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Verlängerung der Probezeit

Begonnen von Hermann90, 18. Januar 2015, 12:40:23

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Hermann90

Guten Morgen,
seit dem 01.10.14 bin ich als Saz 9 bei der Bundeswehr. Ich habe 6 Monate Probezeit, also noch bis Ende März.
Nun stelle ich mir die Frage ob es möglich ist diese Probezeit von mir aus um ein paar Monate zu verlängern ? Kennt sich da evtl. jemand aus ?
Ich würde die Probezeit gerne aus gesundheitlichen Gründen verlängern. Aktuell befinde ich mich in Behandlung und je nach fester Diagnose würde sich bei mir unter Umständen ohnehin die Frage der Diensttauglichkeit stellen. Für den Fall das bei mir die vermutete Krankheit des Arztes tatsächlich vorliegt, ich aber meine Diensttauglichkeit behalte ( der Arzt konnte es natürlich nicht vorhersagen ) muss ich mir selbst im klaren werden ob ich damit überhaupt bei der Bundeswehr bleiben möchte. Bei der vermuteten Krankheit handelt es sich um eine sehr seltene neurologische Erkrankung die mich im unter anderem im Alltag eingrenzt so das zb die Heimfahrt von der Kaserne zum Wohnort ( über 400 Km ) nicht mehr regelmäßig gewährleistet wäre...Da die Behandlung bzw der Weg zur Diagnose ein langer wird, ist meine Probezeit bis dahin sehr wahrscheinlich abgelaufen und ich selbst hätte dann nicht mehr die Wahl.
Sollte sich die Vermutung aber nicht bestätigen würde ich natürlich gerne bei der Bundeswehr bleiben, also aufgrund einer Vermutung würde ich sehr ungerne die Probezeit nutzen und freiwillig die Bw verlassen.
Über Ratschläge würde ich mich freuen

Ralf

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Tommie

Die Verlängerung der Probezeit kann nur von Seiten der Bundeswehr erfolgen, Sie können diesen Antrag nicht stellen! Und für die Verlängerung der Probezeit gibt es bestimmte "Regeln", bei denen diese erfolgen kann. Ihr Fall gehört da allerdings eher nicht dazu ;) !

Außerdem sollten Sie schon alleine aus Gründen der Absicherung schauen, Soldat zu bleiben! Hier zählt jeder Tag und auch ein DU-Verfahren ist keine Sache von zwei Wochen, sondern zieht sich schon ein wenig länger, z. T. über ein Jahr hin! Mein Rat: An Ihrer Stelle würde ich in diesem Falle exakt GAR NICHTS unternehmen!

cdr_cook

Über die Diensttauglichlichkeit entscheidet ein Truppenarzt auf Antrag des Disziplinarvorgesetzten bzw. wenn entsprechende medizinische Indikationen vorliegen.

Die Distanz zwischen Dienstort und Wohnort der Familie (bzw. selbst festgelegten Hauptwohnsitz) ist hier vollkommen irrelevant - wobei Sie niemand daran hindert, Ihren Hauptwohnsitz an den Dienstort zu verlegen.

Die Behandlung erfolgt im Rahmen der freien Heilfürsorge entweder bei Truppenärzt, in einem FachSanZ oder einem BWK bzw. einem Facharzt, zu dem man durch den Truppenarzt überwiesen wird.

Ansonsten ist den Vorforisten nichts hinzuzufügen. Allerdings dürfen Sie nicht vergessen, dass Sie gewisse Verpflichtungen gegenüber dem Dienstherrn haben, wenn sich Umstände ergeben, die einen Einfluß auf die Diensttauglichkeit habe. Einfach auszusitzen wie hier vorgeschlagen, kann bei ganz genauer Betrachtung eine Dienstpflichtverletzung mit den dazu gehörigen Folgen sein!

ulli76

Hast du denn jetzt schon stärkere Einschränkungen durch diese Erkrankung?
Wenn nicht,von welchem Zeitraum sprechen wir denn bis sch das so stark verschlimmert haben wird,so dass du nicht einmal mehr zum Dienst kommen kannstUnd wieso dauert die Diagnose so lange?
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html