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Laufbahnwechsel innerhalb der Probezeit.

Begonnen von A1pha, 17. Januar 2015, 14:03:57

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A1pha

Hallo,

als ich mich bei der Bundeswehr bewarb, war ich SaZ12 Bewerber. Damals hatte alles gepasst bis auf mein Alter und die Erfahrungen was die Bw angeht. Gut es wurde gesagt das ich eine Empfehlung bekomme und mich im Rahmen des FWD erneut für die Fw-Laufbahn bewerben soll.
Dachte ich mir, dass ich es erstmal so hinnehme.

So dann kam mein Dienstantritt, und während der AGA auch nochmal Einplaner.
Obwohl ich schon eine Anschlussverwendung hatte, hatten diese nochmal das Gespräch gesucht.
Da wurde mir das blaue vom Himmel versprochen. Das eine andere Verwendung viel besser, spaßiger und cooler ist. So dann hab ich mich letztendlich bequatschen lassen, weil die ihre Listen vollkriegen mussten.
Ja ich weiß, selber schuld.

Jetzt bin ich in meiner Verwendung und es gefällt mir gar nicht, ich will einfach nur weg hier.
Ich stehe auf und bin dermaßen unmotiviert, sodass ich am liebsten alles hinschmeißen möchte.
So dann fragte ich wie es mit einer Versetzung steht. Schlecht, sei Papierverschwendung.
Die wollen einfach keinen gehen lassen. Arzt schreibt KzH, Zugführer sagt ist nicht.

Einen Kameraden erging es auch wie mir, nur er war nun so deprimiert, dass er den entscjluss fasste zu kündigen. Selbst dort wurde er bequatsch um ihn hier zu behalten. War ihm egal er kündigte. Nun läuft er immer noch in Grün mit und darf nicht gehen.

Es gab noch viele andere Geschichten, nur ich wollte kurz den aktuellen Stand vermitteln.
Daher ist es mir sehr wichtig das der Antrag noch innerhalb der Probezeit beantwortet wird.
Hat wer Erfahrungen und kann sagen ob es klappen könnte? Mir ist es schon klar das eine Bearbeitungszeit unterschiedlich lang ist, doch eine ds. Zeit muss es ja geben.
Und wenn dem Antrag stattgegeben wird, bin ich ja ein einer anderen Verwendung, wie lange würde das dauern, bis ich aus meiner jetzigen Verwendung weg bin?

Vielen Dank schonmal.

Gruß A

turbotyp

Du kannst erstmal eines tun: Schriftlichen (!!!) Versetzungsantrag stellen und das Ergebnis abwarten! Dieser muss bearbeitet und beschieden werden.

Die anderen "Missstände" sind schwer aus der Ferne zu beurteilen und scheinen mir sehr einseitig beschrieben.

Tommie

Zitat von: A1pha am 17. Januar 2015, 14:03:57Arzt schreibt KzH, Zugführer sagt ist nicht.

Aha, der Zugführer ist auch der Disziplinarvorgesetzte ;) ? Ich frage mich gerade ernsthaft, ob der zuständige Disziplinarvorgesetzte der Stufe 2 weiß, was da in seinem laden vorgeht! Eine Entscheidung über "KzH" trifft einzig und alleine der Disziplinarvorgesetzte, sonst niemand! Ich würde mich hier mal schriftlich beschweren, könnte sein, dass dann der Zugführer, der sich solche Entscheidungen anmaßt, ganz schnell gar kein Zugführer mehr ist und hoffentlich kurz danach auch kein Soldat mehr, oder zumindest in einem anderen Dienstgrad ...

