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Erster Mai in der AGA

Begonnen von kettlerjn, 11. Februar 2015, 22:26:18

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KlausP

Das war nur bei GWDL "üblich". Bei SaZ war und ist immer der in der Aufforderung zum Dienstantritt genannte Termin bindend, sonst kommt nämlich das Dienstverhältnis nicht zustande. Die GA-Einheit hat da auch keinerlei Spielraum.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

ToMA

Ich glaube hier mal gelesen zu haben, dass z.B. dieses Jahr erst zum 05.01.2015 zum Dienstantritt befohlen wurde, Diensteintritt aber der 01.01.2015 war. Auch bei den SaZ. Insofern der Diensteintritt aufschiebend bedingt zum 01.01.2015 erfolgt ist.
,,Führung heißt: Einen Menschen so weit bringen, dass er das tut, was Sie wollen, nicht weil er muss, sondern, weil er es will." - Dwight David Eisenhower -

Ralf

Zitat von: dogfish am 13. Februar 2015, 09:54:13
Zitat von: Ralf am 12. Februar 2015, 16:31:03
Dienstantritt ist der 01.04. nicht der 06. oder 07.04.

Betreiben wir jetzt Wortspalterei bezüglich des Wortes "Dienstantrittes" oder ist es in einem solchen Fall einfach nicht mehr üblich, Rekruten dann erst in der kommenden Woche zu "empfangen" ?
"Wir"? Ich weiß nicht ob du es tust, ich nicht. Der Dienstantritt ist ein fester Begriff und der Diensteintritt auch. Die können von einander abweichen. Aber: man muss unterscheiden zwischen Eignungsübenden und SaZ/FWDL. Aber das führt nun zu weit. Wen es interessiert, der kann sich den Berufungserlass aus dem Intranet ziehen und das alles nachlesen.
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mirko.schlusche

Beruhigt euch wieder. Wir werden ganz normal zum 01.04. Dort zum Dienstantritt erscheinen und werden ja sehen was die tage so passieren wird.

FrauZuhause

Zitat von: DadOA am 13. Februar 2015, 10:47:05
Ich glaube hier mal gelesen zu haben, dass z.B. dieses Jahr erst zum 05.01.2015 zum Dienstantritt befohlen wurde, Diensteintritt aber der 01.01.2015 war. Auch bei den SaZ. Insofern der Diensteintritt aufschiebend bedingt zum 01.01.2015 erfolgt ist.

Ja, genau so wars :) Mein Mann hatte Dienstantritt am 05.01. Auf der Ernennungsurkunde zum SaZ stand als Diensteintritt dann aber der 01.01.15.
Besoldet wurde ab dem 05.01.

dogfish

Zitat von: Ralf am 13. Februar 2015, 10:52:03
"Wir"? Ich weiß nicht ob du es tust, ich nicht. Der Dienstantritt ist ein fester Begriff und der Diensteintritt auch. Die können von einander abweichen. Aber: man muss unterscheiden zwischen Eignungsübenden und SaZ/FWDL. Aber das führt nun zu weit. Wen es interessiert, der kann sich den Berufungserlass aus dem Intranet ziehen und das alles nachlesen.

Siehste, nun hab ich als Nicht-Personaler auch mal was gelernt - mehr wollte ich doch gar nicht ;)

Ralf

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OSG Oschi

Kenne es aus meinem DA auch noch so.

Dienstantritt : 05.01.
Diensteintritt: 01.01.

Das war 2009 und auch als SaZ.

Dieses Jahr war es in unserer GA Einheit auch so.

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