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DU-Verfahren 11 Monate vor BfD

Begonnen von p3killa, 05. Februar 2015, 11:56:03

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p3killa

Hallo zusammen,

kurz zu mir, ich bin SaZ 12 und befinde mich ab 01.01.2016 im BfD.
Aufgrund einer Entzündung der Achillessehne wurde ich im Feburar 2013 KzH geschrieben, es folgten unzäglige Behandlungen und nichts brachte erfolg.
Der Hinweis einer Physiotherapheutin das irgend etwas mit meinem Knie nicht stimmt, brachte dann nach einer Athroskopischen untersuchung das Ergebnis das ich einen Kreuzbandriss hatte.
Diesen hatte ich dann während meiner Elternzeit operieren lassen.
Danach war ich immer wieder mal im Dienst und baute Erholungsurlaub ab, aber hatte immer wieder schmerzen. Zwei weitere Untersuchungen erfolgten, die letzte im November 2014.
Inzwischen ist mein Knie wieder voll belastbar und ich gehe wieder regelmäßig allen sporlichen Aktivitäten nach. Es ist wie früher als hätte ich nie etwas gehabt.
Da die erste OP nicht erfolgreich war wurde ich damals dauerhaft nicht verwendungsfähig geschrieben, jedoch sollte man warten was die weitere Behandlung bringt bevor weitere Schritte eingeleitet werden.
Seit diesem Urteil sind nun 7 Monate vergangen, damals war der Truppenarzt der Meinung das noch lange nicht alle Behandlungsmöglichkeiten ausgeschöpft sind und es wurde nichts weiter unternommen.

Jetzt war ich wieder im Dienst und musste einen BA 90/5 auf Verwendungsfähigkeit auf meinem Dienstposten machen.
Der Truppenarzt hat mit meinem Chef die Absprache getroffen das ein DU Verfahren eingeleitet wird sofern in nächster Zeit keine Besserung in aussicht ist. Nach Meinung des OP Arztes und auch meiner, bin ich vollkommen genesen und wieder verwendungsfähig.

Leider konnte auch kein richtiges Gespräch mit dem Arzt zustande kommen, da er sehr aufbraußend war und mich direkt in die Heilfürsorge verfrachtet hat. Auch einer Untersuchung hat nicht statt gefunden. Auf den Hinweis das es mir jetzt endlich wieder gut geht kam die Antwort "Das ist mir jetzt egal, ich leite ein DU Verfahren ein". Angeblich hatte ich mich nicht an die Absprache gehalten Innendienst zu machen, und war aufgrund der erneuten OP wieder KzH. Meine Reha hätte ich auch 2 Tage nach der Op am 300km entfernten Standort beginnen können, laut seiner meinung.

Was für mich so kurz vor dem BfD viel schlimmer ist, das mir jetzt alle bereits genehmigten internen Förderungsmaßnahmen, alle heimatnah und sitzend, vom Arzt untersagt wurden.

Meine Frage an die Kameraden vom Fach:

- Ist das so alles rechtmäßig?
- Darf aufgrund eines Gutachtens das einen Gesundheitszustand bescheinigt der nicht dem jetzigen entspricht ein DU Verfahren eingeleitet werden?
- Was kann ich tun um meine BfD Maßnahmen durchführen zu können?

Im Juli habe ich Einstellungsprüfungen und ich brauche diese BfD Maßnahmen zur Vorbereitung. Ich sehe hier meine Berufliche Zukunft ernsthaft gefährdet.

Ich danke euch und hoffe auch hilfreiche Antworten.

Mit kameradschaftlichem Gruß
dStGB § 328 Abs 2 Nr 3 Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine nukleare Explosion verursacht!

ulli76

Wenn alles ausgeheilt und wieder in Ordnung ist, bist du denn wieder normal im Dienst?
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

p3killa

Ich war im Dienst seit Montag nach der Abschussuntersuchung beim zivilen OP Arzt, aber aufgrund des DU-Verfahrens wurde ich am Dienstag Nachmittag wieder KzH geschrieben und sitze jetzt zuhause.
dStGB § 328 Abs 2 Nr 3 Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine nukleare Explosion verursacht!

p3killa

Da sich der Arzt auf das gutachten vom Juli 2014 stützt und den jetzigen gesundheitszustand nicht anerkennt. In meinen und auch den Augen des Sozialberaters ist das so nicht richtig, und ich würde wenn schon ein DU Verfahren eingeleitet wird ein Gutachten vom FachSAnZtr mit dem jetzigen Gesundheitsstand haben.
dStGB § 328 Abs 2 Nr 3 Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine nukleare Explosion verursacht!

ulli76

Wende dich doch mal an den Vorgesetzten des Truppenarztes.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

Elvis22

Im übrigen ist ein DU-Verfahren auch nichts, was ein Arzt einfach anleiert und - schwups - wirst du entlassen.
Da spielen noch ein paar andere Leute mit und du wirst dazu auch befragt werden, also würde ich mir jetzt erstmal keine allzu großen Sorgen machen.
Aber als erstes würde ich mich wie von Ulli geschrieben an den Vorgesetzten wenden.
Was hat denn eigentlich dein DV gesagt, dass er dich aufgrund der Empfehlung des Arztes ins kzh entlassen hat, du aber deiner Meinung nach topfit bist??

Ralf

Ein Hinweis zu Fristen: Bei Soldaten auf Zeit, die einen Eingliederungsschein (vgl. § 9 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 SVG) erhalten können und die Erteilung beantragt haben, muss eine Frist von einem Jahr eingehalten werden (vgl. § 55 Abs. 6 Satz 3 SG). Sie beginnt mit Ablauf des Monats, in dem die Entlassungsverfügung dem Soldaten zugehen wird.
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Helft mit, dass es so bleibt.

p3killa

Mein DV war bisher leider noch nicht greifbar, er befindet sich in der Einsatzvorbereitung. Ins KzH wurde ich vom Kompaniefelfwebel entlassen, dieser meinte er ist in diesem Fall machtlos und versucht meinen Kompaniechef zu erreichen.

Danke für den Hinweis auf §55 SG, glücklicherweise habe ich den Eingliederungsschein bereits beantragt.
dStGB § 328 Abs 2 Nr 3 Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine nukleare Explosion verursacht!