Ralf

#3
Zitatals ich mich bei der Bundeswehr bewarb, war ich SaZ12 Bewerber. Damals hatte alles gepasst bis auf mein Alter und die Erfahrungen was die Bw angeht. Gut es wurde gesagt das ich eine Empfehlung bekomme und mich im Rahmen des FWD erneut für die Fw-Laufbahn bewerben soll.
Du kannst derzeit keinen Laufbahnwechsel machen. Du hast die Eignung nicht und nach dem ersten Test eine Sperrfrist von 12 Monaten.
Erst danach geht das. Wird also wohl nichts innerhalb der Probezeit. Und es ist nicht gesagt, dass du dann eine Fw-Eignung bekommst, denn wer als Tiger (Fw Wunsch) abspringt und als Bettvorleger landet (nur FWDL), da waren schon ein paar Defizite. Es ist ja nicht gesagt, dass diese nun weg sind.

ZitatEinen Kameraden erging es auch wie mir, nur er war nun so deprimiert, dass er den entscjluss fasste zu kündigen. Selbst dort wurde er bequatsch um ihn hier zu behalten. War ihm egal er kündigte. Nun läuft er immer noch in Grün mit und darf nicht gehen.
Er kündigte und läuft noch in grün rum? Wie geht das denn?
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wolverine

Zitat von: A1pha am 17. Januar 2015, 14:03:57
War ihm egal er kündigte. Nun läuft er immer noch in Grün mit und darf nicht gehen.
Spätestens ab hier fällt es mir schwer die Story zu glauben. Es sei denn der Kamerad war Wiedereinsteller und hatte gar kein Kündigungsrecht.
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Jens79

Offensichtlich läuft in der Einheit einiges schief....

Oder es ist einfach eine schöne Geschichte.
 

A1pha

Leider ist es nicht nur eine Geschichte.
Sehr viele sind unzufrieden, weil alles so abbläuft.

Aber trotzdem danke ich für die Antworten.

A1pha

Kann leider nichts editieren.

Eine Frage hätte ich noch.
Als ich mal bei  Zugführer ansprach, wie es denn aussieht mit der Versetzung, wurde mir nur gesagt, dass es für Mannschafter nicht vorgesehen ist und das es schon Kameraden gab, wo beide Eltern eine Pflegestufe hatten und selbst dort wurde der Antrag abgelehnt.

Wenn ich einen stellen sollte und der wird abgelehnt, was habe ich noch für möglichkeiten als erneutneinen zu stellen?
Deren Einstellung ist folgende: Wer nicht hier bleiben will, soll kündigen, denn dann ist die Bw nichts für denjenigen.

wolverine

Wenn man sich ungerecht behandelt fühlt, kann man sich beschweren. So, wie in der Grundausbildung gelernt. Wenn man eine Missstand aufzeigen möchte, kann man eine Eingabe schreiben.

Aber ganz abstrakt hat die Einheit nicht unrecht: Einen Anspruch auf einen bestimmten Dienstposten gibt es nicht. Wenn einer mit seinem DP nicht einverstanden ist und eine Versetzung nicht möglich ist, dann kann man nur kündigen sofern man ein Kündigungsrecht hat.
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StOPfr

Zitat von: A1pha am 17. Januar 2015, 17:51:24
Kann leider nichts editieren.

Gäste ohnehin nicht; ansonsten ist die Funktion zurzeit wegen missbräuchlicher Nutzung deaktiviert.
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KlausP

ZitatArzt schreibt KzH, Zugführer sagt ist nicht.

Der Zugführer hat damit gar nichts zu tun, der Disziplinarvorgesetzte (also der Kompanie-, Batterie- oder Staffelchef) entscheidet darüber. Und selbst der ist angehalten, der Empfehlung des Truppenarztes zu folgen und dem Soldaten den Aufenthalt an einem anderen Ort als dem Dienstort zu genehmigen. Der Zugführer bewegt sich hier auf sehr dünnem Eis mit so einem Verhalten und dürfte im Beschwerdewege kräftig was zwischen die Hörner bekommen, ganz besonders dann, wenn er das Spiel schon öfter abgezogen hat. Aber wenn man sich nicht gegen Willkür wehrt, wird sich auch nichts ändern.

Achtung: Alles immer unter Berücksichtigung, dass es den tatsächlichen Gegebenheiten in Ihrer Einheit entspricht!
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen