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PKW Führerschein Bundeswehr

Begonnen von SazLer, 18. April 2015, 05:48:58

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SazLer

Morgen,

Habe mal eine Frage bezüglich des PKW Führerscheins während der Dienstzeit.

Ich trete am 1.7 meinen Dienst als SaZ4 Mannschafter an, und in meinem Verwendungszweck (übrigens gleicher Dienstort wo ich auch meine AGA absolviere) steht Vorhergesehene Verwendung: Kraftfahrer Klasse B.

Ist dies nun zu 100% sicher dass ich meinen Führerschein dort bekomme? Oder steht das noch nicht so ganz 100%tig fest? Mein Einplaner meinte zu mir weil ich dies bezüglich gefragt hatte Führerschein voher machen, meinte dieser zu mir es sei schwachsinn weil ich dort ja meinen Führerschein bekomme. Jedoch weiss ich nicht ob ich mich auf diese Aussage so verlassen kann.
Dass ich diesen Dienstführerschein auf Zivil umschreiben kann ist mir bereits bewusst, und wann c.a kann ich mit dem Beginn des Führerscheins rechnen? Zeit nach der AGA, und ist das richtig dass diese Ausbildung sozusagen 6 Wochen dauert? Und wo wird diese Ausbildung stattfinden? Falls vorhanden in meiner Kaserne oder eine außenliegende mit Fahrschule?


Bitte nicht auf die SuFu hinweisen habe die SuFu genutzt und nichts nützliches dabei herausgefunden.

Schönen Samstag an alle  ;D

BulleMölders

Definitiv werden Sie das erst erfahren wenn Sie in Ihrer zukünftigen Einheit sind.
Da Sie dafür aber eingeplant ins ist die Wahrscheinlichkeit hoch.
Die Bundeswehr hat Kraftfahrer Ausbildungszentren und dort werden Sie dann den Führerschein machen.
Wo und wann, auch das erfahren Sie erst in Ihrer zukünftigen Einheit.

SazLer

Morgen,

Vielen lieben Dank für diese ausführliche Antwort.
Schonmal ne Frage vorweg, an wen müsste ich mich denn in meiner Einheit dann wenden?

Oder kommen diese selbst auf mich zu und schicken mich in die große Weite Welt hinaus zum Führerschein?!  :-[ :-[

Jens79

Wenn Sie tatsächlich einen B Führerschein benötigen wird eines Tages Ihr KpTrpFhr auf Sie zukommen und mit Ihnen über diesen Lehrgang sprechen.

 

KlausP

ZitatSchonmal ne Frage vorweg, an wen müsste ich mich denn in meiner Einheit dann wenden?

An niemanden. Man wird Ihnen rechtzeitig sagen, wann Sie sich wo zum Lehrgangsbeginn zu melden haben, nachdem Sie auch noch auf Kraftfahrerverwendungsfähigkeit untersucht wurden und man wird Ihnen (hoffentlich alle für den Lehrgang benötigten Papiere in die Hand drücken. Schließlich werden Sie SOLDAT - soll ohne langes denken alles tun.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

BulleMölders

Machen Sie erst mal Ihre GA und kommen dann in Ihre zukünftige Einheit.
Dann warten Sie ab was passiert.
Sie können natürlich auch gleich mit der Tür ins Haus fallen und bei der Meldung in der neuen Einheit fragen: "Hey Spieß, wann bekomme ich meinen Führerschein?". Ob das allerdings so gut ankommt?
Schauen Sie sich ihre neue Einheit erstmal an und wenn nach zwei, drei Wochen noch nichts in der Richtung mit Ihnen besprochen wurde, dann sprechen Sie ihren Teileinheitsführer auf das Thema an.

SazLer

Entschuldigung, aber Kraftfahrerverwendungsfähigkeit? Wie darf man dass verstehen?
Was passiert da, bzw was wird getan? Ich nehme mal an Seh,- Hörtest und Erste Hilfe kurs?

SazLer

Zitat von: BulleMölders am 18. April 2015, 07:10:41
Machen Sie erst mal Ihre GA und kommen dann in Ihre zukünftige Einheit.
Dann warten Sie ab was passiert.
Sie können natürlich auch gleich mit der Tür ins Haus fallen und bei der Meldung in der neuen Einheit fragen: "Hey Spieß, wann bekomme ich meinen Führerschein?".


Naja, ich Informiere mich gerne voher was auf mich zu kommt :)

Jens79

Dann informiere ich Sie jetzt darüber, dass durchaus die Möglichkeit besteht das Sie keinen Führerschein bekommen. Gründe dafür könnten sein:

Keine Kraftfahrverwendungsfähigkeit.
Kein Bedarf in Ihrer Kompanie

 

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