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Voraussetzung Schützenschnur

Begonnen von Marx, 11. Februar 2014, 18:23:08

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Marx

Guten Abend Forum,

ich habe eine kurze Frage zur goldenen Schützenschnur. Nach meinem Wissensstand muss man mit einer Waffe der Waffengruppe 1 und mit einer Waffe der Waffengruppe 2 jeweils Gold schießen. Bei mir wäre das STAN-mäßig das G36 und aus der Waffengruppe 2 das MG3. G36 und MG3 habe ich bereits geschossen. Jetzt frage ich mich warum mein TE-Führer mir heute auf Nachfrage sagt, dass ich auch noch P-S-2(WÜ) und P-S-3 (WÜ) schießen muss? Ist das korrekt? Ich dachte für die goldene Schützenschnur würde die G36-S-9 (WÜ) und MG-S-3 (WÜ) und MG-S-4 (WÜ) ausreichen? Ich habe leider gerade keine aktuelle ZDv zur Hand.
Was stimmt denn nun?
Danke für eure Hilfe!

ulli76

Du bist nicht zufällig Sani? Oder kommst aus einer Truppengattung, die die Schützenschnur nicht mit der Waffengruppe 2 schießt?
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

Marx

Nee, bin ich nicht. Ich hab ja G36 (Waffengruppe 1) und MG3 (Waffengruppe 2) schon geschossen. Wofür dann noch P8-S-2 und P8-S-3? Reichen G36 und MG3 nicht mehr für gold? Ich blick da nicht mehr durch.

Jakkaru

Die P8 gilt bei dir im Btl sicher auch als STAN-Waffe. Somit wohl Ausweichdisziplin Waffengruppe 1 ;)

ZitatJetzt frage ich mich warum mein TE-Führer mir heute auf Nachfrage sagt, dass ich auch noch P-S-2(WÜ) und P-S-3 (WÜ) schießen muss? Ist das korrekt?

Zum Erwerb der Schützenschnur in Gold? Nein! In Sachen Befehl und Gehorsam? Ja!

Was ist denn am P8 schießen so schlimm, dass man sich da Rat holen muss? P1 hätte ich ja verstanden ;D
Ein 2er

Hanseat

Moin,
ich habe nur eine kurze Frage zur Beantragung der Schützenschnur:
Wenn ich die WÜs innerhalb von 12 Monaten vorschriftsmäßig erfüllt habe, muss ich die Schnurr dann auch innerhalb dieses 12-Monats-Rahmens beantragen, oder kann ich damit bis zur nächsten RDL warten, welche erst nach dem Zeitraum stattfinden wird (bin Reservist).

Tommie

Auch als Reservist können Sie jederzeit die Schützenschnur beantragen, was im Klartext ja nur heißt, dass Sie Ihr Schießbuch im KpTrp abgeben ;) ! Dazu müssen Sie nicht in einem Wehrdienstverhältnis sein. Was passieren kann, ist dass man Ihnen die Schützenschnur dann erst bei der nächsten RDL aushändigt! Oder aber Sie erledigen die Beantragung über den FwRes, falls Sie auch an der FrwResArb teilnehmen ...

Hanseat

Vielen Dank für Ihre Antwort.
Dass ich nicht in einem Wehrdienstverhältnis stehen muss, ist mir bewusst, dass ich das Schießbuch beim KpTrp abgebe auch. Nur habe ich Angst, dass mein Schießbuch auf dem Postweg verloren gehen könnte, daher würde ich es lieber persönlich einreichen. Das kann ich aber erst auf der nächsten RDL. Und diese liegt nach dem 12-Monatszeitraum. Und da ist nun meine Frage, ob es egal ist, wann ich das Schießbuch einreiche? (Hauptsache die Übungen wurden in den 12 Monaten erfüllt)

Jens79

ZitatAuch als Reservist können Sie jederzeit die Schützenschnur beantragen

Die Frage dürfte damit schon beantwortet worden sein.....
 

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