Neuigkeiten:

ZUR INFORMATION:

Das Forum ist auf einen neuen Server umgezogen, um den Betrieb langfristig sicherzustellen. Zugleich wurde das Board auf die aktuelle Version 2.1.4 von SMF aktualisiert. Es sollte soweit alles laufen, bei Problemen bitten wir um Nachsicht und eine kurze Information.
Offene Punkte siehe https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,75228.0.html

Wer "vergeblich" auf Mails des Forums wartet (Registrierung bestätigen/Passwort zurücksetzen), sollte bitte in den Spam-Ordner seines Mailpostfachs schauen. Die Zustellprobleme, die der alte Server hatte, bestehen nicht mehr. Auch Mails an Google oder 1und1-Konten werden erfolgreich zugestellt. Wenn eine Mail im Spam-Ordner liegt, bitte als "Kein Spam" markieren, damit wird allen geholfen.

AUS AKTUELLEM ANLASS:

In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen

Reisebeihilfen bei Lehrgängen

Begonnen von Gast1, 30. Januar 2014, 17:39:57

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

Gast1

Guten Tag,

ich bin SaZ und war auf meinem ersten Lehrgang. Der Lehrgang ging sechs Wochen und ich habe im BRKG §8 gelesen das mir eine Reisebeihilfe nach 14 Tagen zusteht. Dem ist anscheinend nicht so, da der Rechnungsführer zu mir meinte dass das nur für LEdige mit KInd bzw verheiratete zählt. Stimmt das? Wenn ja wo kann ich dies nachlesen?

Vielen Dank schon mal!


FoxtrotUniform

Ja das stimmt.

Nachzulesen im § 5 TGV (Trennungsgeldverordnung).  ;)
Hochmut kommt vor dem Fall  ::)

Kai Rehberg

Bist Du Ledig?

Bei Reisekosten sieht es so aus, dass Du als Lediger alle 4 Wochen eine Familienheimfahrt erstattet bekommst und als Lediger mit Kind bzw. als verheirateter alle 14 Tage eine Familienheimfahrt erstattet bekommst.

Nachzulesen in der Trennungsgeld Verordnung § 5 Reisebeihilfen für Heimfahrten
Fehler sind Menschlich, aber wer richtig Misst bauen will braucht einen Computer

Bjarka

Als Lediger bekommst Du bei einer dienstlichen Maßnahme von 6 Wochen eine Reisebeihilfe.

Bjarka

Als Verheirateter oder Lediger mit Kind im Haushalt alle 15 Tage und nicht wie hier beschrieben alle 14 Tage.

Gast1

Also bezieht sich § 5 TGV auf die 6 Wochen Lehrgang weil ich ja für die Lehrgangszeit TG berechtigt bin...? Ja ich bin ledig....Und auf was bezieht sich § 8 BRKG...da steht doch was mit:

"...Als Reisebeihilfe für Heimfahrten werden für jeweils 14 Tage des Aufenthalts am Geschäftsort je nach benutztem Beförderungsmittel Fahrt- oder Flugkosten bis zur Höhe des in § 4 Abs. 1 Satz 1 oder 3 oder in § 5 Abs. 1 genannten Betrages gewährt."

Wie ist denn dann das zu verstehen? Mein Lehrgang geht doch insgesamt 6 Wochen, also dürfte mir doch eine Heimfahrt zu stehen... Oder?


Bjarka

Der § 8 BRKG hat nichts mit deiner Maßnahme zu tun. Dieser regelt das Trennungsreisegeld (ersten 14 Tage) und das Trennungstagegeld (ab dem 15. Tag) einer dienstlichen Maßnahme. Bei einem 6-wöchigen Lehrgang (Kommandierung/Maßnahme unter 3 Monate) bist Du trennungsgeldberechtigt und erhälst als Lediger eine Reisebeihilfe vom Lehrgangsort nach Hause! Das regelt die Trennungsgeldverordnung (TGV).

Gast1

Also ich fasse nochmal zusammen:

da mein Lehrgang 6 Wochen geht steht mir eine Reisebeihilfe (Freitags vom Lehrgangsort nach Hause/ Sonntags von zu Hause zum Lehrgangsort) zu......?

in weiser vorraussicht frage ich dann gleich mal weiter.... im märz soll ich auf einen Lehrgang gehen der unter einem Monat geht......Hin- und Rückreise wären ja dann bei meiner Stammeinheit abzurechnen wenn ich meinen Refü richtig verstanden habe? Und wie siehts mit dem TG dann aus? Und steht mir hier dann auch eine Reisebeihilfe als lediger zu?


Bjarka

Bei einem Lehrgang von "unter 4 Wochen" rechnet dein BwDLZ vor Ort die gesamte Maßnahme ab. Du bekommst Reisekosten für die Hin- und Rückreise der Maßnahme sowie Trennungsgeld. Da der Lehrgang aber unter 4 Wochen ist wirst du keine Reisebeihilfe erhalten, da Du den vollen Monat nicht erreichst (Hin- und Rückreisetage dürfen nicht mitgerechnet werden!).

Gast1

Nicht lachen aber irgendiwe stehe ich aufm Schlauch, ich nehm an Ihr werdet das schon mitbekommen haben :(

Warum bzw wann kann ich mich den auf § 8 BRKG beziehen?????? Ist der Lehrgang in diesem Sinne gar keine Reise? Denn so wie ich das verstehe ist ja einzig und allein die TGV Rechtsgrundlage....

Bjarka

Das BRKG umfasst doch nur die Reisekostenvergütung! (Schau dazu den §1 an). Das können auch mehrtägige "Dienstreisen" sein!
Du bewegst dich aber im Rahmen einer Kommandierung und hier greift das BRKG nur füf die Hin- und Rückreise. Die TAge dazwischen regelt die TGV (Trennungsgeldverordnung)!

Du kannst diskutieren und FRagen stellen wie Du möchtest :) Es bleibt aber dabei, dass Du im Rahmen von Kommandierungen als Lediger pro Monat nur eine Reisebeihilfe bekommst.

Olympikuss

Hallo,

ich hab ein kind welches nicht in meinen Haushalt lebt.

Steht mir eine Reisenkostenbeihilfe alle 14 Tage zu oder nicht?

Der REFÜ meine das mir die RKB nicht alle 14 Tage zustehen...

Ralf

Dann bist du also ledig, ohne dass ein Pflegekind/ Kind bei dir wohnt? Dann hat er Recht.
Bundeswehrforum.de - Seit 23 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleibt.

Schnellantwort

Achtung: In diesem Thema wurde seit 120 Tagen nichts mehr geschrieben.
Wenn du nicht absolut sicher bist, dass du hier antworten willst, starte ein neues Thema.

Name:
E-Mail:
Verifizierung:
Bitte lasse dieses Feld leer:
Gib die Buchstaben aus dem Bild ein
Buchstaben anhören / Neues Bild laden

Gib die Buchstaben aus dem Bild ein:
Wie heißen die "Luft"streitkräfte Deutschlands?:
Wie heisst der Verteidigungsminister mit Vornamen:
Wie heißen die "Land"streitkräfte Deutschlands?:
Shortcuts: mit Alt+S Beitrag schreiben oder Alt+P für Vorschau