmals anrufen und den genauen Verlauf erfragen. Mkg Andre

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