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Arbeitsplatzschutzgesetz

Begonnen von Konsti9921FJ, 31. Oktober 2017, 20:39:19

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Konsti9921FJ

Guten Abend alle miteinander,
habe eine Frage bezüglich meiner baldigen Einstellung und meiner aktuellen Arbeitsstelle.
Und zwar habe ich am 3-5.10.17 meinen Einstellungstest in München erfolgreich bestanden und habe vom Einplaner die Info erhalten dass ich am 4.12.17 meinen Dienst antreten kann, vorausgesetzt ich habe mein amtl. Führungszeugnis bis zum 30.10 eingereicht ( bereits eingereicht ). Das endgültige Einplanungsschreiben kommt lt KarrC München am Anfang vom November.
Nun zu meinem Problem:
Ich habe den vorläufigen Einplanungstermin sozialerweise meinem Arbeitgeber mitgeteilt, damit er sich um meinen Ersatz kümmern kann ( kleiner Betrieb max 12 Mitarbeiter ), diesem aber auch gesagt dass der Termin nicht sicher sei, da das endgültige Schreiben noch nicht da ist. Ebenfalls habe ich ihn auf das Arbeitsplatzschutzgesetz hingewiesen und dass ich nicht kündigen muss. Dieser verlangt jedoch von mir dass ich meine Kündigung zum 4.11 einreiche. Meine Frage ist nun ob ich nun kündigen soll oder nicht ? Die Mitteilung meinerseits kam nur mündlich, es liegt bis jetzt nichts schriftliches vor.
Einplanungsdaten : Dienstantritt : 4.12.17
SAZ 8 ( Mannschafter )
Würde mich über Antworten sehr freuen

MfG Konsti

KlausP

ZitatMeine Frage ist nun ob ich nun kündigen soll oder nicht ?

Nein, auf keinen Fall.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Konsti9921FJ

Das habe ich meinem AG auch versucht zu erklären. Dieser beharrt jedoch darauf dass ich unbedingt kündigen muss und falls sich der Termin verschieben sollte trotzdem weiterarbeiten kann ( Änderungsvertrag ). Dennoch habe ich natürlich keine Garantie dass dies der Fall sein wird. Es wurden bereits 2 andere Kräfte angestellt die mich ersetzen sollen, was aus meiner Sicht verfrüht und auch nicht mein Problem ist.
Mein AG hat mich auch darauf hingewiesen falls ich nicht kündige hat das evtl rechtliche Konsequenzen.
Daher bin ich gerade ziemlich unsicher was die Sache angeht. Habe ich rechtlich was zu befürchten ?

KlausP

Empfehlen Sie Ihrem Arbeitgeber einfach einen Blick in das Arbeitsplatzschutzgesetz. Den Dreh versuchen Arbeitgeber immer wieder. Wenn dann aus welchen Gründen auch immer Ihre Dienstzeit vorzeitig endet, stehen Sie dumm da. Lassen Sie sich also nicht von ihm verunsichern.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
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Konsti9921FJ

Ja das werde ich auch tun, im Merkblatt steht es eindeutig dass das ASG auf mich zutrifft. Hab auch diesen meinem AG gezeigt, hat nur nicht viel gebracht. Vielen Dank für die schnelle Antwort.


MfG

Konstantin


wolverine

Wieso sollen Sie denn kündigen und wieso soll eine Nichtkündigung Konsequenzen haben? Wenn er eine Änderung möchte, kann er doch kündigen.
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Konsti9921FJ

Vermute mal weil mein AG bereits neue Kräfte eingestellt hat und diese dann im Minus sind wenn ich noch da bin. Aber wie schon gesagt, im Grunde nicht mein Problem. Ich habe nur gesagt dass ich wahrscheinlich ab 4.12 nicht mehr arbeite, dies aber nirgends schriftlich festgehalten. Und das aus dem Grund damit die Firma schon mal mit meinem Ausfall rechnen kann. Ich hätte natürlich auch nichts sagen können bzw erst zu dem Zeitpunkt wenn mein endgültiges Einstellungsschreiben ankommt. Als Konsequenzen kämen lt AG Lohnabzug bzw rechtliche Folgen weil mein Vertrag nicht ordnungsgemäß gekündigt wurde. Was im Grunde völlig unbegründet und falsch wäre da das Arbeitsschutzgesetz greift. Mein AG wollte mich davon überzeugen dass das ASG auf mich nicht zutrifft weil es eine private Firma ist.
Es wurde in der Vergangenheit schon mehrmals die Unwissenheit der Mitarbeiter ausgenutzt. Finds nur schade dass obwohl man die Leute schon mal vorwarnen möchte dass man geht, so behandelt wird.

KlausP

ZitatMein AG wollte mich davon überzeugen dass das ASG auf mich nicht zutrifft weil es eine private Firma ist.

Was für 'ne schwachsinnige Aussage! Das zeigt, dass der Herr keine Ahnung hat.
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Konsti9921FJ

Habe ich mir auch gedacht, aber die Diskussion war leider umsonst. Werde die Kündigung unterlassen und das Einplanungsschreiben vorlegen sobald es kommt. Bin nur gespannt was man mir noch alles bieten bzw androhen wird ^^

CIRK

Ich denke, bei diesem AG sind Sie "verbrannt". Dass sollten Sie sich gerade in der ersten Zeit bei der Bundeswehr immer vor Augen führen und nicht bei den ersten Unannehmlichkeiten in der Truppe das Weite suchen (wie es in den verschiedensten Threads hier immer geschildert wird).

KlausP

Zitat von: Konsti9921FJ am 01. November 2017, 10:08:11
Habe ich mir auch gedacht, aber die Diskussion war leider umsonst. Werde die Kündigung unterlassen und das Einplanungsschreiben vorlegen sobald es kommt. Bin nur gespannt was man mir noch alles bieten bzw androhen wird ^^

Sie könnten ihn ja mal fragen, aus welcher konkreten Aussage des Gesetzes er den Quatsch ableitet.  ;D
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aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Konsti9921FJ

Nein Aufgeben kommt nicht in Frage. Weiß was auf mich zukommt ( habe vor einigen Jahren FWD gemacht ). Auf die Frage kam immer wieder die Antwort dass ich das alles falsch verstehe und dass es nicht so einfach läuft ^^ Nun damit war die Diskussion für mich vorbei, da es sinnlos war den zu überzeugen.

wolverine

Mir scheint eher, dass er genau weiß, was geregelt ist. Mit einer Kündigung Ihrerseits ist er doch fein raus und hat seine Probleme sauber verlagert.
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Konsti9921FJ

Das denke ich auch. Kündige ich selber, verzichte ich auf mein Recht und bin wiederum von denen abhängig falls ich doch länger bleiben muss. Und momentan haben sie keinen Grund mich zu kündigen, also hoffen sie auf diesen Schritt von mir. Können sie lang warten.
Sagen wir der Arbeitgeber ist sehr speziell, läuft einiges nicht wie es sollte. Personalwechsel ist bei uns an der Tagesordnung, von der Seite der Arbeitnehmer wohlgemerkt. Aber gut, hoffe dass das Thema durch ist sobald ich das Schreiben vorlege, und er mir keine Schwierigkeiten macht. Habe nicht mehr vor dorthin zurückzukehren.

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