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Waffenbenutzung und Verpflichtungszeit als Materialbewirtschaftungsfeldwebel

Begonnen von Exzap, 13. Januar 2015, 12:19:20

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Exzap

Hallo community, ich hatte heute meinen beratungstermin bei der wehrdienstberatung und werde soweit alles klappt als Materialbewirtschaftungsfeldwebel (wenn ich mich recht erinnere) in die bundeswehr gehen. Jetzt wollte ich mal fragen ob man da auch noch nach der AGA mit waffen zu tun hat, sprich schießübungen etc. Und ob man allgemein eine Waffe tragen muss/kann? Und ich hab nicht so genau verstanden wie lange ich mich mindestens als Feldwebel verpflichten lassen muss. Vielleicht kann mir ja einer weiterhelfen der den selben dienstgrad und dienstbezeichnung hat oder ein bisschen darüber Bescheid weiß. Danke im voraus für eure hilfe

BulleMölders

Verpflichtungszeit 13 Jahre.
Ja, Sie werden regelmäßig mit Ihrer STAN-Waffe schießen.
Waffe werden Sie nur dann tragen, wenn es notwendig ist. Ansonsten lagern die Waffen in der Waffenkammer.

miT

Kameradschaftliche Grüße!

SGBunny

Zitat von: miT am 13. Januar 2015, 13:38:41
Irgendwie bekomme ich bei solchen Fragen Magenschmerzen.

War auch meine erste Reaktion.
Dann hab ich aber nochmal genau gelesen und festgestellt das es ja nur das KB-Gespräch war.
Es ist also noch keine Feldwebeleignung festgestellt.

Gruss
Bunny

ulli76

•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

InstUffzSEAKlima

Nicht erst im Eins, sondern auch auf allen Ausbildungen Übungen ist die Wa ständig am Mann bzw. der Männin bzw. Soldat (w).

Flexscan

reicht doch schon ne mehrtägige Übung oder Wache, da hat man die Waffe ständig bei sich.
Schiesgeil oder warum die Frage?
MkG Flex
Ich bin wirklich kein Zyniker, ich spreche bloß aus Erfahrung
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Helft mit, dass es so bleibt.

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