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Truppenpraktikum trotz Dpäk

Begonnen von djmcp, 21. April 2015, 16:05:06

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djmcp

Hallo, gibt es hier einen PersFw oder KptrpFw der mir sagen kann, ob man obwohl man auf DPäk sitzt, ein Truppenpraktikum machen kann?  Meines Wissens, kann man auf DPäk keine Lehrgänge anfordern. Wie ist es dann mit Truppenpraktikum?

MkG

Ralf

Quatsch mit Soße. Die Masse der Lehrgänge macht man während der Ausbildungszeit und das sitzt man auf DPäK.
Lehrgänge gibts halt grundsätzlich nur, wenn es einen dienstl. Bedarf gibt. Und der leitet sich zum einen aus der zukünftigen Verwendung ab und zum anderen, was der Einheitsführer halt noch für Nebenaufgaben für denjenigen vorsieht.
Welche dienstl. Notwendigkeit gibts denn für ein Truppenpraktikum? Das ist ja auch mit Kosten verbunden.
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djmcp

Also es gibt den dnstl. Anlasss bzw Notwendigkeit das ich mich versetzen lassen möchte. Vorher möchte ich dort einmal in der Einheit schauen wie es dort ist, um meine Entscheidung endgültig zu fällen. Ich befinde mich gerade auf EinsSan und danach Uffz Lehrgang deshalb bin ich auf DPäk.

F_K


Ralf

Ich kann da keinen dienstl. Grund erkennen.
Du hast bei der Bewerbung dein Einverständnis zu deiner derzeitigen Stelle bekundet und mit Dienstantritt bestätigt. Damit hat man deiner Entscheidung Rechnung getragen.
Ein Schnupperpraktikum ist nicht in deinem Ausbildungsgang vorgesehen. Wenn man dir das genehmigt, ist es good-will deiner Vorgesetzten.
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djmcp

Eigentlich geht es in diesem Thread darum ob es auf DPäk möglich ist ein Truppenpraktikum machen zu können. Womit ich eine Versetzung begründe, sei erstmal dahin gestellt.

ulli76

Es geht nicht drum wie du den Versetzungsantrag begründest,sondern darum dass es keinen dienstlichen Grund für ein Praktikum gibt.
Ausnahmen sind z.B. Stellen bei den LLSanis-da wird es schonmal eher genehmigt,weil die Truppe etwas spezieller ist und es im Interesse des Truppenteils ist,dass derjenige zu dem Haufen passt.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

KlausP

Dann beantragen Sie das doch und warten Sie die Entscheidung ab. Aber nicht heulen, wenn das abgelehnt wird, schon gar nicht, wenn Sie da dann auch so rumzicken.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

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