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Darf die Bundeswehr ohne Notfall einem den bereits genehmigten Urlaub streichen?

Begonnen von LegendOfLager, 13. März 2015, 19:11:07

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C_kills

ZitatOder wie ist dabei die Sachlage, wenn ich einfach nicht zustimme wenn sie mich wieder fragen ob das in Ordnung ginge?
ZitatBei mir liegen einfach die Nerven blank! :-[

Da dir ja noch niemand irgendwie den Urlaub streichen will, so wie du es darstellst, würde ich an deiner Stelle lieber selber erstmal überlegen was wichtiger für mich ist, der Lehrgang oder mein Urlaub. Wenn die Antwort darauf Urlaub ist kannst du ja höflich antworten wenn sie dich wieder fragen: "Nein, das geht nicht in Ordnung". Wenn dann der Chef sagt das ihm deine Meinung egal ist kann man ein Fass aufmachen.

ZitatDadurch ist natürlich meine ganze Planung über den Haufen geworfen worden

Ich will dir ja nicht ins Zeug reden aber hier gilt die Abwägung ob man die eigene Urlaubsplanung oder die Karriereplanung über den Haufen wirft

Zitatder Arbeitgeber den Urlaub nur in Notfällen wie: Katastrophen, Auslandseinsätze streichen darf. Ist das korrekt?

Nein

funker07

Zitat von: LegendOfLager am 13. März 2015, 19:11:07
Hallo alle Zusammen! Bei mir liegen einfach die Nerven blank! :-[
Du willst Urlaub, weil die Nerven auf Grund der Situation in der Stammeinheit blank liegen? (Interpretiere ich das richtig?)
Versuchs doch mal so zu sehen: Du bist durch den Lehrgang weg von der Einheit und hast dabei keinen Tag EU verbraucht.

Falls das nicht zutrifft: Rede mal mit Spieß/Chef. Vielleicht kann man den Lehrgang verschieben. Meines Wissens kann der Spieß auch Urlaubszeiträume an das BAPersBw melden, in denen man dich dann zu keinem Lehrgang einplant.
Das alles können aber nur Spieß und Chef zusammen mit dem Personalführer klären und auch nur auf Grund der Informationen, die du lieferst.

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