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Erster Sold

Begonnen von hypohonda, 10. März 2015, 16:03:04

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hypohonda

Guten Tag ,
kurz zu mir ,
ab 01.04. 23monate FWD,
Ich erinnere mich dran mal gelesen zu haben , dass man als FWD den ersten Monat ungefähr am 15. nur rund 200€ (brauche die genaue Summe)
ausgezahlt bekommt und nächsten Monat den fehlenden Sold dann nachgezahlt.
Frage ; stimmt das und steht es irgendwo auf einer offizililen Seite oder sonstiger Quelle ?

Ralf

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ToMA

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Kiepenkerl

Unterhaltsicherung gibts aber sofort wenn du dich rechtzeitig gekümmert hast...falls du anspruchsberechtigt bist :P
Das flücht'ge Lob, des Tages Ruhm
Magst du dem Eitlen gönnen;
Das aber sei dein Heiligtum:
Vor dir bestehen können.

-Theodor Fontane


Ralf

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Tommie

Zitat von: hypohonda am 10. März 2015, 16:03:04Ich erinnere mich dran mal gelesen zu haben , dass man als FWD den ersten Monat ungefähr am 15. nur rund 200€ (brauche die genaue Summe) ausgezahlt bekommt und nächsten Monat den fehlenden Sold dann nachgezahlt.

Fehlender Sold? Vollkommen falsche Begrifflichkeit ;) !

Sie erhalten als FWDLer jeden Monat Wehrsold gemäß Ihrem Dienstgrad, aktuell ist der Wehrsold für einen Soldaten im niedrigsten Dienstgrad € 9,41, eine Erhöhung um € 2,-- ist jedoch angekündigt und wird auch irgendwann stattfinden. Der Wehrsold wird für den laufenden Monat jeweils am 15. des Monats ausbezahlt, also quasi zur Hälfte als Zahlung für geleisteten Dienst und zur anderen Hälfte als "Vorschuss"! Der April hat 30 Tage, deswegen erhalten Sie zum 15. April dann 30 x € 9,41 = € 282,30!

Der FWDL-Zuschlag beträgt vom ersten bis einschließlich sechsten Dienstmonat € 16,50 am Tag, vom siebten bis zwölften Monat € 22,50 am Tag, vom dreizehnten bis achtzehnten Monat € 24,50 am Tag und ab dem neunzehnten Monat € 26,50 am Tag! Dies ist im § 8c des Wehrsoldgesetzes geregelt, in dem dann auch unter 3.) steht:

Zitat"Der Zuschlag wird mit dem Wehrsold für den Folgemonat gezahlt. Für den letzten Monat des freiwilligen Wehrdienstes wird er bei der Entlassung oder mit dem Eintritt in ein Wehrdienstverhältnis besonderer Art nach § 6 des Einsatz-Weiterverwendungsgesetzes gezahlt."

Das heißt dann für Sie, dass der FWDL-Zuschlag für den Monat April (30 x € 16,50 = € 495,--) Ihnen zum 15.05.2015 zusammen mit dem Wehrsold für den Monat Mai 2015 ( 31 x € 9,41 = € 291,71) zugehen wird! Und für die weiteren Monate hinkt immer der FWDL-Zuschlag einen Monat hinterher.

AlexK1994


dunstig

Kommt drauf an was für ein FA. Gefreiter (FA)? Obergefreiter (FA)? Stufe (FA)? Dann kommt es noch auf die Erfahrungsstufe an. Familie? Kinder? Verpflichtet zum Wohnen in der Gemeinschaftsunterkunft? Weiterhin spielen bei der Berechnung des Nettogehaltes noch die Steuerklasse eine Rolle und ob Kirchensteuer gezahlt wird. Da spielen so einige Faktoren eine Rolle bei der Bestimmung des Nettogehaltes.

Einen guten Anhalt liefert aber:

http://oeffentlicher-dienst.info/c/t/rechner/beamte/bund?id=beamte-bund-2015
"Ich stehe vor der Bundeswehr, zu der ich seit 22 Jahren auch "meine Armee" sagen kann. Und bin froh, weil ich zu dieser Armee und zu den Menschen, die hier dienen, aus vollem Herzen sagen kann: Diese Bundeswehr ist keine Begrenzung der Freiheit, sie ist eine Stütze unserer Freiheit." Joachim Gauck

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