Neuigkeiten:

ZUR INFORMATION:

Das Forum wurde auf die aktuelle Version 2.1.6 von SMF aktualisiert. Es sollte soweit alles laufen, bei Problemen bitten wir um Nachsicht und eine kurze Information.

Wer "vergeblich" auf Mails des Forums wartet (Registrierung bestätigen/Passwort zurücksetzen), sollte bitte in den Spam-Ordner seines Mailpostfachs schauen. Wenn eine Mail im Spam-Ordner liegt, bitte als "Kein Spam" markieren, damit wird allen geholfen.

AUS AKTUELLEM ANLASS:

In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen

Frage zu Verwundung

Begonnen von der-neue92, 20. April 2015, 19:01:48

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

der-neue92

Hallo,

mich würde interessieren wie das abläuft wenn man im Einsatz verwundet wird. Sagen wir ich mache ein Feldwebellaufbahn und werde im Einsatz verwundet, ich verliere z.B. ein Bein. Was passiert dann mit mir? Kann ich da auch auf Hilfe von der BW nach meiner Laufbahn hoffen oder bin ich dann auf mich allein gestellt, sobald mein Zeit bei der BW vorbei ist.


Danke

KlausP

Für solche Fälle gibt es das Einsatzweiterverwendungsgesetz.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

der-neue92

vielen Dank

in dem Einsatz-Weiterverwendungsgesetz heißt es:

"...Es garantiert dem Betroffenen, dass er innerhalb einer Schutzzeit von bis zu acht Jahren nur auf eigenen Wunsch versetzt oder aus der Bundeswehr entlassen werden darf.

Nach Beendigung der Schutzzeit kann er einen Anspruch auf Weiterverwendung als Berufssoldat oder Beamter geltend machen, wenn er zu diesem Zeitpunkt von einer verminderten Erwerbsfähigkeit von mindestens 50 % betroffen ist und sich anschließend in einer sechsmonatigen Probezeit bewährt hat..."


der-neue92

ja aber ich wusste nicht, dass es so etwas gibt bzw. hab es in google erst nicht gefunden.

könnt ihr mir noch sagen, wie das Gesetz heißt, wo geregelt ist, was passiert wenn man normal nach seiner Dienstzeit ausscheidet.
Man bekommt ja noch ne gewisse Zeit sein Gehalt weitergezahlt usw.

danke


Flexscan

MkG Flex
Ich bin wirklich kein Zyniker, ich spreche bloß aus Erfahrung
Bundeswehrforum.de - Seit 20 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleibt.

der-neue92

thx.

ich frage deswegen so genau, da ich gerne eine Feldwebellaufbahn bei den Panzergrenadieren machen würde. Ich werde mich natürlich darüber auch nochmal vom Karriereberater aufklären lassen, nur würde ich halt vorher schon etwas bescheid wissen wollen.

Da ich als Feldwebel dann ja 12 Jahre dabei wäre, kommt für mich ja der Eingliederungsschein in Frage. Auf einem Flyer der BW heisst es:

"Der Eingliederungsschein ist eine schriftlich erteilte Berechtigung, die es ermöglicht, sich um
eine Einstellung auf eine vorbehaltene Stelle im öffentlichen Dienst als Beamtin/Beamter zu
bewerben."

Ich habe erst die mittlere Reife gemacht, dann ne Berufsausbildung und dann die Fachgebundene Hochschulreife (BerufsOberSchule) - heisst das dann, das ich als Beamter in den gehobenen Dienst komme, oder kann es auch sein, dass ich in dem mittleren Beamtendienst komme?


Ralf

Da steht nichts von "einstellen", sondern "bewerben":
Zitat"Der Eingliederungsschein ist eine schriftlich erteilte Berechtigung, die es ermöglicht, sich um
eine Einstellung auf eine vorbehaltene Stelle im öffentlichen Dienst als Beamtin/Beamter zu
bewerben."
Bundeswehrforum.de - Seit 23 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleibt.

mailman

Lesen und verstehen, wo steht da, das man eine Stelle bekommt? Und in der Regel geht es eben nach der Laufbahn für die man die Vorrausetzungen  erfüllt.

Der E-Schein ermöglicht einen an einem Auswahlverfahren für eine Beamtenlaufbahn teilnzunehmen und zwar garantiert. Sonst müßte man sich regulär bewerben und wird je nach Behörde nach Platzziffer eingeladen oder nicht.

Man darf also an einem Verfahren teilnehmen und hat oft den Vorteil, das man "nur" mit anderen Soldaten in Konkurrenz tritt, aber durchsetzen  muss man sich genauso bzw. auch hier wieder eine gute Platzziffer erreichen.

Dafür erhält man aber auch weniger Übergangsgebührnisse bzw. Zahlungen, wenn das heute noch so ist.


der-neue92

Jetzt weiß ich schonmal mehr - danke dafür

eine letzte Frage.

Wie ist das mit der Einstellung als Feldwebel im Truppendienst beim Heer. Da ist das Einstellungsdatum doch irgendwann im Juli wenn ich mich recht erinnere oder? Da ich bis ende August einer anderen Tätigkeit nachgehe, wäre es für mich ja eh erst im Juli 2016 möglich einzutreten oder?


dunstig

"Ich stehe vor der Bundeswehr, zu der ich seit 22 Jahren auch "meine Armee" sagen kann. Und bin froh, weil ich zu dieser Armee und zu den Menschen, die hier dienen, aus vollem Herzen sagen kann: Diese Bundeswehr ist keine Begrenzung der Freiheit, sie ist eine Stütze unserer Freiheit." Joachim Gauck

Pericranium


der-neue92

echt super forum hier - schnelle und hilfreiche antworten

Tommie

Zitat von: der-neue92 am 20. April 2015, 19:12:10in dem Einsatz-Weiterverwendungsgesetz heißt es:

"...Es garantiert dem Betroffenen, dass er innerhalb einer Schutzzeit von bis zu acht Jahren nur auf eigenen Wunsch versetzt oder aus der Bundeswehr entlassen werden darf.

Nach Beendigung der Schutzzeit kann er einen Anspruch auf Weiterverwendung als Berufssoldat oder Beamter geltend machen, wenn er zu diesem Zeitpunkt von einer verminderten Erwerbsfähigkeit von mindestens 50 % betroffen ist und sich anschließend in einer sechsmonatigen Probezeit bewährt hat..."

Tja, da haben Sie leider eine alte Version erwischt ;) ! Aktuell ist das hier richtig:

http://www.gesetze-im-internet.de/einsatzwvg/__7.html

Somit ist eine Weiterverwendung als Berufssoldat, Beamter im Geschäftsbereich BMVg oder ziviler Angestellter ebendort, bereits ab einem GdS (Grad der Schädigungsfolgen) von 30 möglich bzw. hat der bestreffende Kamerad einen Rechtsanspruch darauf, wenn bestimmte Bedingungen gegeben sind!

Schnellantwort

Achtung: In diesem Thema wurde seit 120 Tagen nichts mehr geschrieben.
Wenn du nicht absolut sicher bist, dass du hier antworten willst, starte ein neues Thema.

Name:
E-Mail:
Verifizierung:
Bitte lasse dieses Feld leer:
Gib die Buchstaben aus dem Bild ein
Buchstaben anhören / Neues Bild laden

Gib die Buchstaben aus dem Bild ein:
Wie heisst der Verteidigungsminister mit Vornamen:
Wie heißen die "Luft"streitkräfte Deutschlands?:
Wie heißen die "Land"streitkräfte Deutschlands?:
Shortcuts: mit Alt+S Beitrag schreiben oder Alt+P für Vorschau