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Das Forum ist auf einen neuen Server umgezogen, um den Betrieb langfristig sicherzustellen. Zugleich wurde das Board auf die aktuelle Version 2.1.4 von SMF aktualisiert. Es sollte soweit alles laufen, bei Problemen bitten wir um Nachsicht und eine kurze Information.
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AUS AKTUELLEM ANLASS:

In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen

SAZ 5 = OSG?

Begonnen von norman88, 11. Februar 2015, 13:30:41

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norman88

Guten tag zusammen!
Ich habe mich bezüglich einer integrierten Verwendung von 4 auf 5 Jahre weiter verpflichtet.
Wollte nun mal erfragen ob ich dann in meiner Dienstzeit noch OSG werden könnte,  da ich gehört habe man wird nur OSG bei einer Verpflichtungszeit von 6 jahren. Einer sagt so, der andere so... deswegen wollte ich hier mal nachfragen.

Mit Kameradschaftlichen Grüssen!

KlausP

Ein Blick in die Soldazenlaufbahnverordnung schafft Klarheit:

Zitat§ 9 Beförderung der Mannschaften im Dienstverhältnis einer Soldatin auf Zeit oder eines Soldaten auf Zeit
(1) Die Beförderung der Mannschaften ist nach folgenden Dienstzeiten zulässig:

1. zum Gefreiten nach drei Monaten,
2. zum Obergefreiten nach sechs Monaten,
3. zum Hauptgefreiten nach zwölf Monaten,
4. zum Stabsgefreiten nach 36 Monaten und
5. zum Oberstabsgefreiten nach 48 Monaten.

Die Beförderung zum Oberstabsgefreiten setzt außerdem eine festgesetzte Dienstzeit von mindestens sechs Jahren voraus.
(2) ...
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

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